Beiträge von BSHKunde

    Hallo gerryberry ,


    auch keine Anlageberatung, aber eine etwas differenziertere Meinung, die evtl. anders ausfallen würde, wenn genauere Informationen über Ihre sonstigen Finanz- und Vermögensverhältnisse (auseichender Tagesgeld-"Notgroschen" vorhanden?) sowie Ihre Anlageziele bekannt wären:


    Den angegebenen und bereits angesparten Summen nach zu urteilen haben Sie aktuell einen ordentlichen Sparbetrag zur Verfügung, sind aber noch nicht so ganz lange Anleger an der Börse (sonst wären die bereits angesparten Beträge höher).


    Sie neigen zu Sektorwetten (Tech, Health, Militär) und zu USA-Übergewichtung (S&P). Das kann sowohl auf- als auch schiefgehen.


    Bei dem Uni Sector Hightech A von Union Investment wären mir abgesehen von den Kaufkosten (Ausgabeaufschlag) schon die laufenden Kosten zu hoch.

    Folge: keine weitere Besparung.


    Meine Empfehlung:


    • Die nächsten zehn Jahre 600 Euro monatliche Sparrate in den MSCI ACWI als Basisinvestment.
    • 50 Euro monatliche Sparrate für Spaß- / Ausprobier- / Erfahrungssammelinvestments in was auch immer Sie mögen stecken, z. B. in den Defence-ETF, den Sie gegenwärtig besparen.
    • Zugleich alle vorhandenen Positionen behalten und in zehn Jahren nachgucken, was besser gelaufen ist, die Performance sinnvollerweise mit einem geeigneten Tool (z. B. Portfolio Performance) abbilden / tracken.


    Viel Spaß


    BSHKunde

    Hallo Margarethe,


    machen Sie eine Kopie von dem Sparkassenschreiben aus dem Jahr 2016 und schreiben sinngemäß an die Sparkasse:


    "Liebe Sparkasse Soundso,


    damals wie heute wundere ich mich ein wenig über das beigefügte Schreiben von Ihnen, das ich im Jahr 2016 erhalten habe.


    Mir war und ist nicht bekannt, dass ich bei Ihnen Einlagen- / Sparkundin bin.

    Da ich aber in ...stadt geboren bin ist es natürlich denkbar, dass meine Eltern, Großeltern oder ... in meiner Kindheit bei Ihnen ein auf meinen Namen lautendes Einlagen- / Sparkonto eingerichtet haben, über das ich keinerlei Informationen bzw. Unterlagen habe.


    Ich bitte Sie daher um Auskunft, ob bei Ihnen ein Konto auf meinen Namen (Margarethe ..., geboren am ..., in ...) existiert. Wenn ja: Wie hoch ist das Guthaben? Was muss ich tun, um das Guthaben zu erhalten?


    Mit Dank für Ihre Bemühungen und freundlichen Grüßen"


    Da - wenn dort tatsächlich ein Konto auf Ihren Namen existiert - die wahrscheinlichste Variante diejenige ist, dass es von nahen Verwandten eingerichtet wurde, können Sie - sofern erreichbar - zunächst Ihre Eltern fragen, ob sie sich erinnern ..


    Frage: Waren Sie zu irgendeinem Zeitpunkt Kundin der betreffenden Sparkasse? Dann könnte einiges für einen schlichten "Computerfehler" sprechen, vor allem, wenn Sie danach nie wieder angeschrieben worden sind.


    Viele Grüße


    BSHKunde

    ...

    Es folgt natürlich einer gesetzlichen Vorgabe: Einkommensteuergesetz § 23 sollte das sein. Ich vermute, dass das Fifo-Prinzip irgendwo in Absatz 3 drinsteckt, finde mich als Nichtjurist und Nichtsteuerberater aber nicht auf Anhieb durch.

    ...


    Es ist § 20 Abs. 4 Satz 7 Einkommensteuergesetz ("Bei vertretbaren Wertpapieren, die einem Verwahrer zur Sammelverwahrung im Sinne des § 5 des Depotgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Januar 1995 (BGBl. I S. 34), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 5. April 2004 (BGBl. I S. 502) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung anvertraut worden sind, ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Wertpapiere zuerst veräußert wurden. ").


