Beiträge von Fritz Wunderlich

    DrEckardt
    Uuups,
    gerade habe ich eine passende Frage zu Ihrer Antwort hier in einem anderen Thread gepostet. Viellen Dank für Ihre Mühe!
    In unserem Fall ist eine Abbuchung und Zahlung im Oktober letzten Jahres erfolgt. Damit wäre Chargeback keine Option gewesen. Zunächst habe ich mit einer kurzen Mail schon in der letzten Woche auf die Annullierung geantwort, aber ein Einschreiben mit der Aufforderung der Rückerstattung ist dann auch schon am Montag (erst) erfolgt. Die Frage ist, ob Eurowings und wie schnell reagiert?
    Ansonsten bleibt nur der Weg zum Anwalt. Wenn dann aber in dieser Zeit nach Fristsetzung, aber vor Tätigkeit des Anwaltes doch gezahlt wird, bleibt man wohl auf den Anwaltskosten sitzen.
    @gunmic
    Entschuldigung, war unterwegs und habe aber jetzt auch Ihren Fall gelesen. Das sieht genauso aus. Wie sind Sie jetzt vorgegangen?
    Allen wünsche ich Erfolg und Gesundheit!

    Hallo und guten Morgen Fr. Dr. Eckardt,
    ist es eher angebracht direkt mit einem Anwakltsschreiben zu beginnen oder warum haben Sie nicht zunächst die von Herrn Schlesinger angeführte Möglichkeit wahrgenommen, sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr zu wenden?
    Ich befürchte, dass unser eigener Brief nicht zum Erfolg führt und wir letztendlich ebenfalls Ihren Weg per RA anwenden müssen.
    Eine erfolgreiche Woche!

    Wir haben nun eine Annullierung erhalten, Wortlaut:
    Sehr geehrter Fluggast,
    aufgrund einer Flugplanänderung mussten wir Ihre Eurowings Buchung anpassen.
    Nachfolgend erhalten Sie Ihre aktualisierte Buchung.


    Der Hinflug und Rückflug werden aufgezählt, beide Passagiere werden aufgezählt, der Grund wird nicht genannt (kein Corona). Einen Unterschied gibt es: die Flugnummer für den Hinflug wurde anulliert, die Flugnummer für den Rückflug nicht!
    Welchen Sinn hat ein solches Vorgehen?
    Wir neigen dazu, die Kosten für beide Flüge erstatten zu lassen, denn sie stehen ja in einem direkten logischen Zusammenhang und welchen Sinn würde es machen, von einem Ort zurückzufliegen, zudem man garnicht hingeflogen wurde? Es gibt ja auch nur eine Buchungsnummer ...
    Was sollen wir tun?
    Vielen Dank für die Hilfe!

    Recht herzlichen Dank!
    Nebeninfo:
    In unserem Fall war (nur) ein Hin- und Rück-Flug nach Kroatien über 14 Tage gebucht. Natürlich ist das ein günstiger Flug. Wir sind aber keine Kroaten.
    Zitat Auswärtiges Amt:
    Am 19. März 2020 hat Kroatien eine generelle Einreisesperre verhängt. Hiervon ausgenommen sind kroatische Staatsangehörige, die nach Kroatien zurückkehren, sowie Angehörige bestimmter Berufsgruppen. Sofern eine Einreise nach Kroatien gestattet ist und aus einem COVID-19-Risokogebiet stattfindet, unterliegen Reisende einer 14-tägigen häuslichen Quarantänepflicht.
    Das ist der jetzige Stand! Wenn die Fluglinie nicht storniert, müssen wir fliegen, dürfen aber in Kroatien nicht aussteigen ... :)

