Beiträge von BSHKunde

    Nachtrag:

    Es gibt auch einen Finanztip-Artikel zum ETF110, der die bevorstehende Verschmelzung berücksichtigt! Danach läuft es mit den Bruchstücken wohl genau andersherum als von mir oben beschrieben (und von mir verstanden) ... ist (zumindest für mich) aber nicht so wichtig. Dass alles Wesentliche (Referenzindex, Nachbildungsmethode, Währung, Ertragsverwendung, TER) gleich bleibt, wird in dem Artikel bestätigt und ist auch der Anlegermitteilung klar zu entnehmen.


    Fazit:

    Ich werde ganz genau gar nichts tun und mir einfach am 21. April 2023 die Anteile des Amundi ETF018 ins Depot buchen lassen.


    Viele Grüße


    BSHKunde

    Hallo Nordnordlicht,


    ein wegen des Verkaufs von Lyxor an Amundi nicht ganz unerwarteter Vorgang.


    Der neue Fonds sollte nicht besser und nicht schlechter sein als "unser" gegenwärtiger ETF110, der ja ursprünglich von Comstage aufgelegt und von Lyxor ohne Änderungen fortgeführt wurde.


    Weitere Infos unter: Amundi Anlegermitteilung


    Amundi will die Verschmelzung wohl steuerneutral durchführen (reiner Tausch, kein Verkauf und Neukauf), gibt dazu aber keine Garantie ab.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, werden wir von dem neuen Fonds nach dem Tausch nur ganze Stücke im Depot haben können, so dass beim Tausch verbleibende Bruchstücke verkauft werden und dann evtl. auch Steuer anfallen kann.


    Viele Grüße


    BSHKunde

    Hallo Kidronnie,


    wenn Dir Deine Eltern einen (zinslosen oder zinsgünstigen) Kredit geben, muss der Kreditbetrag schon sehr hoch sein, damit innerhalb von 10 Jahren Laufzeit der steuerliche Schenkungsfreibetrag von 400.000 Euro durch die gegenüber einem Kredit zu marktüblichen Konditionen geschenkten Zinsen überschritten wird. Ansonsten ist der Begriff "marktübliche Konditionen" der Schlüsselbegriff. Mit 5,5 % ist man steuerlich ziemlich sicher auf der sicheren Seite (das Finanzamt ist weitgehend an den Zinssatz lt. § 12 Abs. 3 Bewertungsgesetz gebunden und hat nur sehr ausnahmsweise die Möglichkeit, hiervon abzuweichen). Du kannst auch Deinen Kreditwunsch (Höhe, Laufzeit, Verwendungszweck) in einen Kreditrechner (z. B. Finanztip - Kreditrechner) eingeben und dann den günstigsten 2/3-Zins (das ist der Zinssatz, den 2/3 aller Kunden erhalten, das restliche Drittel hat entweder eine so gute Bonität, dass es bessere Konditionen bekommt oder eine so schlechte Bonität, dass es schlechtere Konditionen oder keinen Kredit bekommt) als marktübliche Kondition ansetzen.

    Das gilt auch, wenn es Dir vielleicht weniger um steuerliche Auswirkungen sondern - innerhalb vieler Familien, insbesondere wenn Du noch Geschwister hast, die auch gerne einen zinslosen Kredit von ihren Eltern bekommen würden, nicht ganz unwichtig - darum, dass innerfamiliär nicht der Eindruck der Bevorzugung eines Kindes gegenüber Geschwistern entsteht ... ;)


    Viele Grüße


    BSHKunde

    Hallo,


    dass auf Dollar lautende ETFs in Euro gerechnet sich in letzter Zeit (insbes. im Juli 2022) gegenüber den Verlusten seit Jahresanfang 2022 gut erholt haben, liegt zum Teil an einer Erholung der Aktienkurse und zum größeren Teil am Wertverlust des Euro gegenüber dem Dollar - für die in Dollar notierten Aktien und Aktien-ETFs gibt es einfach bei der Umrechnung in Euro mehr Euro ...


    Viele Grüße


    BSHKunde

    Hallo @nika22,


    die Antwort von LebenimSueden ist richtig, aber möglicherweise "etwas zu kurz gesprungen".


    Nach den ABB (Allgemeinen Bausparbedingungen) kann die Bausparkasse Ihnen üblicherweise kündigen, wenn Sie - trotz Zahlungsaufforderung - den Regelsparbeitrag nicht mehr einzahlen. Außer in - nach meinem Kenntnisstand seltenen Ausnahmefällen, die dann aus Ihren konkreten Vertragsbedingungen hervorgehen müssten - gilt diese Zahlungspflicht auch nach Erreichen der Zuteilungsreife.

