Beiträge von Mizzar

    Unser Kredit für die Immobilienfinnanzierung wurde am 4.10.2004 abgeschlossen und im Sept, diesen Jahres abbezahlt.


    Ich finde keine Bearbeitungsgebühren ausgewiesen. Auf den jährlichen Kontoauszügen steht aber ganz winzig, das Verwaltungskosten in den Darlehenszinsen enthalten sind. Wir zahlten monatl. eine Rate bestehend aus Zins und Tilgung.Nach 3 Stunden Recherche habe ich nun doch noch Fragen, wäre nett, wenn die jemand beantworten könnte.


    1. Sind Verwaltungskosten diese hier thematisierten Bearbeitungsgebühren?
    2.. Kann ich ab Nov. 2004 die Gebühren noch zurückfordern?
    3. Wie errechne ich diese Gebühren?
    4. Muss oder sollte ich vorher den Ombudsmann anschreiben, weil es ja nun schon sehr knapp ist
    5. Was schreibt man dem Ombudsmann - Bitte um Hemmung der Verjährung oder so?

    Ich checke den Vertrag seit 2 Stunden, da steht nichts drin. Alle Felder leer.
    Wie schon geschrieben, einzig auf den jährlichen Kontoauszügen steht, dass die Verwaltungskosten in den Darlehenszinsen enthalten sind.


    Bin bei der Sparkasse, vielleicht erheben die keine Gebühren?

    Ich habe heute erst von diesem Urteil erfahren.
    Ich habe dann sofort meine bisher super nette Sparkassenbetreuerin angerufen.
    Ich wollte wissen, ob ich Ansprüche habe und wie hoch die Gebühren sind.
    Heute hat sie mich nur aufs Internet verwiesen und gesagt, ich bin nicht die Einzige, das dauert sowieso. Nun ja, das hat wohl dann keine Zukunft mehr. :(


    Unser Kredit für die Immobilienfinnanzierung wurde am 4.10.2004 abgeschlossen und im Sept, diesen Jahres abbezahlt.


    Ich finde keine Bearbeitungsgebühren ausgewiesen. Auf den jährlichen Kontoauszügen steht aber ganz winzig, das Verwaltungskosten in den Darlehenszinsen enthalten sind. Wir zahlten monatl. eine Rate bestehend aus Zins und Tilgung.
    Nach 3 Stunden Recherche habe ich nun doch noch Fragen, wäre nett, wenn die jemand beantworten könnte.


    1. Sind Verwaltungskosten diese hier thematisierten Bearbeitungsgebühren?
    2.. Kann ich ab Nov. 2004 die Gebühren noch zurückfordern?
    3. Wie errechne ich diese Gebühren?
    4. Muss oder sollte ich vorher den Ombudsmann anschreiben.
    5. Was schreibt man dem Ombudsmann - Bitte um Hemmung der Verjährung oder so?