    Und bevor jemand nachfragt: "Vertretbares Wertpapier" bedeutet, dass ein Wertpapier so gut ist wie das andere, also absolut austauschbar. Das trifft auf Aktien des gleichen Nennwertes des gleichen Unternehmens ebenso zu wie auf Fondsanteile des gleichen Fonds (gleiche ISIN bzw. WKN).


    Viele Grüße

    BSHKunde

    Hallo MaHipi ,


    wenn Sie bei der Vermietung mitreden möchten, sollten Sie auf keinen Fall einer Aufteilung des Hauses in zwei Eigentumswohungen zustimmen, sondern es dabei belassen, dass Ihnen und Ihrer Ex jeweils das ganze Haus zur ideellen Hälfte gehört (ich habe Ihren ersten Post so verstanden, dass das der aktuelle Rechtsstatus des Hauses ist und dass es noch nicht in zwei Eigentumswohnungen aufgeteilt ist). In diesem Fall können Sie und Ihre Ex Mietverträge meiner Meinung nach (lassen Sie sich hierzu ggf. von einem Rechtsanwalt beraten!) jeweils nur als gemeinsame Vermieter abschließen (sofern Sie ihre Ex nicht zur Allenvertretung bevollmächtigen). Auch ein Verkauf des Ihrer Ex gehörenden Anteils an eine dritte Person dürfte sich für Ihre Ex extrem schwierig gestalten, wenn es sich um die ideelle Hälfte am Gesamteigentum handelt.


    Unabhängig davon sollten Sie sich das Haus kritisch ansehen. Vielleicht ist der Keller feucht und muss saniert werden, vielleicht muss die Heizung demnächst ausgetauscht werden, die Dämmung entspricht nicht den Vorschriften, das Dach ist undicht, Leitungen sind marode ...? Ihre Ex muss alles zur Hälfte bezahlen, solange sie zur Hälfte Miteigentümerin ist ... und die Aussicht auf "Bezahlen müssen für ein Haus, das sie nicht selbst bewohnt und nur geringe Mieterträge abwirft." könnte die Verkaufsbereitschaft enorm fördern ...


    Grüße


    BSHKunde

    Hallo Frallemand,


    zu Ihrer Frage "Wie habe ich das zu verstehen: Wenn ich eine Immobilie gefunden habe und diese kaufen möchte, kann ich dann einfach so einen weiteren Bausparer abschließen und sofort das ganze Geld, das zum Erreichen der Zuteilungsreife erforderlich ist, einzahlen und damit sozusagen gleich die niedrigen Zinsen für die Anschlussfinanzierung sichern?"


    Nein, so - Anschlussfinanzierung - war das nicht gemeint. Das sollten Sie auch auf keinen Fall machen, das liefe auf das "Tilgungsaussetzungsdarlehen" hinaus - meistens keine gute Idee, weil sofortige Tilgung eines normalen Annuitätendarlehens meistens wirtschaftlicher ist. Sogar Der Buhmann hat daraufhingewiesen, dass derartige Modelle in der Regel nur für die Bausparkasse, aber nicht unbedingt für den Kunden gut sind.


    Es ging mir um das was Der Buhmann seinem Post #57 unter Nr. "4) Ein noch nicht zugeteilter Bausparvertrag kann durch eine Zwischenfinanzierung ausgezahlt werden" meinte, wobei das Wort "ausgezahlt" hier "unglücklich" ist, richtiger müsste es hier m. E. heißen "vorfinanziert" werden. Das sollte man aber allenfalls mit relativ kleinen Beträgen machen, wenn am Ende noch wenige Tausend Euro fehlen und man mit diesen wenigen Tausen Euro Blankodarlehen oder Nachrangdarlehen z. B. einen günstigeren Zinssatz bei dem erstrangigen Annuitätendarlehen erwirken kann (auch dieser Aspekt wurde hier angesprochen von Sovereign).


