Ohne hier Rechtsberatung betreiben zu wollen und auch auf die Gefahr hin, Dich etwas zu entmutigen:
Das Thema "Kündigung von Bausparverträgen 10 Jahre nach Zuteilungsreife" ist in gewisser Weise relativ einfach und (mit relativ geringen Einschränkungen) quer über alle Bausparkassen und über alle Tarife und ABBs hinweg darstellbar.
Irgendwann wird es dazu ein BGH-Urteil geben, das dann rechtlich auch aussagekräftig für fast alle Bauspartarife sein wird, mit voraussichtlich relativ geringen Einschränkungen und Unterschieden.
Hinsichtlich der Bonusproblematik gilt jedoch, dass diese Problematik vorzugsweise erst auftritt, wenn der jeweilige Bausparvertrag ohnehin in absehbarer Zeit vor seinem "natürlichen" Ende (sprich: Eintritt der Vollbesparung ohne tariflichen Anspruch auf Bausparsummenerhöhung) steht, so dass es vermutlich bei sehr vielen Betroffenen "nur" um vergleichsweise geringe Summen geht, wegen denen man sich nicht unbedingt auf ein langwieriges Verfahren mit ungewissem Ausgang einlässt. Den Ausgang in dieser Frage halte ich zudem für ziemlich ungewiss - ich halte es (auch wenn das so verkürzt nicht ganz meine persönliche Meinung ist) für vertretbar, zu sagen, dass das Erreichen der Bausparsumme das Vertragsziel des Bausparvertrages ist (egal wie) - und wenn man dieser Meinung ist, kommt man zu dem Ergebnis, dass eine Auszahlung, die inklusive Bonus die Bausparsumme erreicht, den Bausparvertrag erfüllt ...
Es kommt bei dieser Problematik hinzu, dass es sehr viele sehr unterschiedliche Bonusregelungen (von Bausparkasse zu Bausparkasse und innerhalb derselben Bausparkasse) gibt. Deshalb kann ein Urteil bzw. können einige wenige Urteile zu diesem Thema u. U. keinerlei Aussagekraft für andere Bausparkassen bzw.. andere Bauspartarife haben ...
Die offene (und von Tarifregelung zu Tarifregelung unterschiedlich und nicht allgemeingültig) zu beantwortende Frage ist: "Besteht ein Anspruch auf eine Auszahlung von Bausparsumme plus Bonus?". An diese Stelle wird gerne darauf hingewiesen, dass das Bonuskonto gesondert geführt und dass der Bonus erst bei Auszahlung des Bausparguthabens gewährt wird. Eine solche Regelung in den ABBs sagt m. E. eher etwas über den Auszahlungszeitpunkt und lässt nicht zwingend den Schluss zu, dass die Bausparsumme plus Bonus erreicht werden darf bzw. erreicht werden muss (aber wie gesagt, da gibt es ganz viele unterschiedliche Detailformulierungen in den ABBs, nach denen man mehr zu der einen oder zu der anderen Meinung tendieren kann...).
Fazit: In dieser Frage ist meine Hoffnung auf ein baldiges und wirklich grundsätzlich (über den Einzelfall hinaus) aussagekräftiges (BGH-) Urteil eher gering.
Viel Grüße
BSHKunde