    Wenn Ihre Bausparkasse also feststellt "Wir brauchen das Geld von nika22 nicht und 1,5% Zinsen sind uns zu viel.", wird die Bausparkasse Sie zur Zahlung auffordern. Zahlen Sie, ist Ihr Guthaben vermutlich schnell nicht mehr knapp unter, sondern über der Vertragssumme, der Vertrag ist erfüllt und die Bausparkasse kündigt. Zahlen Sie nicht, kündigt die Bausparkasse, weil Sie nicht zahlen ...

    Je nachdem, wie knapp das Guthaben unter der Vertragssumme liegt, kann die Vertragssumme auch durch die normalen Zinsgutschriften (ohne etwaige Boni) mehr oder weniger schnell überschritten werden, Folge: Kündigung.


    Viele Grüße


    BSHKunde

    Benjamin2021


    ... und noch eine Ergänzung:

    Wenn Ihnen die vorgenannte Grundüberzeugung fehlt bzw. Sie vom Gegenteil überzeugt sind, sind Anlagen in Aktien-ETFs natürlich nicht das Richtige für Sie und Ihnen ist davon dringend abzuraten. Es ist also vollkommen o. K., wenn Sie die Finger davon weglassen und alles, was Sie in dieser Hinsicht vielleicht mal hatten, verkauft haben.


    Und ja, ein bisschen im hier und jetzt leben, das Leben genießen, einen schönen und ausgedehnten Urlaub machen, ist ebenfalls vollkommen in Ordnung.

    Mache ich auch. Machen andere Aktien-ETF-Anleger auch. Schließlich möchte niemand am Ende - um eine Redewendung zu benutzen, die m. E. monstermania gerne verwendet - der reichste Mann auf dem Friedhof sein ;).


    Viele Grüße


    BSHKunde

    Hallo Benjamin2021,


    Sie haben ja nicht mit allem unrecht, was Sie schreiben. Natürlich sind Änderungen der Inflations- und Zinsraten (sowie Änderungen der Erwartungen bezüglich der künftigen Entwicklung dieser Parameter) nicht ohne Einfluss auf die Aktien- und somit auf die Aktien-ETF-Kurse. Auch Befürchtungen bezüglich künftiger Kriege, zumal wenn sie in Europa stattfinden könnten, und bezüglich der weiteren Entwicklung des Klimas / der Klimakrise haben diesen Einfluss.


    Uns beide - und sicher nicht nur uns beide - unterscheidet, dass ich davon überzeugt bin (und das ist die einzige notwendige Prognoseüberzeugung, die ein Mensch, der in breit gestreute Aktien-ETFs anlegt, dann doch haben muss), dass diese Krisen nicht in eine globale Katastrophe von Weltuntergangsausmaßen führen, sondern dass es auch zukünftig eine sich weiterentwickelnde Weltwirtschaft geben wird, deren Entwicklung in einem globalen Aktienindex wie z. B. dem MSCI-World TRN abgebildet wird, und an der ich mich mit meiner Anlage beteilige. Wenn diese Prognose zutrifft, wird es mal ein "Auf" oder - wie jetzt gerade - mal ein "Ab" geben (der Monat Januar 2022 nach aktuellem Stand ist in meiner allerdings erst seit September 2017 währenden Anlegergeschichte übrigens "nur" der viertschlechteste Monat). Auch längere Stagnationsphasen (Stichwort: "verlorene Dekade") kann es geben. Aber langfristig - und damit sind eben diese viel zitierten ominösen 15+ Jahre gemeint - wird es vermutlich aufwärts gehen. Zumindest bin ich zuversichtlich, nach 15 Jahren nicht signifikant im Minus zu liegen. Aber ja, wissen tu ich es mangels Glaskugel nicht!

    Und noch etwas: Aus Ihren Äußerungen lese ich heraus, dass Sie die Sorge umtreibt, viele der in diesem Forum aktiven Aktien-ETF-Fans seien sich der Risiken nicht bewusst und könnten diese nicht tragen. Bei einigen Anfänger*innen, die sich mit Fragen und Zweifeln an diese Community wenden, habe ich diesen Eindruck auch (vgl. meine obige Antwort auf den Ursprungspost dieses Threads). Aber bei der Mehrzahl die hier aktiven Poster habe ich sehr wohl den Eindruck, dass sie nicht ihr gesamtes Vermögen in Aktien-ETFs stecken, sondern nur wohl kalkulierte Anteile oder definierte Beträge und somit ihr Risiko durch Aufteilung in RK1 und RK3 intelligent auf das Maß reduzieren, das sie tragen können. So mache ich es jedenfalls - und damit habe ich keinen Grund "meinen" ETF zu verkaufen.


