Alles anzeigenDas genannte Schreiben (mit Datum vom 29.01.2014)liegt mir ebenfalls vor (und hatte ich hier auch schon einmal erwähnt).
Das ändert aber nichts daran,daß die Gegenseite die Fristvorgaben dem Gericht ankündigen und diese einhalten muß.
Bei mir ist heute(!!) die letzte Frist einschließlich der vom Gericht gewährten Fristverlängerung vorbei.
Anwaltliche(!!)Rückfragen wurden bisher immer recht zügig beantwortet,allerdings lag meine Klage schon frühzeitig(Mitte Dezember 2014)dem Gericht vor,so daß ich davon ausgehe,noch ziemlich weit oben auf dem zu bearbeitenden Berg zu liegen.
Viele tausend Klagen der Betroffenen(>10.000)werden sich auf eine sehr lange Wartezeit einzurichten haben.
Daher ist dem letzten Teil Deines Beitrags ist nur zuzustimmen und zu hoffen,daß die Erledigung über den freiwilligen Anerkennungsweg (genauso wie von Dir beschrieben) abläuft.
Das ändert aber nichts daran,daß die Santander eine auf Zeit und formale Richtigkeit der Eingaben spielende Bank ist.
Ich bin diese Bank mit meiner letzten Kredit-Rate Ende März los.
Ich möchte aber unbedingt noch meine Zinsen erhalten.
Habe ich das jetzt richtig verstanden, -sind das jetzt alles Betroffene, die die Zinsen der BG nicht bekommen haben.
Was mich noch stutzig macht. Ich hatte nachdem Erhalt der BG Dezember 2014 nicht den Ombudsmann eingeschaltet. War aber noch vor der Verjährungsfrist bei der Filiale, die die Angelegenheit weitergeleitet haben.
Sind in meinem Fall nun die Zinsen verjährt?
Wie soll ich jetzt hier weiter vorgehen?