    Der Entschuldigung von Pumphut für das "Kapern" dieses Threads für eine Grundsatzdiskussion über Sinn und Unsinn, Grenzen und Möglichkeiten von Bauspardarlehen schließe ich mich einerseits an, andererseits sollten Sie diese Diskussion stets im Hinterkopf habe, wenn Sie mit Menschen sprechen, die Ihnen einen Bausparvertrag verkaufen möchten. Die Aussage von Der Buhmann "In Schieflage geratene Bausparkassen, aber auch gesunde Bausparkassen sind bis dato immer von gesünderen/größeren Bausparkassen übernommen oder fusioniert worden" ist so nicht richtig - die BSQ wurde / wird von einer eigens gegründeten Gesellschaft lediglich abgewickelt, und das - folgt man den Diskussionen in anderen Threads dieses Forums - wohl mit durchaus fragwürdigen Methoden.

    Auch die Aussage "8) Bausparkassen haben bewiesen, sich den Marktbedürfnissen anzupassen und zu überleben, was die Jahre von 2000 bis 2021 eindrucksvoll bewiesen haben." muss man im Lichte des vorangegangenen Posts, in dem von "Spargeldabwehr" (und das ebenfalls mit z. T. maximal kundenvertreibenden Methoden) die Rede war, lesen - das hat Der Buhmann offenkundig ironisch gemeint. Besonders gut in der Spargeldabwehr war nach meiner Erinnerung an Diskussionen in diesem Forum wohl auch die von Der Buhmann empfohlene Alte Leipziger ...


    Viele Grüße


    BSHKunde

    Achim Weiss ,


    jupp, Sie beschreiben ein Risiko, dass ich für die Zukunft zunehmend auch wieder sehe ... (siehe vorherigen Post).


    Bauen Heißt Warten - die nicht ganz offizielle Übersetzung der Abkürzung des Namens einer bekannten Bausparkasse.


    Wir warten dann 'mal auf die Angebote der Bausparkassen für die "Freundsparer" ... (die Älteren unter uns können mit dem Begriff sicherlich noch etwas anfangen, sonst googlen)

    Ergänzende Anmerkung:


    Im Normalbetrieb ist das Geschäft der Bausparkassen ein absolut seriöses.


    Je mehr am Normalbetrieb herummanipuliert wird, desto wahrscheinlicher kann das Geschäft zu einem höchst unseriösen Pyramidensystem mutieren, in dem die frühen Kunden wegen hoher Bewertungszahlen und frühzeitiger Nutzung des Systems ihre günstigen Darlehen schnell bekommen und die späteren Kunden immer länger warten müssen und evtl. auch noch über Vertragskündigung ihr angespartes Geld abziehen und so das System endgültig ins Wanken bringen ...

    Der Buhmann , Referat Janders , itschytoo , ichbins ,


    ja, darum kann man ergänzend als eine Eigenkapitalkomponente aus meiner Sicht auch auf einen Bausparvertrag setzen, sollte sich aber nicht zu sehr und allein darauf verlassen.

    Im bauspartechnischen Normalbetrieb sind Bausparverträge, insbesondere auch hinsichtlich des Zeitpunktes der Zuteilung, eigentlich mathematisch ganz gut kalkulierbar. Bei hinreichend vielen Verträgen einer Bausparkasse gleichen sich Abweichungen von den kalkulierten Zahlungsflüssen (Sparleistungen in Höhe des Regelsparbeitrags, Rückflüsse in Höhe der Tilgungen von Darlehen) bei einzelnen Verträgen ganz gut aus. Je mehr eine Bausparkasse anfängt, an diesem Normalbetrieb herumzumanipulieren (z. B. durch Zulassung von Einmalbeiträgen) und damit auch noch Werbung gemacht wird, so dass Kunden sich darauf einstellen ("Warum soll ich für 0,1% Zinsen auf dem Bausparvertrag ansparen, wenn ich woanders zu 3 oder mehr Prozent Zinsen ansparen und bei Bedarf eine Einmalzahlung leisten kann?") desto mehr ist absehbar, dass der Normalbetrieb nicht mehr funktionieren wird. Eine Folge kann sein, dass die Zuteilungszeitpunkte mangels Zuteilungsmasse nach hinten geschoben werden müssen und der Kunde, der das Darlehen braucht, zu langlaufenden und teuren Zwischenfinanzierungen (zum Marktpreis) gezwungen ist.