    Liebes Forum,soviel wir auch lesen - es ist schwer zu erkennen, was man letztendlich tun soll. In unserem Fall haben wir am 25.Mai.202ein Flug nach Kroatien gebucht. Egal wie es aussieht, wir werden den Flug nicht antreten können. Eine Umbuchung istinakzeptabel für uns, denn die dortige Ferienwohnung wird uns ja nicht frei gehalten. Zudem arbeiten mein Mann und ich in2 verschiedenen Firmen und müssten gemeinsam umbuchen (können und dürfen).Ein Riskofreier Flug wird unserer Meinung nach nur nach einer Impfung stattfinden können. Damit wäre nach den Prognosenerst ein Flug nach Mitte 2021 möglich, wenn überhaupt. In Deutschland dreht und windet man sich zwar, aber Fakt ist nun mal, dass eine Gutschrift nur bis Ende 2021 Sinn macht, eine Umbuchung innerhalb der gesetzten Zeiten der allgemeinen Lagenicht angepasst ist (Eurowings bietet bis zum 15.April an bis zum 27.03.2021 einzulösen zu können). Im nächsten Jahr istzum Ablaufdatum kein Urlaub an alter Stelle möglich. Vorher irgendein anderes Ziel kommt nicht wirklich sinnvoll vor, dennes geht ja um einen Flug, der dann stattfinden sollte, wenn wir das möchten und nicht wenn irgendjemand uns nur des Flugswegen zum Fliegen bringen möchte. Was ist zu tun? Wir erkennen da keine klare Linie und wir kennen uns auch nicht aus.Wo kann man das ordentlich nachlesen? Es werden Mails von Eurowings versendet, jedoch werden wir letztendlich nur unterDruck gesetzt!Was sollten wir tun? ;(?(

    Scheint sich bisher noch nichts getan zu haben. Selbst wenn ich lese, dass die Wahrscheinlichkeit für eine für den Steuerzahler positive Entscheidung zu erwarten wäre, bin ich davon nicht überzeugt. (Es gab schon oft Entscheidungen GEGEN den Steuerzahler. Beispielsweise haben wir früher auf 13-14 Monatsgehäter Arbeitslosenversicherbeiträge gezahlt. Wurde man tatsächlich Arbeitslos, wurde bei der Berechnung nur 12 Monatsgehälter zu Grunde gelegt.)
    Wir sind also in der Warteschleife....
    MrStrobe: Handwerkerleistungen auf dem eigenen Grundstück sind ansetzbar. Bei Straßenbaubeiträgen geht es ja um die Arbeiten jenseits der Grundstücksgrenze. Da hat sich das Finanzamt meines Erachtens immer schön zurückgehalten. Ich selbst bin der Auffassung, dass auch die Straße zu meinem Haus gehört. Ansonsten würde ich als Hausbesitzer ja keine Rechnungen erhalten. Sie führt zu mir hin und wieder weg, ich soll also daher zahlen.

    Liebes Forum,
    immer wieder durchforste ich als Steuerzahler gerade die Meldung, die wie in diesem Artikel aus der Betreffzeile bestimmte Dinge erklären: was kann ich also steuerlich geltend machen!
    Abschnitt:

    Fahrten zur Arbeit - Ihre Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte fördert der Gesetzgeber in Form einer Pauschale. Für diesen Weg können Sie eine Entfernungspauschale in Höhe von 0,30 Euro für jeden vollen Entfernungskilometer als Werbungskosten von der Steuer absetzen – unabhängig davon, wie Sie zur Arbeit und wieder nach Hause gelangen. Die Entfernungspauschale ist grundsätzlich auf 4.500 Euro jährlich begrenzt. Wenn Sie aber mit Ihrem eigenen Pkw oder einem Dienstwagen zur Arbeit fahren, berücksichtigt das Finanzamt auch einen höheren Betrag.
    Hier lese ich wieder einmal etwas, was auch auf anderen Seiten mir NICHT klar genug formuliert wird: Für wen gilt der letzte Satz: "Wenn Sie aber mit Ihrem eigenen Pkw oder einem Dienstwagen zur Arbeit fahren, berücksichtigt das Finanzamt auch einen höheren Betrag."? Ich fahre seit jeher mit meinem eigenen PKW zur Arbeit und habe eher den Eindruck, dass ich den Wagen meist nur für die Arbeit nutze. Mit Argwohn sehe ich die Selbstständigen oder diejenigen, die einen Firmenwagen zur Verfügung gestellt bekommen. Nehme ich den letzten Satz wörtlich -also so wie ich ihn verstehe- dann sollte ich doch eigentlich mehr wie nur 30 Cent für die Entfernung erhalten!
    Im Ganzen halte ich es für einen großen Besch..., wenn Firmen-PKWs -meist größere Modell- gefahren werden können. Die Firma zahlt keine Steuern, der Angestellte muss nicht ansparen, Reparaturen und Wartung kann man steuerlich geltend machen, von 0 auf Hundert ohne langes ansparen. Ja, und Otto Normalverbraucher? Der bekommt für den Entfernungskilometer 30 Cent.
    Wie kann ich also den letzten Satz des Artikels verstehen? Echte Kostenabrechnung oder ??? Und wenn dann wie? Muss ich alles aufschreiben (muss man mit dem Firmenseitig auch nicht).

