Es gibt u.a. Kartoffeln, Nudeln und Reis.
Beiträge von hetfield
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WARNUNG.
Die VOBA Frankfurt ist KEINER Schlichtungsstelle für Bankgeschäfte angeschlossen.
Nur für Versicherungen.
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WARNUNG.
Die VOBA Frankfurt ist KEINER Schlichtungsstelle für Bankgeschäfte angeschlossen.
Nur für Versicherungen.
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Also,
ich (Nicht-Jurist) versuche mal zusammen zu fassen.
Kunde schließt einen Kreditvertrag, z.B. mit der VOBA.
Zinsgünstig, da Förderprogramm. KfW ist der wahre Geldgeber.
Vertragspartner also VOBA!!!
Im Vertrag sind 2% Bearbeitungsgebühren, völlig unmissverständlich auch als solche deklariert.Bearbeitungsgebühren sind unzulässig, oder?
Kunde fordert diese daher zurück.
VOBA lehnt ab.
VOBA argumentiert u.a., sie habe diese Gebühr ja nicht vereinnahmt, sondern die KfW.Hallo!
Ich habe einen Vertrag mit der VOBA und nicht mit der KfW!Wenn meine Oma mich fördert, selbige aber plötzlich verstirbt und ich daher die Raten nicht mehr zahlen kann, wird die VOBA doch wohl schnurstraks auf mich als Vertragspartner zukommen und nicht auf die Oma,.
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Man kann sich die schon selbst beschränkt aussuchen:
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Hi Julia,
grundsätzlich gilt, ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, gibt es auch keine Fristen, somit kein "Verwirken".
Mein Rat:
- ZUERST Anschlussfinanzierung sichern
- dann Widerruf des Vertrages entweder mit dem genannten Musterbrief (Einschreiben) oder mittels Anwalt. Die Anwälte der VZ Hessen machen das für pauschal Euro 250.-
- Keinesfalls die Annuitäten einstellen!Das alles ist aber hier sehr gut beschrieben:
http://www.vzhh.de/baufinanzie…n-meistens-ungueltig.aspx -
Kleine Korrektur,
der von mir erfolgreich verwandte Musterbrief stammt nicht von der VZHH, sondern von test.de.
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Übrigens, hier eine Liste der bereits von der VZHH geprüften Verträge, Stand Juni 2014.
Liest sich wie das Who ist Who der Deutschen Finanzbranche....
http://www.vzhh.de/baufinanzie…uf_Auswertung_Jun2014.pdf -
An die hier mitlesenden Damen und Herren der Banken und Sparkassen,
ich gebe Ihnen den wirklich ehrlich und gut gemeinten Rat, einigen Sie sich außergerichtlich mit Ihren Kunden.
Alles andere wird weitaus mehr Schaden verursachen.
Denken Sie mal drüber nach.....
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Mein Rat:
Verträge von der VZHH prüfen lassen, kostet Euro 70.-
Ferner liefert die VZHH eine Liste mit bundesweit kompetenten Anwälten, was natürlich nicht ausschließt, dass es davon noch zahlreiche weitere gibt.
Allerdings habe ich den Eindruck, dass es auch zahlreiche "Winkeladvokaten" gibt, die derzeit auf dieser Welle reiten, leider!
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Keine Erfolge?
Bitte meinen Beitrag von heute lesen!
Die außergerichtliche Einigung mit der VOBA hat mir 15.000.- Euro VfE erspart.
Ohne Anwalt!Ich habe das Musterschreiben der VZHH benutzt.
Eben hat mein Bruder mir mitgeteilt, sich mit der IngDiba geeinigt zu haben.
Ein Schreiben eines Fachanwaltes hatte genügt.Ersparnis 5000.- VfE.
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Zunächst mal ganz herzlichen Dank für die konstruktiven Beiträge in diesem Forum.
Eine wahre Fundgrube.Jeder Fall ist anders. Ich habe mich mit einer Volksbank außergerichtlich einigen können. D.h. Vertragsausstieg ohne VfE.
Mit einer Sparkasse bin ich noch im Clinch.
Geht wohl leider nicht ohne Anwalt. -
Kürzlich habe ich mir mal meinen KfW-Darlehensvertrag (Photovoltaik Anlage), abgeschlossen über die VOBA Frankfurt, angeschaut.
10.000.- Euro 2007-2017.
Neben einer Bearbeitungsgebühr i.H.v. 2% wurde mir auch eine „Risikoprämie“ i.H.v. 2% berechnet.
Risikoprämie?
Das decken doch die Zinsen ab, dachte ich…Etwas googeln brachte mich weiter.
Die KfW sichert sich damit, zumindest teilweise, gegen vorzeitige Tilgung/Rückzahlung ab. Vorzeitige Rückzahlung?
Ja, das geht, damit wirbt die KfW sogar, siehe Link.Der 2007 vereinbarte Zinssatz war 5.1%. Mittlerweile dürfte er bei deutlich unter 2% angesiedelt sein….
http://www.fibav.de/finanzierung/kfw/Solarstrom erzeugen.pdf