Beiträge von Harzed

    Gericht urteilt gegen Sparer Bausparkasse darf kündigen
    Der Streit um gekündigte hochverzinste Bausparverträge sorgt unvermindert für Ärger bei den Inhabern solcher Kontrakte. Mehr und mehr Fälle landen deshalb vor Gericht. Mit unterschiedlichem Ausgang. Der BGH ist wohl gefragt.


    Seit Anfang 2014 wurden über 200.000 Kunden die sogenannten "Altverträge" gekündigt.(Foto: imago stock&people) Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat einer Bausparkasse Recht gegeben, dass diese einen laufenden Bausparvertrag zur Zinsersparnis wirksam kündigen kann (Az. 8U11/16).
    In dem verhandelten Fall lag die Zuteilungsreife eines Bausparvertrags über zehn Jahre zurück. Der Bausparer nahm das Bauspardarlehen nicht in Anspruch. Das Sparguthaben wurde mit 2,5 Prozent jährlich verzinst. Die Bausparkasse kündigte daraufhin den Bausparvertrag. Dagegen setzte sich der Bausparer zur Wehr und begehrte die gerichtliche Feststellung des Fortbestehens des Bausparvertrags.


    Ohne Erfolg. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts ist die Kündigung wirksam. Das Kündigungsrecht der Bausparkasse stütze sich auf § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Danach könne ein Darlehensnehmer einen Darlehensvertrag mit festem Zinssatz zehn Jahre nach vollständigem Empfang kündigen.
    Laut Urteil müssten Bausparkassen davor geschützt werden, dauerhaft einen nicht marktgerechten Zinssatz zahlen zu müssen. Sie könnten in Ertragsschwierigkeiten kommen, wenn sie die geschuldete Verzinsung mangels ausreichender Nachfrage an Bauspardarlehen nicht in vollem Umfang über das Aktivgeschäft erwirtschaften könnten. Die Zehnjahresfrist im Sinne des § 489 Abs.1 Nr.2 BGB beginne ab Eintritt der Zuteilungsreife zu laufen. Von da an habe es der Bausparer allein in der Hand, seinen Anspruch auf Erhalt der Bausparsumme zu begründen.
    uss mit den Kündigungen! Damit halte das OLG Koblenz an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, die mit derjenigen der OLG Hamm, Celle und Köln im Einklang steht. Da das OLG Stuttgart jedoch anderer Auffassung ist, hat das Gericht die Revision zugelassen. Dadurch ist es dem unterlegenen Bausparer möglich, die Rechtsfrage durch den Bundesgerichtshof klären zu lassen.
    Für sogenannte Altverträge bekommen Sparer mitunter noch drei, vier oder fünf Prozent Zinsen. Viele Inhaber möchten sich deshalb nicht von ihren gültigen Verträgen trennen. Zu Lasten der Bausparkassen, die seit Anfang 2014 wurden über 200.000 Kunden die sogenannten "Altverträge" gekündigt hat.


    Zur Erklärung: Bei einem Bausparvertrag handelt es sich um einen gegenseitigen, auf längerfristige Bindung angelegten Darlehensvertrag. Dem Bausparvertrag wohnt die Besonderheit inne, dass Bausparkasse und Bausparer ihre jeweilige Rolle als Darlehensgeber beziehungsweise Darlehensnehmer mit der Inanspruchnahme des Bauspardarlehens tauschen. In der Anzahlphase oder bei Nichtinanspruchnahme eines Baudarlehens ist die Bausparkasse also Darlehensnehmerin.

    Ich werde folgendermaßen vorgehehen:


    Habe jetzt zunächst der Kündigung mit Hinweis auf die Stuttgarter Urteile widersprochen. Bei Eintreffen der Ablehnung werde ich nochmals widersprechen mit dem Hinweis dass ich die Entscheidung des BGH abwarte. Sollten die mir den Scheck zusenden, werde ich diesen unbrauchbar machen und nochmals widersprechen mit dem Hinweis dass ich die Entscheidung des BGH abwarte. So ca. 1,5 Wochen vor dem Ablauf der Verjährungsfrist werde ich dann nach Lage entscheiden.

    Hallo Betroffener2015
    vielen dank für Ihre Ausführungen! Habe der Kündigung nun widersprochen und um Fortführung des Vertrages gebeten unter Hinweis auf die neuen "Stuttgarter Urteile". Ist nämlich mein Fall.
    Frage: Wann endet die Verjährungsfrist denn genau?


    Und verstehe ich es richtig, ich müsste dann den Verrechnungsscheck nicht einösen und zurücksenden oder?


    Danke vielmals!