Alles anzeigenHallo zusammen,
ermuntert durch die Presseartikel zum "2. Widerrufsjoker" habe ich mir die Pflichtangaben meines Darlehens aus 2012 einmal angeschaut. Als Nichtjurist bin ich der Meinung, dass die Angaben vollständig, aber inhaltlich falsch sind. So ist bei der Art des Darlehens von einem Annuitäten- und daran anschließend von einem Forward-Darlehen die Rede. Auch ist die Gesamtdauer bis zur vollständigen Tilgung nicht korrekt.
Anfang 2014 wurde die Tilgung geändert und ein neuer "Anschlussvertrag" geschlossen. Hier ist weiterhin die Gesamtdauer bis zur vollständigen Tilgung falsch.
Lohnt sich in diesem Fall eine juristische Prüfung? Sind die Fehler aus dem 1. Vertrag durch den neuen "geheilt"?
Danke und Grüße
Prüfen kann man immer und die "Heilung" von Fehlern aus Altverträgen durch neue Verträge ist grundsätzlich nicht möglich, sofern der Fehler nicht explizit angesprochen wird/eine rückwirkende Vereinbarung geschlossen wird (es kann allenfalls sein, dass sich aufgrund des Neuvertrags keine Rechte mehr aus den alten Fehlern herleiten lassen; etwa wegen Verwirkung. Bei Verbraucherdarlehensverträgen hat sich der BGH hierzu aber in der Vergangenheit sehr zurückhaltend gezeigt und auch in Fällen, in denen eine Verwirkung nahe liegt, diese Argumentation der Banken zurückgewiesen).
Was ich allerdings nicht verstehe, sind die angeblichen Fehler. Ich kenne jetzt die Verträge nicht, aber "Annuitätendarlehen" und "Forward-Darlehen" schließen sich nicht aus Ein Forward-Darlehen ist sogar zumindest im Regelfall ein Annuitätendarlehen. Ob die Gesamtdauer bis zur vollständigen Tilgung richtig ist, lässt sich natürlich ohne Kenntnis der Verträge und einer Berechnung auch nicht sagen, aber: Bei Baufinanzierungen handelt es sich im Regelfall um Prognosen, weil regelmäßig 1. das Darlehen am Ende der Zinsbindungsfrist nicht vollständig abbezahlt ist (hier nach Ablauf der Zinsbindungsfrist also nicht zwingend mit dem Vertragszinssatz gerechnet wird, sondern ggf. mit einem Prognosezinssatz) und 2. Verträge häufig in irgendeiner Form Ratenanpassungen, -Aussetzungen oder Sondertilgungen ermöglichen. Mich würde wundern, wenn ein Darlehensvertrag ausgerechnet bei der Gesamtdauer bis zur vollständigen Tilgung falsche Angaben macht, da diese Berechnungen eigentlich rein automatisch ablaufen und es relativ wenig Spielraum für Patzer seitens der Bank gibt, wenn nicht gerade ein Programmierfehler bei der IT vorliegt. Zudem ist die Berechnung der Laufzeit schon bei bis zum Laufzeitende feststehenden Zinsen kompliziert und dürfte einem Laien (ich weiß natürlich nicht, wie tief Sie mathematisch in der Materie sind) kaum auffallen: Die Raten müssen bei der Zinsberechnung jeweils zum Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt werden, was zu ziemlich schiefen Aufteilungen der Zins- und Tilgungsrate abhängig von der zum jeweiligen Zahlungszeitpunkt bestehenden Restschuld führt. Ausschließen lässt sich ein solcher Fehler aber natürlich nicht.