    Viele Grüße


    BSHKunde

    Hallo @rsot


    zunächst: Vor mir hat schon der eine und die Andere darauf hingewiesen, dass vier Monate ein zu kurzer Zeitraum sind, um daraus wirklich valide Aussagen abzuleiten.

    Insofern wäre Ihnen zu raten, Ihr Mindset zu optimieren, einfach die Ruhe zu bewahren und in der derzeitigen Schwächephase nicht gleich ins Grübeln und Zweifeln zu kommen. Wenn Sie feststellen, dass der Verlustschmerz schon nach so kurzer Zeit und bezogen auf einen (vermutlich? hoffentlich?) relativ geringen Anlagebetrag schon erheblich ist, sollten Sie die Höhe Ihrer Sparraten (dass Sie per Sparplan oder sonst vergleichbar regelmäßig sparen, unterstalle ich jetzt gerade, gesagt haben Sie das nicht) zu überprüfen und gegebenenfalls zu reduzieren (Stichwort: mentale Risikotragfähigkeit, diese könnte bei Ihnen zu gering ausgeprägt ein).

    Und ohne mir selbst widersprechen zu wollen ;): Wenn Sie denn einen Trend aus den Erfahrungen der ersten vier Monate (abgesehen von einer für Ihr Mindset möglicherweise zu hohen Sparrate) ableiten wollen: Schauen Sie doch einfach mal, welche Ihrer ETFs am meisten im Minus sind - wenn ich nicht falsch recherchiert habe (es war an Hand Ihrer Angaben ohne WKN oder ISIN nicht ganz eindeutig, um welche ETFs es sich handelt), müssten das die beiden Themen-ETFs sein. Dass die Anlage in weniger breit diversifizierende (in Ihrem Fall technologielastige und von den jüngsten Rücksetzern besonders betroffene) Themen-ETFs mit einem überdurchschnittlichen Risiko (evtl. dafür aber auch überdurchschnittlichen Chancen) verbunden ist, und daher nur für nervenstarke, evtl. etwas erfahrenere, Anleger das Richtige sind, wird in diesem Forum öfters mal gepostet. Wenn Sie spätestens nach diesem Hinweis für sich erkennen, dass an dieser Aussage "etwas dran sein könnte" und sich entschließen, einen oder gar beide Themen-ETFs "wegzuoptimieren" sind Sie künftig vielleicht schon besser aufgestellt ...


    Viele Grüße


    BSHKunde

    Hallo Barnie92,


    gute Entscheidung!

    Zu den Gründen haben meine Vorposter schon alles geschrieben.

    Einzig die Krypto-Spielerei hätte ich "akzeptiert" (in Anführungszeichen, weil jede Entscheidung Ihre Entscheidung ist), eben als Spielerei und damit außerhalb von reinen wirtschaftlichen Vernunfterwägungen.


    Viele Grüße


    BSHKunde

    Hallo Bauspinfo,


    unter den gegebenen Gesamtumständen, insbesondere: geringes Guthaben, kein Interesse an Bau oder Erwerb eines Eigenheims in halbwegs absehbarer Zeit, ist meine Empfehlung: Kündigen, Guthaben auszahlen lassen und den Bausparvertrag einschließlich der angefallenen Kosten (soweit sie nicht zurückgeholt werden können) als Kollateralschaden der abgebrochenen Ausbildung abhaken und ansonsten um berufliche Bildung und künftigen beruflichen Erfolg kümmern.


    Viele Grüße


    BSHKunde

    Hallo Tingltangl,


    wenn Sie einfach nur (egal, ob regelmäßig per Sparplan oder als Einmalanlage) Geld in einem breit gestreuten Welt-Aktien-ETF mit einem Anlagehorizont von möglichst 15 Jahren und mehr anlegen wollen, ist der genannten ETF absolut geeignet (Xtrackers ist ein erfahrener Anbieter, der schon lange am Markt ist, der ETF besteht schon mehr als 5 Jahre und verfügt über ein großes Anlagevolumen). Die eine oder der andere würde sich an der vergleichsweise hohen TER von 0,45% stören, aber die Trackingdifferenz des ETF ist vollkommen in Ordnung.