    Ich möchte noch einmal folgende Informationen zu bedenken geben:
    https://www.lohnsteuer-kompakt…h-fuer-anliegerbeitraege/
    oder
    http://juris.bundesfinanzhof.d…richt=bfh&Art=en&nr=29965


    -> BUNDESFINANZHOF Urteil vom 20.3.2014, VI R 56/12


    Das Finanzgericht Nürnberg hatte 2015 entschieden, dass Straßenausbaubeiträge für eine selbst genutzte Immobilie in der Einkommensteuererklärung als Handwerkerleistungen abgesetzt werden dürfen (Az.: 7 K 1356/14). Im o. g. Fall hatte ein Steuerzahler selbst (!) 42,5% der Kosten zur Straßenbaubeiträge als Handwerkerleistungen geltend gemacht, diese wurden vom FG Nürnberg anerkannt. Auch ich bin der Auffassung, dass Handwerkerleistungen nicht nur im Haushalt, sondern auch für den Haushalt erbracht werden können, denn es gibt einen räumlich-funktionalen Zusammenhang, der Haushalt endet nicht am Grundstücksende (BUNDESFINANZHOF Urteil vom 20.3.2014, VI R 56/12).


    Das in Berlin ein FG (FG Berlin-Brandenburg vom 15.4.2015, 11 K 11018/15) scheinbar dagegen entschieden hat, ist dann nicht relevant, wenn es sich NICHT um einen Neubau handelt. Das Urteil vom FG in Nürnberg führt zu einem Urteil vor dem Bundesfinanzgericht, wahrscheilich erhalten die Bürger recht.


    Eine Rechnung wie vom FA gewünscht erhält man meist nicht, eher kommen Arguemente wie hier:


    http://www.deutsche-handwerks-…anzaemter/150/3098/339661


    die aber von den Richtern trefflich korrigiert wurden!


    Lieber muc, sogar ein Teil Ihrer Argumentation (gesetz zur "Schwararbeitsvermeidung") wurde vom Richter meines Erachtens anders beurteilt.


    Es bleibt spannend ...

    Vielen Dank für die klärenden Worte!
    In meinem Fall nutze ich den PKW für wenige Fahrten privater Natur, ganz sicher täglich für die Fahrt zur Firma und dafür wurde er auch angeschafft. Er dient mir ganz sicherlich auch der grundsätzlichen "Zur Verfügungstellung" meiner Arbeitskraft für die Firma. Ich möchte unabhängig von öffentlichen Verkehrmitteln (die zweifellos da sind) nach Bedarf der Firma Bereitschaft signalisieren. Für mich ist es undenkbar eine Besprechung wegen Fahrtzeiten von Bahn oder Bus verlassen zu müssen. Ebensowenig würde ich allerdings einsehen, dass ich wegen beispielsweise 10 Minuten längeren Besprechungen anschließend 30-45 Minuten auf öffentliche Verkehrsmittel warte. Sicherlich alles mein "Privatvergnügen".
    Damit wäre sichergestellt, dass ein Hauptargument beim Fahren des PKWs sicherlich sticht: der Selbstständige ist im Vorteil. Wie Sie schreiben: der Privatmann kann also nicht die 1%-Regelung anwenden. Und meine private Arbeitseinstellung muss man nicht glauben, umso ungerechter fühle ich mich doch behandelt, denn es scheint etwas leichter zu gehen, wenn man selbstständig ist.
    Aber grundsätzlich: Wasser sucht sich seinen Weg, wie ich meist sage. Will heißen. Natürlich sind viele Dinge dem Finanzamt gegenüber nicht korrekt. Die Feststellung, dass dem so ist, beruhigt mich allerdings nicht, denn es wird ja nicht geändert, sondern geduldet oder nicht abgestellt. Vermutet oder falsch unterstellt kann das sein, muss es aber nicht.
    Zum Thema zurück: Die Straßenbaubeiträge selbst -unterstellt, dass alles korrekt läuft- sind nicht nur der Stein des Anstoßes. Nein, vielmehr die selbstherrliche Anwendung der Möglichkeiten der Verantwortlichen, die abkassieren wollen. Das ist nicht Sache des Finanzamtes, aber das Gerechtigkeitsempfinden schert es letztendlich kaum, wenn es nach jahrelangem Unrecht anschließend wenigstens nach der Möglichkeit steuerlich Abnetzbarkeit sucht. Vermeintliche Haarspaltereien nur weil in §en gegossen heilen die einmal beim Bürger gerissenen Wunden nicht.
    Fakt ist, dass in vielen Fällen die Straßen schlecht gepflegt werden. Die hierfür gezahlten Abgaben werden nur in geringem Umfang für die Instandhaltung aufgewendet. Ist die Fahrbahndecke dahin, erneuert man gerne die gesamte Straße, weil man genauso und nur so den Anlieger mitzahlen lassen kann, denn wäre es eine Instandhaltung, müsste es aus dem Topf der Abgaben gezahlt werden und damit ohne finanziellem Zutun des Anliegers zu erbringen!
    Nur mal so nebenbei: auf einem Nachbargrundstück steht nichts, schon zum zweiten mal wirde der nie genutzte Anschluß erneuert und die Kosten für ein anderthalbgeschossiges Haus in Rechnung gestellt - allein wegen der Möglichkeit! Gerecht, wol eher nicht. Es bleibt bei den Worten: Recht ist nicht Recht, sondern Recht wird gesprochen...
    Übrigens: die AÜG-Kräfte sind dauerhaft am gleichen Ort eingesetzt wie die eigenen Mitarbeiter! Die Arbeit ist also 1 zu 1 vergleichbar nur nicht so besteuert. - wenn man das einmal so nennen darf.
    Egal wie man diskutiert, der Bierdeckel von März wäre die bessere Steuererklärung!

