Beiträge von JuliaM

    Hallo zusammen,




    ich habe mir 2005 von einem damaligen Bekannten eine Aachen Münchener Wunschpolice andrehen lassen. Ich war jung + naiv und habe für diese neue Lebensversicherung auf seine Empfehlung hin auch noch meine damalige steuerfreie Lebensversicherung gekündigt. Hierfür könnte ich mir jeden Tag aufs Neue in den Allerwertesten beißen, dies umso mehr, als auch ich jetzt weiß, dass eigentlich nur er an meinem Vertrag verdient.



    Ich stelle mir jetzt die Frage, wie ich die Versicherung loswerde, ohne allzu hohe Verluste einzufahren. Dabei habe ich natürlich auch die Möglichkeit eines Widerspruchs durchgespielt, bin mir aber nicht so ganz sicher, ob dieser Aussicht auf Erfolg hat.




    Die Widerspruchsbelehrung findet sich in einem dicken, geösten Packen. Hierin enthalten sind unter anderem: „Merkblatt zur Datenverarbeiten“, „Verbraucherinformationen zu Rentenversicherungen nach Tarif KRB und KRBZ“, „Anhang zu Verbraucherinformation“, die „Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Rentenversicherungen nach Tarif KRB und KRBZ“, „Besondere Bedingungen für die fondsgebundenen Überschussbeteiligung bei Rentenversicherungen nach Tarif KRB und KRBZ“, „Besondere Bedingungen für die fondsgebundene Überschussbeteiligung bei Rentenversicherungen nach Tarif KRB und KRBZ in Verbindung mit dem Garantiefondskonzept DWS FlexPension“, „Besondere Bedingungen für Rentenversicherungen nach Tarif KRB und KRBZ mit planmäßiger Erhöhung nach Dynamikplan D1“, „Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung“ und „Bedingungen für die Todesfall-Zusatzversicherung“. Ihr merkt: ein dicker Packen. Irgendwo in diesen ganzen Informationen findet sich dann auch eine Widerrufs- bzw. Widerspruchsbelehrung. In einem Inhaltsverzeichnis wird unter dem Punkt „Können Sie nach Abschluss des Versicherungsvertrags dem Vertrag noch widersprechen?“ darauf verwiesen.




    Die Widerspruchsbelehrung lautet:




    "Dem Versicherungsvertragsgesetz zufolge haben Sie das Recht, dem Vertrag uns gegenüber in Textform zu widersprechen. Die Frist zur Ausübung Ihres Widerspruchs beträgt 30 Tage und beginnt erst mit dem Zeitpunkt, zu dem Sie von uns Ihren Versicherungsschein, die Versicherungsbedingungen und die Verbraucherinformation nach § 10a des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) erhalten haben. Zur Wahrung der Frust genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. In jedem Fall erlischt das Recht zum Widerspruch ein Jahr nach Zahlung des ersten Beitrags. Wenn Sie nicht widersprechen, gilt der Vertrag mit dem Zugang des Versicherungsscheins auf der Grundlage des Inhalts des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen und den für Sie maßgeblichen Verbraucherinformationen als geschlossen."




    Orientiere ich mich an den Infos unter http://www.finanztip.de/widers…cht-lebensversicherungen/ , so gibt es scheinbar drei maßgebliche Punkte, auf die ein Widerruf/Widerspruch gestützt werden könnte.




    • In der Widerspruchsbelehrung steht nicht, dass es ausreicht, den Widerspruch innerhalb der 30-Tage-Frist (14 Tage bei Verträgen mit Abschlussdatum vor dem 8. Dezember 2004) abzusenden

      -> hier ist korrekt belehrt worden
    • Sofern der Vertrag 2002 oder später abgeschlossen wurde, muss in der Widerspruchsbelehrung ausdrücklich auf die Textform, nicht auf die Schriftform des Widerspruchs hingewiesen sein.

      -> leider ist auch hier korrekt belehrt worden
    • Die Widerspruchsbelehrung muss sich deutlich vom übrigen Text abheben und darf nicht ohne Hervorhebung in den Versicherungsbedingungen stehen.

      -> Die Widerrufsbelehrung findet sich nur unter dem Punkt „Verbraucherinformation zu Rentenversicherungen nach Tarif KRB und KRBZ“. Diese ist wie gesagt Bestandteil eines dicken Pakets, hervorgehoben ist gar nichts, der Text befindet sich im Fließtext. Reicht das wirklich aus? Hat hier jemand Erfahrung damit?



    Ich freue mich auf eure Rückmeldungen und bedanke mich schon jetzt für jegliche Hilfe! :)




    Viele Grüße


    Julia