Beiträge von Michael@FINANZTIP

    Hallo Frau RAin DrEckhardt
    Ich komme noch einmal auf Ihre Antwort zu dem Post von Berliner Kindl zurück. Ich habe den Post von BK so verstanden, dass Anschlussfinanzierungen nur anfechtbar sind, wenn der ursprüngliche Kreditvertrag zu einer Zeit abgeschlossen wurde, als das Widerrufsrecht bereits existierte bzw. wenn die AF nach dem Fernabsatzgesetz abgeschlossen wurde.


    1. Stimmt das? (Ich habe 2016 fristgerecht widersprochen aus gegebenem Grund aber noch nicht geklagt)
    2. Ich habe die Finanzierungen zusammen mit einem Haus in 2011 geerbt, somit weiss ich nicht ob die Anschlussfinanzierung per Fernabsatzgesetz zustande gekommen ist). Wie kann ich das feststellen?
    3. Gibt es eine Liste spezialisierter Anwälte in Remscheid bzw. dem Oberbergischen Kreis?


    Besten Dank im voraus!

    Michael..
    Eine Einzelfallberatung werden Sie hier wohl nicht bekommen. Ihr Fall scheint auch komplexer.
    Ggf. schauen Sie doch auch bei finanz-forum.de einmal - das ist ziemlich rege. Ggf. bringt Sie das ja weiter. Alles Gute.

    Vielen Dank RA Wedekind


    Sie liefern hier ein Menge wertvoller Informationen, um so mehr verwundert mich Ihr Kommentar dass ich hier keine Einzelfallberatung bekommen werde.


    Ich will das gar nicht und ich will mir hier auch keine Beratungsleistung erschleichen.


    Ich sehe dieses Forum als einen Ort an dem ich mich informieren und RAe ihre Kompetenz in diesen Fällen darlegen können. Sie und andere tun das hier, noch einmal vielen Dank dafür.
    Mit wirklich konkreten Informationen jedoch sind viele RAe hier dann doch eher sparsam.


    Ich werde meinen Fall mit Sicherheit in die Hände eines Anwaltes geben, sofern es vor Gericht geht. Für die Abwägung meiner Chancen allerdings sehe ich nicht die Notwendigkeit €200+ an jemanden zu bezahlen, der ein Interesse hat mir eine positive Nachricht zu vermitteln.
    Letztendlich garantiert das Ergebnis der Erstprüfung durch einen RA ja nicht, dass ein Gericht ebenso entscheidet.
    --
    Mit den besten Wünschen
    Mic


    finanz-forum.de scheint zumindest für mich nicht erreichbaroder nicht mit der Anglegenehiet zu tun zu haben. Anyway, I am pretty clear about what I will do.

    Habe meine Verträge geprüft und 2 von 4 Verträgen entsprechen wortwörtlich dem Gesetzestext bis auf hochgestellte Ziffern zur Erläuterg sowie dem offensichtlich nicht gelöschten Platzhalter (Name und ladungsfähige Anschrift des Kreditinstiutes, ggf...) bevor dann die tatsächliche Anschrift aufgeführt wird. Ich gehe somit davon aus, dass diese Verträge wirksam sind.


    Bei zwei weiteren Verträgen scheint es mir, als wenn überhaupt keine Widerrufsbelehrung enthalten ist, Diese Verträge werden als Zusatzvereinbarung bezeichnet für auslaufende Finanzierungsverträge, Im Prinzip werden also die alten Verträge zu neuen Konditionen und nur wenig geänderten Bedingungen fortgeführt. Ist das zulässig? Und muss dann keine separate (graphisch hervorgehobene) Widerrufsbelehrung unterzeichnet worden sein?

    Toll, jetzt habe ich gleich doppelt Anwort bekommen.


    Mit "ob die Chancen 'für Rückabwiclung' ander stehen" beziehe ich mich auf Beiträge, die genau darüber berichten insbesondere wenn es zum OLG Köln geht, das wäre bei mir der Fall.


    @RAWedekind, ich stimme Ihnen grundsätzlich zu und natürlich sollte einem eine gute Beratung auch gutes Geld wert sein. Allerdings antworten manche Anwälte im Moment (vielleicht wegen der vielen Anfrage) nur mit einer vorgefertigten Antwort.