    Off-Topic
    ( muc
    Einiges ist mir jetzt Neu. Sicherlich bin ich nicht Standfest bei der Wahl des Fachvokabulars im deutschen Steuerrecht, man möge mir das nachsehen.
    Aber ich habe selbst selbstständige AÜG-Angestellte, die zu einem sehr guten Stundensatz der gleichen Arbeit nachgehen, wie meine festangestellten Mitarbeiter.
    Diese selbstständigen Mitarbeiter fahren allesamt Oberklasse-PKWs und erzählen mir, dass sowohl Leistungen wie Ölwechsel oder Winterreifen in vollem Umfang steuerlich geltend gemacht werden können. Ebenso ist jeder km zur Arbeitsstelle hin wie auch zurück ansetzbar.
    Von einer 1-%-Regelung für Privatleute, die ebenfalls Ihren PKW zur Hauptsache für die Fahrt zur Arbeitsstelle benötigen und z. B. Ölwechsel Reparaturen oder Winterreifen steuerlich geltend machen können, ist mir bisher nach langen Jahren nichts bekannt. Vielmehr gab es früher eine Kilometerpauschale und damit war alles abgegolten (heute scheinbar nicht mehr).
    PKWs werden ebenso von der Firma als Bestandteil des Gehaltes gehandelt. In diesem Moment würde es mich wundern, wenn die Firmen die Mehrwertsteuer für den gestellten PKW nicht steuerlich geltend machen und somit dem Finanzamt -legal- diese Steuern entziehen, während der normale Arbeitnehmer den Wagen von seinem Nettoeinkommen anspart und die Steuern beim Kauf entrichten muss und nicht bei der Steuererklärung geltend machen kann.
    Ebenso ist mir nicht bekannt, dass die heutige Praxis Verluste dem Steuerzahler zur Last zu legen, Gewinne aber zu privatisieren, keine Bevorteilung darstellen könnte. Ich bin der Meinung, dass jeder Steuerzahler Systemrelevant ist, nicht nur Banken oder Großfirmen.
    (Lassen wir doch einmal vermuten, wer die Kosten des Abgasskandals des VW-Konzerns letztendlich mitzuzahlen hat?)
    Gerechtigkeit der Straßenbaubeiträge ist dann vorhanden, wenn nicht wie in NRW jahrzehntelang festgelegt grundsätzlich (!) nach 30 Jahren jede Straße erneuert werden darf, ob kaputt oder nicht. Ob instandgehalten oder nicht.
    Mir ist aber bekannt, dass ausländische Versandhäuser Milliardengewinne einstreichen, keine oder wenige Steuern zahlen und dazu alle Waren auf Straßen bewegen, die ich mit meinen Steuergeldern in Stand halte. Der Staat lässt dies zu!
    Auch wenn nicht sauber argumentiert, kann ich mir nicht vorstellen, dass nichts an die Praxen mindestens seit langen Jahren abgeändert gehört.
    Bei Straßenbaubeiträgen kommt es auch schon einmal vor, dass viel mehr erneuert wird, wie eigentlich notwendig und das deswegen, weil man Kosten auf Bürger abschieben kann. In meinem Viertel sind seit der Kanalsanierung mehrere Altenheime gebaut worden, jetzt erreichen uns die Rechnungen. Durch die Altenheime hat sich das Nutzungsverhalten der Straße merklich geändert. Die Kostenverteilung hat sich bei der Abrechnung aber nicht dem angepasst.
    Wohlgemerkt: ich zahle meinen Teil, aber ich lege Wert auf gerechte Kostenverteilungen.
    Und aus diesem Grund möchte ich auch bei den Straßenbaubeiträgen das Finanzamt mit einbeziehen.
    Weitere Steuergerechtigkeiten die diskutiert werden könnten: Stichwort Lebensversicherungen.
    Es ist noch lange nicht Recht nur weil es im Namen dessen gesprochen und in Paragrafen gegossen wurde.)