    Auch, dass es sich um einen thesaurierenden ETF handelt, der den MSCI World mittels Swaps abbildet, würde mache Menschen stören, ist aber - wenn die sonstigen Rahmenbedingungen bei Ihrer Bank (= Broker) für Sie stimmen - kein Grund sich etwas anderes zu suchen.


    Darum: :thumbup:


    Grüße


    BSHKunde

    Hallo TimothyBB,


    aus der jährlichen Standmitteilung von rairr sollte die Höhe der jeweils eingegangenen Zulage hervorgehen - bei zehn Jahren zehn Beträge.

    Aus dem jährlichen Einkommensteuerbescheid geht (das steht ziemlich gleich unter der Tabelle ganz oben, in der aufgeführt wird, wie viel Steuern Sie gezahlt haben, wie viel Sie zahlen müssen und wie viel Sie dementsprechend zurückbekommen) explizit die Höhe der auf den Riestervertrag entfallenen Steuererstattung hervor. Macht bei zehn Jahren zehn Beträge ... (soll heißen, da muss nichts neu berechnet werden).

    Bei zehn Jahren zwanzig Beträge zusammenaddieren und Sie wissen, welcher Betrag von Ihrem Riesterguthaben (abgesehen von der vermutlich zusätzlich anfallenden Bearbeitungsgebühr) dafür abgezogen wird.


    Und auch wenn Sie möglicherweise fest entschlossen sind, den Schlussstrich zu ziehen - wenn der aktuelle Stand so deutlich unter den Einzahlungen einschl. Zulagen ist, sollten Sie den Vertrag zwar wohl ruhend stellen, aber ggf. bis zum "natürlichen" Ende "durchhalten". Dann muss fairr das eingezahlte Kapital einschl. Zulagen verrenten bzw. auszahlen.

    Evtl. kann sich zu diesem Thema jemand anderes qualifizierter äußern als ich - Referat Janders kann das möglicherweise überzeugender ...


    Grüße


    BSHKunde

    Hallo thomas23,


    ich weiß zwar nicht recht, worum es Ihnen geht - aber wenn Sie die historische Kursentwicklung einzelner bestimmter ETFs mit einzelnen bestimmten Aktien vergleichen möchten, laden Sie sich für den Sie interessierenden Zeitraum die Tagesschlusskurse z. B. bei ariva.de als csv-Datei herunter und erstellen Sie mit einem Tabellenkalkulationsprogramm Kurven. Alternativ könnten Sie sich Portfolio Performance ansehen, ob das etwas für Sie bzw. Ihren Zweck ist.


    Viele Grüße


    BSHKunde

    ... und den Preis der ETF-Anteile bestimmen nicht so sehr Angebot von und Nachfrage nach den ETF-Anteilen sondern Angebot der und Nachfrage nach den in dem ETF enthaltenen Aktien ...! Nur wenn ETF-Anteile wegen großer Nachfrage neu kreiert oder wegen Verkaufsdrucks vom Markt genommen werden müssen, kann auch die die Nachfrage nach den ETF-Anteilen (oder der Verkauf von ETF-Anteilen) den Kurs der Aktien beeinflussen, weil die Fondsgesellschaft in dem einen Fall die in dem Fonds enthaltenen Aktien kaufen bzw. in dem anderen Fall verkaufen muss (bei physischer Replikation - bei swapbasierten ETFs ist der Effekt etwas indirekter aber im Ergebnis auch vorhanden, weil auch solche ETFs ihr aus Aktien bestehendes Trägerportfolio entsprechend aufstocken oder reduzieren müssen).

    Thebat


    Kämpfen im Sinne von "streitige Auseinandersetzungen führen", würde ich hier auch nicht - das halte ich für verschwendete Lebenszeit. Mich taktisch überlegt und geschickt verhalten, um das bestmögliche aus einem bestehenden Bauspar-Altvertrag herauszuholen (wir reden hier über RK1 mit noch ordentlicher Verzinsung), halte ich aber sehr wohl für sinnvoll ;)

    Hallo powerschwabe,


    ich teile Ihre Auffassung. Wenn Sie den Bausparvertrag längstmöglich behalten und eine Kündigung durch die Bausparkasse vermeiden möchten, sind Sie auf entsprechende Aufforderung hin verpflichtet, den Regelsparbeitrag einschl. Nachzahlung zu zahlen.


    Einen kleinen Trick gibt es, um die Vollbesparung (d. h. das Erreichen der Bausparsumme durch Einzahlungen plus Zinsen) ein wenig (da geht es aber tatsächlich nur um wenige Monate) hinauszuzögern: Erteilen Sie der Bausparkasse keinen Freistellungsauftrag, holen Sie sich die Steuerabzüge ggf. über die Einkommensteuererklärung zurück.