    Im gegenwärtigen Marktzinsumfeld scheidet für die Bausparkassen jedenfalls die Möglichkeit aus, sich "am Markt" Geld zu besorgen und es als Bauspardarlehen auszureichen ...


    Grüße


    BSHKunde

    Der Buhmann,


    ich wage die Prognose: Wenn in den nächsten Jahren ganz viele Bausparer gleichzeitig Verträge mit niedrigen Darlehenszinsen zuteilungsreif haben (und deshalb auch in großer Zahl die Darlehen haben möchten) und gleichzeitig wegen der niedrigen Guthabenzinsen nur noch wenige Verträge neu abgeschlossen werden bzw. in diese Verträge nicht mehr viel Geld fließt (m. E. kein ganz unrealistisches Szenario) werden die Bausparkassen nicht mehr daran interessiert sein, Verträge (zumal bestehende) vor dem kalkulierten Zeitpunkt mittels Einmal-Aufzahlungen zur Zuteilungsreife zu bringen und / oder müssen wieder auf das wenig kundenfreundliche Instrument des Erzwingens unter Kündigungsandrohung von Zahlungen in Höhe des Regelsparbeitrags zurückgreifen.


    Was meinen Sie?


    Grüße


    BSHKunde

    Hallo Frallemand und andere Diskussionsteilnehmer,


    interessante Diskussion.


    Ich verstehe das Anliegen / die "Frage" von Frallemand so, dass Frallemand einerseits sehr an einem Immobilienerwerb interessiert ist, derzeit aber noch nicht das erforderliche Eigenkapital zur Hand hat. Er / Sie möchte sich mit seinem / ihrem Geldanlageverhalten weder die Möglichkeit eines Immobilienerwerbs in den nächsten Jahren "verbauen" noch wegen der Opportunitätskosten (Abschlusskosten Bausparvertrag, geringe Kapitalverzinsung) des Ansparens von jederzeit verfügbarem Eigenkapital für einen lediglich eventuellen Immobilienerwerb (da könnte ja auch noch das Kennenlernen eines künftigen Partners "störend" dazwischenkommen) in die eine noch in die andere Richtung "all in" gehen.


    Das ist nach meinem Verständnis die klassische Situation, in der man sich überlegen muss: "Was ist mir der bloße Traum von einem Immobilienwerwerb?" an realem Geld wert.


    Ich würde in der konkreten Situation zunächst davon ausgehen, dass - wenn der Immobilienerwerb in nächster Zeit (in fünf Jahren) finanziell realistisch sein soll - bei den genannten Kaufpreisen (Frage an Frallemand: Lehrer und Lehrerinnen werden gelegentlich auch in ländlich / kleinstädtisch gelegenen Schulen gesucht und benötigt - ein Wechsel des Dienstortes in eine Region mit evtl. niedrigeren Immobilienpreisen käme für Sie auch perspektivisch nicht in Frage?) Eigenkapital oder Eigenkapitalersatz (das wären für mich Blankodarlehen der Bausparkasse) in einer Größenordnung von 80.000 bis 100.000 Euro dargestellt werden können sollte.

    Dieses ausschließlich über einen Bausparvertrag über exakt diese Summe(n) zu machen, hieße aus meiner Sicht, in Richtung "Immobilienerwerb" "all in" zu gehen und scheint mir daher vorliegend nicht die richtige Lösung zu sein.

    Die mögliche Lösung könnte eine Kombination aus drei Elementen (Bausparvertrag, Tages-/Festgeld, Ein-World-ETF-Depot) sein.

    Beispiel: 50.000 Euro Bausparvertrag mit Mindestansparung von 40% für das Erreichen der Zuteilungsreife, monatliche Einzahlung 333 Euro (dürfte über dem Regelsparbeitrag liegen, daher müsste mit der Bausparkasse vorab geklärt werden, ob sie das zulässt - wenn schon bei Vertragsabschluss "Nein", dann ist die Bausparkasse von vornherein ungeeignet).

    Weitere 500 Euro / Monat gehen je zur Hälfte in Tages- bzw. zeitlich auf das Jahresende 2028 (das sind für mich leicht aufgerundete fünf Jahre ab jetzt) abgestimmtes Festgeld bzw. das Depot.

