Danke für die Rückmeldungen. Es scheint wohl keine pauschale Lösung zu geben
Was den Arbeitgeber angeht scheint es zumindest in meinem Fall so zu sein, dass ich die Nebentätigkeit zwar anzeigen muss, dass sie aber nur unter bestimmten Bedingung untersagt werden kann.
Was Steuern angeht bin ich noch verwirrt und werde wohl tatsächlich mal eine Beratung aufsuchen. (Vielleicht möchte ja auch Finanztip die Sache mal auseinandernehmen? Das Thema "Ich möchte mein Einkommen steigern aber weiß nicht wie" betrifft ja sicher einige)
Grundsätzlich gäbe es ja eine Grenze, unterhalb derer man die sog. Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen kann und keine Umsatzsteuer angeben muss.
Im o.g. Fall einer Nebentätigkeit als Berater ist es dann wieder ein Unterschied, ob ich einzeln Klienten berate oder in einer Gruppe einen Workshop gebe (letzteres könnte dann sogar unter die Übungsleiterpauschale fallen).
Bei Fotografie ist es dann wieder ein Unterschied, ob ich gegen Auftrag Fotos mache oder bereits "fertige" Fotos verkaufe.
Usw.