Beiträge von Guefi001

    Seit 2007 laufen gegen sämtliche Steuerbescheide Klagen beim Finanzgericht ! ! !
    Im Dezember hat sich das Finanzamt Kiel-Süd etwas ganz Tolles einfallen lassen. Wir hatten 2014 außergewöhnliche Einkünfte. Da hat die Sachbearbeiterin gleich noch 4 Rechenfehler zu unserem Schaden gemacht und 3.683,-- E draufgeschlagen, so daß unsere Nachzahlung 1.090,-- E höher war, als sie sein müßte. Hiergegen legte ich Widerspruch ein.
    Es kommt noch toller: Obwohl es sich hier um außergewöhnliche Einkünfte handelt, hat das Finanzamt so getan, als ob wir diese 2015 und 2016 wieder haben würden, und hat für 2015 eine Nachzahlung in Höhe von 5.637,24 und für 2016 ¼ jährliche Vorauszahlungen in Höhe
    von 1.118,-- E festgesetzt.
    Im Dezember 2015 konnte ich schon absehen, daß unsere Einkünfte viel niedriger waren, als vom FA angenommen. Ich legte Widerspruch gegen die Nach- und Vorauszahlungen ein. Gleichzeitig teilte ich dem FA mit, daß wir vom 6.1. – 2.3. nur per Email zu erreichen waren.
    Es kommt noch dicker! Die Steuernachzahlung für 2014 haben wir in voller Höhe geleistet. Auf der Überweisung hatte ich vermerkt „Steuernachzahlung 2014“. Das FA hat den Betrag aber für 2015 gebucht und für 2014 das Mahnverfahren an unsere verwaiste Anschrift eingeleitet ! ! ! Da wir nichts davon erfahren haben, lag, als wir wieder nach Hause kamen; die Pfändung schon auf dem Tisch. Das FA verlangt jetzt auch noch Säumniszuschläge dafür, daß ein Dummkopf oder gehässiger Mensch dort die Überweisung falsch verbucht hat. Auf meinen Widerspruch gegen die Nachzahlung 2015 und die Vorausahlung 2016 meldete sich das FA erst mit Schreiben vom 31.3. nachdem die Kontopfändung erfolgte.
    Die beiden weiteren Pfändungen wurden auf mein Schreiben an den Vorsteher des FA gestoppt.
    Meine Frage an das Forum: Das FA hat jetzt 5.847,95 E von uns ohne jeden Rechtsanspruch.
    Wie bekomme ich das Geld zurück?