Beiträge von Mayflower

    Hallo!


    Als Student im Erststudium würde ich gerne eine Steuererklärung für mein erstes Studienjahr abgeben. Jedoch liegen die Kosten unter 6000 Euro, weshalb ich mich gefragt habe, ob ich sie als Sonderausgaben für die Zukunft, wenn ich Geld verdiene, anrechen lassen kann. In Ihrem hilfreichen Artikel zu Ausbildungskosten hieß es, die Sonderausgaben können nur im jeweiligen Jahr vom Einkommen abgezogen werden, muss ich meine Ausgaben also als Werbungskosten verbuchen um in der Zukunft eventuelle Ansprüche zu haben? Oder würden Sonderausgaben ebenso wie Werbungskosten im Falle einer Gesetzesänderung steuerlich geltend gemacht?


    Vielen Dank für Ihre Hilfe!