    Danach stünden zunächst ca. 80.000 Euro zur Verfügung. Mit einem Teil der 30.000 Euro, die in Festgeld-/Tagesgeld und in Depot geflossen sind, könnte bei Bedarf (tatsächlicher Immobilienerwerb) ein weiterer Bausparvertrag mit sofortiger Einzahlung des für die spätere Zuteilung erforderlichen Mindestbetrags abgeschlossen werden (und insoweit eine Vorfinanzierung in Anspruch genommen werden).


    Als Beamter / Beamtin mit potenziell hinreichend gesicherter Altersversorgung kann Frallemand es sich m. E. leisten, über einen begrenzten Zeitraum Rendite liegen zu lassen (Bausparvertrag und Tages-/Festgeld). Mit dem ETF-Sparplan ist aber auch ein kostengünstiger Einstieg in eine langfristig (hoffentlich) renditeträchtigere Anlageform gegeben. Da in das Depot (zunächst) nur ein kleinerer Teil des Geldes fließt, ist das Risiko, das sich daraus ergibt, dass das Depot ausgerechnet zu einem günstigen Immobilienerwerbszeitpunkt wegen eines Kurssturzes an den Börsen darniederliegt, insofern begrenzt, als in das Depot bis dahin nur ca. 15.000 Euro geflossen sind.


    Abschließende Hinweise:

    • Wenn derzeit nicht die o. a. Summe in Höhe von ca. 830 Euro / Monat gespart werden kann, ohne in unfreiwilligen Frugalismus zu verfallen, wird es mit dem Immobilienerwerb vermutlich so schwierig, dass die Idee ganz grundsätzlich überprüft werden sollte.
    • Das "Mindset" sollte so sein, dass im Falle des Nicht-Immobilienerwerbs die Kosten für Bausparvertrag und Renditeverlust unter "Das war mir das Offenhalten der Option des Immobilienerwerbs wert!" auf dem Konto der Lebenserfahrung verbucht werden.
    • Ich halte gar nichts von Vollfinanzierungen über Bausparverträge (zu unflexibel und in aller Regel zu teuer). Bei hinreichend verfestigtem Immobilienwunsch (ob der als solcher sinnvoll ist oder nicht, ist wiederum eine ganz andere Frage, auf die ich hier nicht eingehe) kann ein Bausparvertrag mit begrenzter Bausparsumme als Eigenkapitalkomponente (das Zinssicherungsargument ist eher spekulativer Bausparkassenwerbequatsch, weil zu viele unbekannte Größen in den Rechnungen sind), aber ein sinnvolles Instrument sein, wenn die Person, die einen Bausparvertrag abschließt, sich der damit verbundenen Nachteile (Kosten, keine Rendite, hohe weil schnelle Tilgung des Darlehens, nicht garantierter Zuteilungszeitpunkt) bewusst ist. Ein weiterer, hier noch nicht erwähnter Vorteil kann zudem sein, dass die Bausparsumme - wenn auch nur mit Zustimmung der Bausparkasse zum gegebenen Zeitpunkt - auf den passenden Betrag (z. B. durch Teilung des Vertrags) verringert oder erhöht werden kann.

    Viele Grüße


    BSHKunde

    Nachtrag:

    Es gibt auch einen Finanztip-Artikel zum ETF110, der die bevorstehende Verschmelzung berücksichtigt! Danach läuft es mit den Bruchstücken wohl genau andersherum als von mir oben beschrieben (und von mir verstanden) ... ist (zumindest für mich) aber nicht so wichtig. Dass alles Wesentliche (Referenzindex, Nachbildungsmethode, Währung, Ertragsverwendung, TER) gleich bleibt, wird in dem Artikel bestätigt und ist auch der Anlegermitteilung klar zu entnehmen.


    Fazit:

    Ich werde ganz genau gar nichts tun und mir einfach am 21. April 2023 die Anteile des Amundi ETF018 ins Depot buchen lassen.


    Viele Grüße


    BSHKunde

    Hallo Nordnordlicht,


    ein wegen des Verkaufs von Lyxor an Amundi nicht ganz unerwarteter Vorgang.


