Hallo NDD,
ich verstehe das Projekt so, dass Sie eine Bestandsimmobilie zu einem Kaufpreis von 245.000 Euro erwerben möchten. Weitere 60.000 Euro, die zugleich das Eigenkapital darstellen, sind für die Erwerbsnebenkosten und Modernisierungsmaßnahmen / Renovierung vorgesehen.
Die 60.000 Euro sind nicht bar vorhanden, sondern stecken in einer derzeit selbst bewohnten Eigentumswohnung, die jedoch verkauft werden soll, so dass insoweit eine kurzfristige Kreditaufnahme erfolgt. Der Kredit wird aus dem Verkaufserlös zurückgezahlt. Nach Ihren Ausführungen gehe ich davon aus, dass der Verkauf auf jeden Fall die erforderlichen 60.000 Euro einbringt, so dass absolut sicher ist, dass nicht plötzlich ein Rest verbleibt, der noch irgendwie langfristig finanziert werden muss.
So weit (Block 3) ist der Plan dem Grunde nach vollkommen in Ordnung (über die Zinskondition der Verkaufserlösvorfinanzierung sagen Sie nichts, ich logischerweise auch nicht, außer - gilt auch für den Rest des Planes -: bei anderen Anbietern vergleichen kann sich immer lohnen ...).
In den Blöcken 1 und 2 taucht mir einerseits zu oft und mit zu hohen Summen der Begriff "Bausparvertrag" auf, andererseits vermisse ich den Begriff Bausparvertrag als Block 0 (wenn Sie so wollen), konkret: warum wird Ihr zuteilungsreifer 10K Bausparvertrag nicht als allererster Baustein in die Finanzierung einbezogen?
Zu Ihrem Block 1: Bei einem Tilgungsaussetzungsdarlehen besteht kein Sondertilgungsrecht. Allenfalls hat man Ihnen gesagt, dass Sie die Möglichkeit haben, zusätzlich, überobligatorisch, Geld auf den Bausparvertrag einzuzahlen - hat man Ihnen auch gesagt, dass das nur mit Zustimmung der Bausparkasse geht und dass Bausparkassen diese Zustimmung auch gerne verweigern, wenn es ihnen wirtschaftlich in den Kram passt? Darüber hinaus liegen die strukturellen Fehler in Tilgungsaussetzungsdarlehen - was auch immer man Ihnen vorgerechnet hat (sind in die Kosten nur reine Zinskosten einbezogen? Sind auch die Abschlussgebühren und die laufenden Gebühren des Bausparvertrags enthalten?) - darin, dass es fast nie Sinn macht, Geld zu niedrigen Guthabenzinsen anzusparen und gleichzeitig höhere Darlehenszinsen zu zahlen. Zudem ist diese Zwei-Verträge-Konstruktion fürchterlich unflexibel in der Phase bis zur Ablösung des Tilgungsaussetzungsdarlehens, da Sie auf einen exakten monatlichen Zahlbetrag festgelegt sind. Diesen Umstand hat man Ihnen vermutlich als Vorteil - "absolute Kalkulationssicherheit bei den monatlichen Ausgaben" - "verkauft", was auch nicht völlig falsch ist, aber wenn Sie 'mal Pech haben, brauchen Sie es genau andersherum. Soll heißen: Wenn Sie ein normales Annuitätendarlehen mit 3 Prozent Tilgung und einem echten Sondertilgungsrecht von 5 % haben und es finanziell 'mal knapp wird, können Sie nicht nur die möglicherweise eigentlich geplanten Sondertilgungen ausfallen lassen, sondern auch mit dem Kreditgeber verhandeln, dass Sie den Tilgungssatz (vorübergehend) senken. Bei vielen Darlehensgebern haben Sie standardmäßig das Recht, den Tilgungssatz während der Darlehenslaufzeit in gewissem Umfang zu ändern und brauchen insoweit dann auch nicht zu verhandeln.
Zu Ihrem Block 2: Die Verbindung eines Annuitätendarlehens mit einem Bausparvertrag ist meiner Meinung nach - s. o. - Quatsch, daran verdienen nur vermittelnde Bank und Bausparkasse und Sie werden effektiv gehindert, Ihr Geld in die sofortige und schnelle Tilgung des Darlehens zu stecken. Und das Zinsänderungsrisiko, vor dem Sie Angst haben (oder vor dem man Ihnen Angst macht) reduzieren Sie am Besten dadurch, dass Sie Ihren Kredit tilgen. Ist die Kreditsumme klein genug, dann müssen Sie sich auch nicht mehr vor steigenden Zinsen fürchten. In Ihrer Lage ist die Dauer der geplanten Zinsfestschreibung (15 Jahre) gut, richtig und Sicherheit genug (wenn Sie meinen, mehr Sicherheit zu benötigen: es gibt auch 20-jährige Zinsfestschreibungen).
Meine Empfehlung:
Block 1: 10 K Euro - Ihr vorhandener Bausparvertrag
Block 2: 25 K Riesterbausparvertrag (Ihre bisherigen Riesterverträge stellen Sie ruhend) mit Vorfinanzierung ("Tilgungsaussetzungsdarlehen"). In dieser Größenordnung und mit der Riesterförderung machen Sie mit einem Finanzierungsbaustein "Bausparvertrag" nichts falsch und bleiben mit der Gesamtkreditsumme der Bausparkasse unter 30 K Euro (Vorteil: kein Grundbucheintragung erforderlich).
Block 3: 210 K Euro normales Annuitätendarlehen (sofern, was zu prüfen wäre, keine KFW-Darlehen möglich sind) mit 5 % Sondertilgungsrecht, auf Ihre finanziellen Möglichkeiten abgestimmte anfängliche Tilgung und mit vertraglichem Anspruch, die Tilgungshöhe im Verlauf der Zeit mindestens zweimal kostenlos anpassen zu dürfen und 15 Jahren Zinsfestschreibung.
Abschließende Hinweise:
1. Was man Ihnen empfohlen hat sieht wie das typische provisionseinnahmenorientierte Beratungsergebnis einer örtlichen Sparkasse oder Volksbank aus. Arbeiten Sie sich bitte 'mal durch diese Community und stellen Sie fest, wie oft sich hier Menschen melden, die Probleme haben, weil sie eigentlich nur eine Baufinanzierung wollten aber plötzlich zusätzlich mehrere Bausparverträge an der Backe haben ...
2. Das Geld für den KFZ-Kredit sollten Sie gedanklich erst einmal "außen vor" lassen. Wenn der Kredit bezahlt ist, werden Sie das nächste Auto in absehbarer Zeit benötigen, und das will dann auch bezahlt werden. Legen Sie nach Tilgung des Kredits die 400 Euro für die Anzahlung des nächsten Autos zurück und verwenden Sie sie im Übrigen für den nächsten Kredit ... (den Sie im Idealfall nicht benötigen, weil Ihr gegenwärtiges Auto hoffentlich überraschend lange hält, so dass Sie Ihr nächstes Auto bar bezahlen können). Sie können diese 400 Euro natürlich auch für Sondertilgungen und spätere Tilgungssatzerhöhungen verwenden, wenn Sie einschätzen, sie für ein neues Auto nicht zu benötigen.
Viele Grüße
BSHKunde