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Auf welches Konto denn?
Den Scheck sollte man einem Hinweis des OLG Celle zufolge nicht einlösen.
Anwälte raten, der BSK anzubieten ihn abzuholen.
Schön drauf aufpassen und nach ein paar Wochen wird er von der BSK 'vorsorglich' gesperrt..
Bei mir (BHW) wurde das jetzt nach 1,5 Monaten nach der Übersendung angekündigt.
berghaus 27.10.16
Na auf das Konto von dem die beiträge abgebucht wurden......
Beiträge von Harzed
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Habe gestern die Abrechnung erhalten , mit der Mirtteilung dass das Geld auf mein Konto überwiesen wird. Habe erneut widersprochen mit dem Hinweis auf das Urteil des OLG Bamberg.
Sollte man das Geld auf einem Unterkonto parken dann und erneut widersprechen?
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Frage an alle:
hier: http://www.swp.de/ulm/nachrich…kassen;art1157835,3965545
ist davon die Rede, dass mehrere Verfahren bereits vor dem BGH anhängig sind, auf welches verfahren vor dem BGH sollte man sich denn beziehen, wenn man "den Scheck zurücksendet" und der bausparkasse angibt eben mit Bezug auf dieses anhängende verfahren eine BGH entscheidung abwarten zu wollen?
vielen dank!
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Gericht urteilt gegen Sparer Bausparkasse darf kündigen
Der Streit um gekündigte hochverzinste Bausparverträge sorgt unvermindert für Ärger bei den Inhabern solcher Kontrakte. Mehr und mehr Fälle landen deshalb vor Gericht. Mit unterschiedlichem Ausgang. Der BGH ist wohl gefragt.Seit Anfang 2014 wurden über 200.000 Kunden die sogenannten "Altverträge" gekündigt.(Foto: imago stock&people) Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat einer Bausparkasse Recht gegeben, dass diese einen laufenden Bausparvertrag zur Zinsersparnis wirksam kündigen kann (Az. 8U11/16).
In dem verhandelten Fall lag die Zuteilungsreife eines Bausparvertrags über zehn Jahre zurück. Der Bausparer nahm das Bauspardarlehen nicht in Anspruch. Das Sparguthaben wurde mit 2,5 Prozent jährlich verzinst. Die Bausparkasse kündigte daraufhin den Bausparvertrag. Dagegen setzte sich der Bausparer zur Wehr und begehrte die gerichtliche Feststellung des Fortbestehens des Bausparvertrags.Ohne Erfolg. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts ist die Kündigung wirksam. Das Kündigungsrecht der Bausparkasse stütze sich auf § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Danach könne ein Darlehensnehmer einen Darlehensvertrag mit festem Zinssatz zehn Jahre nach vollständigem Empfang kündigen.
Laut Urteil müssten Bausparkassen davor geschützt werden, dauerhaft einen nicht marktgerechten Zinssatz zahlen zu müssen. Sie könnten in Ertragsschwierigkeiten kommen, wenn sie die geschuldete Verzinsung mangels ausreichender Nachfrage an Bauspardarlehen nicht in vollem Umfang über das Aktivgeschäft erwirtschaften könnten. Die Zehnjahresfrist im Sinne des § 489 Abs.1 Nr.2 BGB beginne ab Eintritt der Zuteilungsreife zu laufen. Von da an habe es der Bausparer allein in der Hand, seinen Anspruch auf Erhalt der Bausparsumme zu begründen.
uss mit den Kündigungen! Damit halte das OLG Koblenz an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, die mit derjenigen der OLG Hamm, Celle und Köln im Einklang steht. Da das OLG Stuttgart jedoch anderer Auffassung ist, hat das Gericht die Revision zugelassen. Dadurch ist es dem unterlegenen Bausparer möglich, die Rechtsfrage durch den Bundesgerichtshof klären zu lassen.
Für sogenannte Altverträge bekommen Sparer mitunter noch drei, vier oder fünf Prozent Zinsen. Viele Inhaber möchten sich deshalb nicht von ihren gültigen Verträgen trennen. Zu Lasten der Bausparkassen, die seit Anfang 2014 wurden über 200.000 Kunden die sogenannten "Altverträge" gekündigt hat.
Zur Erklärung: Bei einem Bausparvertrag handelt es sich um einen gegenseitigen, auf längerfristige Bindung angelegten Darlehensvertrag. Dem Bausparvertrag wohnt die Besonderheit inne, dass Bausparkasse und Bausparer ihre jeweilige Rolle als Darlehensgeber beziehungsweise Darlehensnehmer mit der Inanspruchnahme des Bauspardarlehens tauschen. In der Anzahlphase oder bei Nichtinanspruchnahme eines Baudarlehens ist die Bausparkasse also Darlehensnehmerin. -
Ich werde folgendermaßen vorgehehen:
Habe jetzt zunächst der Kündigung mit Hinweis auf die Stuttgarter Urteile widersprochen. Bei Eintreffen der Ablehnung werde ich nochmals widersprechen mit dem Hinweis dass ich die Entscheidung des BGH abwarte. Sollten die mir den Scheck zusenden, werde ich diesen unbrauchbar machen und nochmals widersprechen mit dem Hinweis dass ich die Entscheidung des BGH abwarte. So ca. 1,5 Wochen vor dem Ablauf der Verjährungsfrist werde ich dann nach Lage entscheiden.
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Danke vielmals !
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Hallo Betroffener2015
vielen dank für Ihre Ausführungen! Habe der Kündigung nun widersprochen und um Fortführung des Vertrages gebeten unter Hinweis auf die neuen "Stuttgarter Urteile". Ist nämlich mein Fall.
Frage: Wann endet die Verjährungsfrist denn genau?Und verstehe ich es richtig, ich müsste dann den Verrechnungsscheck nicht einösen und zurücksenden oder?
Danke vielmals!
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Hallo werte Mitstreiter,
nun hat Die BHW auch mir meinen Vertrag aus dem Jahre 1995 Tarif D4 gekündigt. Zuteilungsreif ist er seit dem 3.4.2006 Damalige Bausparsumme ist 40.000 DM gewesen. Derzeitiges Guthaben etwa 15300.
Was soll ich nach eurer Ansicht nun tun?
Beste Grüße