    Der neue Fonds sollte nicht besser und nicht schlechter sein als "unser" gegenwärtiger ETF110, der ja ursprünglich von Comstage aufgelegt und von Lyxor ohne Änderungen fortgeführt wurde.


    Weitere Infos unter: Amundi Anlegermitteilung


    Amundi will die Verschmelzung wohl steuerneutral durchführen (reiner Tausch, kein Verkauf und Neukauf), gibt dazu aber keine Garantie ab.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, werden wir von dem neuen Fonds nach dem Tausch nur ganze Stücke im Depot haben können, so dass beim Tausch verbleibende Bruchstücke verkauft werden und dann evtl. auch Steuer anfallen kann.


    Viele Grüße


    BSHKunde

    Hallo Kidronnie,


    wenn Dir Deine Eltern einen (zinslosen oder zinsgünstigen) Kredit geben, muss der Kreditbetrag schon sehr hoch sein, damit innerhalb von 10 Jahren Laufzeit der steuerliche Schenkungsfreibetrag von 400.000 Euro durch die gegenüber einem Kredit zu marktüblichen Konditionen geschenkten Zinsen überschritten wird. Ansonsten ist der Begriff "marktübliche Konditionen" der Schlüsselbegriff. Mit 5,5 % ist man steuerlich ziemlich sicher auf der sicheren Seite (das Finanzamt ist weitgehend an den Zinssatz lt. § 12 Abs. 3 Bewertungsgesetz gebunden und hat nur sehr ausnahmsweise die Möglichkeit, hiervon abzuweichen). Du kannst auch Deinen Kreditwunsch (Höhe, Laufzeit, Verwendungszweck) in einen Kreditrechner (z. B. Finanztip - Kreditrechner) eingeben und dann den günstigsten 2/3-Zins (das ist der Zinssatz, den 2/3 aller Kunden erhalten, das restliche Drittel hat entweder eine so gute Bonität, dass es bessere Konditionen bekommt oder eine so schlechte Bonität, dass es schlechtere Konditionen oder keinen Kredit bekommt) als marktübliche Kondition ansetzen.

    Das gilt auch, wenn es Dir vielleicht weniger um steuerliche Auswirkungen sondern - innerhalb vieler Familien, insbesondere wenn Du noch Geschwister hast, die auch gerne einen zinslosen Kredit von ihren Eltern bekommen würden, nicht ganz unwichtig - darum, dass innerfamiliär nicht der Eindruck der Bevorzugung eines Kindes gegenüber Geschwistern entsteht ... ;)


    Viele Grüße


    BSHKunde

    Hallo,


    dass auf Dollar lautende ETFs in Euro gerechnet sich in letzter Zeit (insbes. im Juli 2022) gegenüber den Verlusten seit Jahresanfang 2022 gut erholt haben, liegt zum Teil an einer Erholung der Aktienkurse und zum größeren Teil am Wertverlust des Euro gegenüber dem Dollar - für die in Dollar notierten Aktien und Aktien-ETFs gibt es einfach bei der Umrechnung in Euro mehr Euro ...


    Viele Grüße


    BSHKunde

    Hallo @nika22,


    die Antwort von LebenimSueden ist richtig, aber möglicherweise "etwas zu kurz gesprungen".


    Nach den ABB (Allgemeinen Bausparbedingungen) kann die Bausparkasse Ihnen üblicherweise kündigen, wenn Sie - trotz Zahlungsaufforderung - den Regelsparbeitrag nicht mehr einzahlen. Außer in - nach meinem Kenntnisstand seltenen Ausnahmefällen, die dann aus Ihren konkreten Vertragsbedingungen hervorgehen müssten - gilt diese Zahlungspflicht auch nach Erreichen der Zuteilungsreife.

    Wenn Ihre Bausparkasse also feststellt "Wir brauchen das Geld von nika22 nicht und 1,5% Zinsen sind uns zu viel.", wird die Bausparkasse Sie zur Zahlung auffordern. Zahlen Sie, ist Ihr Guthaben vermutlich schnell nicht mehr knapp unter, sondern über der Vertragssumme, der Vertrag ist erfüllt und die Bausparkasse kündigt. Zahlen Sie nicht, kündigt die Bausparkasse, weil Sie nicht zahlen ...

