Hallo Frau RAin DrEckhardt
Ich komme noch einmal auf Ihre Antwort zu dem Post von Berliner Kindl zurück. Ich habe den Post von BK so verstanden, dass Anschlussfinanzierungen nur anfechtbar sind, wenn der ursprüngliche Kreditvertrag zu einer Zeit abgeschlossen wurde, als das Widerrufsrecht bereits existierte bzw. wenn die AF nach dem Fernabsatzgesetz abgeschlossen wurde.
1. Stimmt das? (Ich habe 2016 fristgerecht widersprochen aus gegebenem Grund aber noch nicht geklagt)
2. Ich habe die Finanzierungen zusammen mit einem Haus in 2011 geerbt, somit weiss ich nicht ob die Anschlussfinanzierung per Fernabsatzgesetz zustande gekommen ist). Wie kann ich das feststellen?
3. Gibt es eine Liste spezialisierter Anwälte in Remscheid bzw. dem Oberbergischen Kreis?
Besten Dank im voraus!