    Da mir das passiert ist und die geschilderten Gegebenheiten in meinem Fall gänzlich ignoriert wurden, scheint es mir eben wegen der Dringlichkeit ratsam, den Widerspruch besser selbst in die Hand zu nehmen und erst danach einen geeigneten Anwalt zu suchen.
    Ich meine hier (eventuell sogar von Ihnen) gelesen zu haben, dass man nach rechtzeitig erfogtem Widerspruch 3 Jahre Zeit hat, Klage einzureichen.


    Vielen Dank an beide Rechtsanwälte

    ruskus v. Samstag


    Machen Sie mal die 'Probe aufs Exempel', und erklären selbst gegenüber der Bank den Widerruf ihres Darlehensvertrages, was Sie i. Ü. - aus bestimmten juristischen Gründen - immer selbst tun sollten, nachdem Sie sich anwaltlich oder durch eine vbz haben beraten lassen.

    Sehr geheerte RAe KQP


    warum sollte man den Widerruf eines Darlehnsvertages nur widerufen n a c h d e m man sich anwaltich hat beraten lassen?


    Bisher habe ich auf mein posting (Beitrag 895)in diesem thread noch keine Anwort erhalten
    Tausende Euro sparen durch fehlerhafte Widerrufsbelehrung - Seite 45 - Baufinanzierung - Finanztip-Community


    Wie beschrieben werden in meinem Fall die Darlehn in diesem Jahr vollständig abgelöst, das Geld liegt bereits bei der selben Bank bereit. Welches Risko gehe ich mit einem Widerruf ein?


    Vielen Dank für einen Hinweis
    Michael

    Hallo zusammen


    Ich habe vor ein paar Tagen hier schon einmal gefragt, ob auch einem Darlehen das in 2013 getilgt wurde , widersprochen werden kann. Darauf habe ich eine positive Antwort von user RAe KQP erhalten.


    Was mich wundert ist das in diesem thread ab page 35 oder so keine einzige Rückabwicklung erwähnt wurde. In allen Beiträge geht es um Verträge, die noch laufen.
    Mir ist klar, dass ich hier keine konkrete Auskunft erhalte, eine grobe Orientierung wäre was ich im Moment gerne hätte. Die Unterlagen für ein Prüfung der Erfolgswahrscheinlichkeit stelle ich gerade zusammen.



    In meinem Fall bin ich Erbfolger für 4 Verträge über insgesamt 120T€. Den dicksten Brocken (91T€) habe ich 2013 bereits abgelöst, die anderen drei Verträge laufen dieses Jahr aus und sollen ebenfalls getilgt werden. Noch einmal ich bin Erbfolger und habe als solcher in 2011 nachweislich wegen vorzeitige Ablösung vorgesprochen, falls das von Belang ist..


    Nach dem Lesen diverser Beiträge scheint es mir in jedem Fall ratsam den Widerrufsjoker zu ziehen, da ich das Problem der Anschlussfinanzierung ja nicht habe und auf diesem Weg 3 Jahre Zeit gewinne.


    Mich würde aber natürlich interessieren um wieviel Geld es bei einer Rückabwicklung für mich geht und ob die Chancen dafür anders stehen? User RAWedekind hat einen längeren Beitrag zur Berechnung verfasst, allerdings scheint mir das Juristen-Deutsch (sorry). Mir kommt es im Moment gar nicht darauf an ob es 12 oder 15 T€ sein könnten.

    Hallo, ich gebe zu dass ich diesen thread bisher nur überflogen habe .Leider habe ich zu meinem Anliegen noch keine Antwort endeckt.


    Meine letzten drei Verträge enden in diesem Jahr und ich bin dabei diese zu prüfen, den dicksten Brocken habe ich jedoch bereits in 2013 getilgt. Mein Frage ist, wie sieht es aus, wenn ein Vertrag bereits getilgt (2013) wurde.
    Gibt es da noch eine Möglichkeit den Vertrag rückabzuwickeln? Ich kann sogar belegen, das ich mehrfach um vorzeitige Ablösung vorgesprochen habe (2011), was mir jedoch verwehrt wurde,
    --
    Vielen Dank für Hinweise
    Michael