    Je nachdem, wie knapp das Guthaben unter der Vertragssumme liegt, kann die Vertragssumme auch durch die normalen Zinsgutschriften (ohne etwaige Boni) mehr oder weniger schnell überschritten werden, Folge: Kündigung.


    Viele Grüße


    BSHKunde

    Benjamin2021


    ... und noch eine Ergänzung:

    Wenn Ihnen die vorgenannte Grundüberzeugung fehlt bzw. Sie vom Gegenteil überzeugt sind, sind Anlagen in Aktien-ETFs natürlich nicht das Richtige für Sie und Ihnen ist davon dringend abzuraten. Es ist also vollkommen o. K., wenn Sie die Finger davon weglassen und alles, was Sie in dieser Hinsicht vielleicht mal hatten, verkauft haben.


    Und ja, ein bisschen im hier und jetzt leben, das Leben genießen, einen schönen und ausgedehnten Urlaub machen, ist ebenfalls vollkommen in Ordnung.

    Mache ich auch. Machen andere Aktien-ETF-Anleger auch. Schließlich möchte niemand am Ende - um eine Redewendung zu benutzen, die m. E. monstermania gerne verwendet - der reichste Mann auf dem Friedhof sein ;).


    Viele Grüße


    BSHKunde

    Hallo Benjamin2021,


    Sie haben ja nicht mit allem unrecht, was Sie schreiben. Natürlich sind Änderungen der Inflations- und Zinsraten (sowie Änderungen der Erwartungen bezüglich der künftigen Entwicklung dieser Parameter) nicht ohne Einfluss auf die Aktien- und somit auf die Aktien-ETF-Kurse. Auch Befürchtungen bezüglich künftiger Kriege, zumal wenn sie in Europa stattfinden könnten, und bezüglich der weiteren Entwicklung des Klimas / der Klimakrise haben diesen Einfluss.


    Uns beide - und sicher nicht nur uns beide - unterscheidet, dass ich davon überzeugt bin (und das ist die einzige notwendige Prognoseüberzeugung, die ein Mensch, der in breit gestreute Aktien-ETFs anlegt, dann doch haben muss), dass diese Krisen nicht in eine globale Katastrophe von Weltuntergangsausmaßen führen, sondern dass es auch zukünftig eine sich weiterentwickelnde Weltwirtschaft geben wird, deren Entwicklung in einem globalen Aktienindex wie z. B. dem MSCI-World TRN abgebildet wird, und an der ich mich mit meiner Anlage beteilige. Wenn diese Prognose zutrifft, wird es mal ein "Auf" oder - wie jetzt gerade - mal ein "Ab" geben (der Monat Januar 2022 nach aktuellem Stand ist in meiner allerdings erst seit September 2017 währenden Anlegergeschichte übrigens "nur" der viertschlechteste Monat). Auch längere Stagnationsphasen (Stichwort: "verlorene Dekade") kann es geben. Aber langfristig - und damit sind eben diese viel zitierten ominösen 15+ Jahre gemeint - wird es vermutlich aufwärts gehen. Zumindest bin ich zuversichtlich, nach 15 Jahren nicht signifikant im Minus zu liegen. Aber ja, wissen tu ich es mangels Glaskugel nicht!

    Und noch etwas: Aus Ihren Äußerungen lese ich heraus, dass Sie die Sorge umtreibt, viele der in diesem Forum aktiven Aktien-ETF-Fans seien sich der Risiken nicht bewusst und könnten diese nicht tragen. Bei einigen Anfänger*innen, die sich mit Fragen und Zweifeln an diese Community wenden, habe ich diesen Eindruck auch (vgl. meine obige Antwort auf den Ursprungspost dieses Threads). Aber bei der Mehrzahl die hier aktiven Poster habe ich sehr wohl den Eindruck, dass sie nicht ihr gesamtes Vermögen in Aktien-ETFs stecken, sondern nur wohl kalkulierte Anteile oder definierte Beträge und somit ihr Risiko durch Aufteilung in RK1 und RK3 intelligent auf das Maß reduzieren, das sie tragen können. So mache ich es jedenfalls - und damit habe ich keinen Grund "meinen" ETF zu verkaufen.


    Viele Grüße


    BSHKunde