Hallo eel800,
wenn es sich bei Ihnen so verhält, wie ich es nach dem geschilderten Sachverhalt vermute, haben Sie ein tilgungsfreies Darlehen (Frage: Bei der Bausparkasse oder bei der Volksbank?) abgeschlossen, das zu gegebener Zeit durch einen bei der Bausparkasse (vermutlich: Schwäbisch Hall) laufenden Bausparvertrag - nach der Zuteilung dieses Bausparvertrags - abgelöst wird, wobei die Höhe der Bausparsumme dem Darlehensbetrag entspricht.
Üblicherweise - und die Frage, ob es bei Ihnen (ausnahmsweise) anders ist, können Sie nur durch intensives Studium der Vertragsunterlagen und im Gespräch mit Ihrer Volksbank klären - bieten diese Vertragskonstruktionen zwar absolute Zinssicherheit bis zur vollständigen Darlehensrückzahlung, sind in der Phase des Ansparens des Bausparvertrags aber höchst unflexibel.
Sie sind bei einer solchen Vertragskonstruktion nicht nur nicht verpflichtet, sondern üblicherweise auch auch nicht berechtigt, Tilgungsleistungen auf das Darlehen zu zahlen.
Mit Zustimmung der Bausparkasse könnten Sie höhere Sparbeiträge (als den Regelsparbeitrag) auf den Bausparvertrag zahlen, mit dem Ziel, dass dieser schneller zuteilungsreif wird und das tilgungsfreie Darlehen abgelöst wird. Ob die Bausparkasse ggf. in Verbindung mit dem Darlehensgeber zustimmt, ist fraglich, da das Prinzip der absoluten Zinssicherheit nicht nur für Sie, sondern auch für die Bausparkasse bzw. den Darlehensgeber gilt - und bei einem (für den Darlehensgeber) vorteilhaften Zinssatz von 2,69 % ist dieser vermutlich daran interessiert, dass das Darlehen so lange wie möglich läuft. Nach den Möglichkeiten bei Ihrer Volksbank bzw. bei der Bausparkasse fragen kostet nichts, rechnen Sie aber nicht damit, dass das ein "Selbstgänger" ist.
Wahrscheinlich bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als das "überzählige" Geld gut aufzuheben (lassen Sie sich bitte nicht von Ihrer Volksbank bei dieser Gelegenheit gleich die nächste für Sie potenziell ungünstige Vertragskonstruktion in Form "hauseigener" Anlageprodukte "andrehen"!) und es spätestens nach Zuteilung des Bausparvertrags und Ablösung des tilgungsfreien Darlehens für eine weitgehende oder vollständige Tilgung des Bauspardarlehens zu verwenden ... In dieser Phase sind diese Vertragkonditionen unschlagbar flexibel - eine sofortige Tilgung des Gesamtdarlehens ist möglich.
Vermutlich besser (wenn nicht in den nächsten Jahren die Zinsen deutlich steigen) wird es sein, nach 10 Jahren das m. E. auch bei diesen Vertragskonditionen bestehende Sondertilgungsrecht für das Darlehen zu nutzen und ein normales Annuitätendarlehen aufzunehmen und bei dieser Gelegenheit das Guthaben des Bausparvertrags und das sonst angesparte Geld als Eigenkapital einzusetzen.
Aus heutiger Sicht würde ich sagen: machen Sie - vorausgesetzt, der dann noch vorhandene Darlehensbedarf ist in Relation zu Ihrem Einkommen nicht allzu hoch - nur noch Darlehensverträge mit fünfjähriger Zinsbindung oder achten Sie zumindest darauf, dass der Vertrag Ihren wahrscheinlichen finanziellen Möglichkeiten entsprechende angemessene Sondertilgungsmöglichkeiten und / oder das Recht, die Tilgungsraten zu erhöhen, enthält. So bleiben Sie bei günstigen Zinsen und relativ guter Zinssicherheit zugleich flexibel.
Herzliche Grüße
BSHKunde