    Viele Grüße


    BSHKunde

    Hallo Baghira,


    auch ich frage mich, warum die Deutsche Bank als Darlehensgeberin von vornherein ausscheidet - hat die einen über 60 T Euro liegenden Mindestbetrag für Baufinanzierungsdarlehen und verweist Sie auf einen teuren Ratenkredit?


    Die KVB ist mir nur von ihrer Werbung her bekannt - kann jetzt eine Fehleinschätzung sein, aber ich hatte aus den Werbeunterlagen irgendwie immer den Eindruck, dass die sich dadurch finanzieren, dass die relativ teure und "undurchsichtige" Finanzierungen über Bausparverträge und deren Vorfinanzierung anbieten.


    Im übrigen schließe ich mich dem Hinweis von Referat Janders an.


    Für einen ersten Angebotsüberblick finden Sie einen sehr guten anbieterunabhängigen Vergleichsrechner unter FMH-Hypothekenrechner.


    Wenn das Gebäude einschl. Grundstück 70 T Euro wert ist (ich habe jetzt einfach unterstellt, dass der Betrag, den Ihr Bruder bekommen soll, die Hälfte des Wertes ist), müssten Sie auch bei Ihrem relativ geringen Finanzierungsbetrag noch einige ordentliche Angebote für normale Grundschulddarlehen bekommen. Ihr finanzieller Background müsste ja in Ordnung sein, da Sie ja genug Mittel zu haben scheinen, dass Sie innerhalb von 10 Jahren vollständig tilgen können und wollen.


    Herzliche Grüße


    BSHKunde

    Hallo kaspa,


    § 489 Abs. 1 BGB lässt explizit Teilkündigungen zu ("Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz ganz oder teilweise kündigen,...") - von der Seite her also kein Problem.


    Für die grundbuchliche Absicherung des Arbeitgeberdarlehens gibt es zwei Möglichkeiten:

    1. Eintragung einer neuen Grundschuld in Höhe des Arbeitgeberdarlehens im Grundbuch im zweiten Rang (wenn gewünscht: in Verbindung mit einer Teillöschung - Reduzierung der Höhe des Sicherungsbetrages - in Höhe des zurückgezahlten bzw. zurückzuzahlenden Betrages der bisherigen bzw. erstrangigen Grundschuld).
    2. Abtretung eines nachrangigen Teilbetrages der ursprünglichen Grundschuld durch die gegenwärtige Bank an den Arbeitgeber.


    Zumindest auf die Variante 1 haben Sie einen Anspruch. Die Eintragung einer zusätzlichen nachrangigen Grundschuld beeinträchtigt das Sicherungsinteresse der bisher allein finanzierenden Bank nicht (grundsätzlich, ein Ausnahmefall wäre denkbar, wenn Sie einen horrenden zusätzlichen Kredit aufnehmen und Ihre Bank Ihnen nicht mehr glaubt, dass Sie Ihren Verpflichtungen noch nachkommen können, aber das wäre dann ein ganz anderes Problem - und Sie nehmen das zusätzliche Darlehen ja auf, um damit das erste Darlehen teilweise zu tilgen). Wenn die Bank sich querstellen würde, dann wäre das ein klarer Verstoß gegen die Grundsätze von Treu und Glauben. Evtl. steht zu diesem Thema sogar schon irgendetwas im Kleingedruckten Ihres (zukünftigen) Darlehensvertrages einschl. der AGB (Stichwort: Freigabe von Sicherheiten und Voraussetzungen für die Teilfreigabe von Sicherheiten).

    Bei Variante 2 (die kostenmäßig günstiger und abwicklungstechnisch einfacher sein dürfte) bin ich mir nicht ganz sicher - da könnte es sein, dass sowohl die bisher finanzierende Bank als auch der Arbeitgeber "mitspielen" müssten aber nicht "müssen".


    Viele Grüße


    BSHKunde

    Hallo RMBirkholz,


    auch die Verwaltungskosten, die innerhalb des ETF anfallen, sind Kosten, die in der Kosteninformation ausgewiesen werden. Wenn der ETF, den Sie sich ausgesucht haben, eine TER im Bereich von günstigen 0,1% hat, dann isses das. Wenn nicht, dann liegt die Ursache woanders und jemand anders hat dann hoffentlich die richtige Erklärung parat (notfalls: bei der ING nachfragen ;))


    Viele Grüße


    BSHKunde