    Ich muss mich besser ausdrücken: die Gemeinde möchte dem Finanzamt empfehlen zu schätzen!
    So kann man den Ball geschickt hin und her spielen
    Das wird das Finanzamt eben nicht tun. Hier wird der Bürger -wie auch bei anderen Sachen- geschickt zwischen die Stühle gesetzt.
    Da kann er sich dann, wenn er will, ja herausklagen. Einfaches Vorgehen mit weitestgehend denkbarem Ergebnis.
    So ist das in NRW durch Herrn Rau schon vorbereitet worden: nachfragen zu bestimmten Behördenbescheiden sind nicht erwünscht, man kann nur noch klagen. Halte ich für eine unmögliche Vorgehensweise ... .

    @muc
    Ja stimmt, aaaber warum sollten dann aber beispielsweise Schneeräumungen auf denselben Straßen steuerlich geltend gemacht werden können, während Straßenbaubeiträge nicht geltend gemacht werden können?


    Die Kosten entstehen ebenfalls in direktem Zusammenhang mit dem Haushalt (z. B. Abwasser), anteilsmäßig ja nur deswegen, weil man nicht alle Kosten für den Straßenabschnitt umlegen möchte (immerhin gibt es ja auch nur den Durchgangsverkehr -> Fremdverkehr). Ist der Anteil von Fremdverkehr höher, ändern sich die Prozente, bei uns zahlt der Besitzer des Hauses dann nichts. Vermieter dürfen die Kosten ja auch steuerlich geltend machen, allerdings nicht auf die Mieter umlegen, ist das i. O.? Straßenbaubeiträge gibt es nicht bei Instandsetzung, daher gibt es auch immer wieder Streit bei der Begründung Instandhaltung oder Straßenverbesserung.
    Genau daran kränkelt meines Erachtens unser System: im Detail verselbstständigt sich das Ganze vor Ort, der Bürger fühlt sich nicht immer gerecht behandelt. Selbstständige können viele Kosten geltend gemacht werden (Beispiel PKW), der Privatmann kann es aber nicht.
    Mindestens 70% des Steuerrechts weltweit ist in deutscher Sprache, warum wohl?
    Da kommen wir aber von meinem eigenen Thema ab. ;)

    Wie bei so vielen Hausbesitzern sind die Straßenbaubeiträge bei Erneuerung nicht gering. Da sie in Zusammenhang mit dem Haus ebenfalls Handwerkerleistungen sind, hat schon jemand eine Musterklage eingerreicht, die lt. Presse mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Erfolg führt. (Ehe jemand unkt: auch Winterdienste finden auf diesen Flächen statt und können steuerlich angesetzt werden. Es sind also nicht nur Handwerkerleistungen im Haus, sondern auch auf den Wegen zugelassen, ergo -meiner Meinung nach auch Straßenbaubeiträge)
    Haushaltnahe Dienstleitungen können jedoch nur steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Rechnung anteilig die Kosten ausweist.
    Die Gemeinde weigert sich nun, entsprechende Rechnungen zu erstellen!
    Was ist in einem Fall zu tun, damit eine passende Rechnung erstellt wird? Man sitzt zwischen den Stühlen, das Finanzamt will eine passende Rechnung, die Gemeinde behauptet dies nicht zu können ... 8|

    Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Natürlich gehe ich nicht mit falschen Schilderungen an die Sache heran, das Risiko ist mir bewusst und darauf wollte ich es allerdings nicht ankommen lassen.
    Jedoch hatte ich -bei meinen Eltern war es die UKV- den damaligen Vertreter gefragt, der nach kurzer Schilderung meiner Krankenvorgeschichte umgehend absprang und dabei höchst geheimnisvoll tat aber auch mitteilte, dass ich da keine Chance bei keiner Versicherung hätte. Selbst über den Ausschluss der Krankheiten nicht!
    Übrigens erledigte ich bei den Krebsfällen meiner Eltern die Formalitäten mit der Versicherung und es gab nie ein Problem mit der Zahlung.
    Man kennt es aber seit Jahren, nur auf der Zugspitze kann man sich gegen Hochwasser versichern - mal überzogen dargestellt.
    Ich selbst habe nach diversen Flutkatastrophen auch versucht eine Versicherung (Elementarschaden) abzuschließen, damals sollte ich ein Formular ausfüllen und Fragen ala "wie weit ist der nächste Fluß entfernt, unter 500m oder über 500m" usw. beantworten. Ich habe dann geantwortet, dass ich dies nicht rechtssicher beantworten könne und wohl Gefahr laufe bei 499 oder 501 m im Versicherungsfalle nichts erhalte wegen falscher Angaben. Außerdem würden die Versicherung ja wissen, wie es bei mir aussieht, daher würde ich solche Fragen für eher überflüssig halten. Der damalige Vertreter war dann sauer und sagte, ich möge doch wenigstens ihm in einer Mail bestätigen, dass es hier nach Aussage seit Geburt einer älteren Person meiner Umgebung keine Überschwemmung gegeben habe. Schrieb ich ihm das, dann würde man mich versichern. Sehr dubios...


    Irgendwie macht es aber auch keinen Sinn, sich bei Zusatzversicherungen mit Ausnahmen zu versichern. Es braucht nur ein Arzt einen falschen Zusammenhang zu einer der Ausschlüsse herzustellen und schon nimmt eine Versicherung dies als Grund für eine Zahlungsverweigerung.
    Wer kennt das nicht, man nutzt die Rechtschutz und selbst dann, wenn man "im Recht ist", wird man nach ein paar Streitigkeiten herausgekickt! Ich möchte nicht wissen, welche meiner jetzigen Versicherungen im Schadensfall nicht oder nur eingeschränkt zahlt nur um es darauf ankommen zu lassen. Besonders dann, wenn das "Opfer" schwer krank ist und unter hohem Druck steht. Beispiele gibt es genug in den Medien.
    Es ist immer schwierig, denn es gibt auch viele reibungslose Fälle, die das Gegenteil bestätigen.
    Try and Error ist wohl für mich die einzige Option.
    Gibt es eigentlich eine Art Rabatt, wenn beide Ehepartner sich versichern?

    Liebes Forum,
    zur Zeit liegt mein Partner im Krankenhaus. Um ein 2-Bettzimmer zu garantieren, bezahlen wir nun ca. 45 Euro pro Tag. Leider ist es nun so, dass der andere Patient ohne Zuzahlung in das Zimmer verlegt wird und sich so das übliche ergibt: hohes Besuchsaufkommen etc.
    Da liegt die Frage nahe, ein Einzelbettzimmer zu bezahlen. Und über den Preis natürlich auch die Überlegung, eine Krankenhauszusatzversicherung abzuschließen, um in Zukunft sicherzustellen, dass nach meinem persönlichen Befinden Zimmer und Behandlung gestaltet werden kann.
    Ein großes Thema sind bei den Krankenhauszusatzversicherungen die Gesundheitsfragen. Diese sind bei den Versicherungen, die wir über Check24 u. ä. Portale herausfanden, unterschiedlich. Uns ist bekannt, dass man bei Angeboten und Anfragen und deren Ablehnung Gefahr läuft, dass die Informationen, die dazu führten, an andere Versicherungen weitergeleitet werden (echter Datenschutz :( ) und man so immer wieder abgelehnt wird.
    In unserem Fall wurde bei mir beispielsweise einmal eine Ösophagusverätzung festgestellt, außerdem hatte ich vor 4 Jahren eine psychosomatische Kur.
    Leider finde ich bei Finanztip keine Aussagen dazu.
    Kann jemand sagen, welche Chancen bestehen und wie sollte man sich letztendlich korrekt verhalten, um dann ein ehrliches Angebot zu erhalten un zwar ohne gleich alle anderen Versicherungen abzuschrecken?
    Vielen Dank für jede Mühe!