Beiträge von nanana83

    In welcher Höhe wae die erstattete Gebühr bei dir ? Bei mir haben sie nur den geringeren Betrag i.H.v. ca 56 Euro erstattet, denhöheren i.H.v. ca. 680 Euro schulden sie mir noch.


    Hi,


    wir haben die vollen Gebühren zurück bekommen, nur eben die Zinsen nicht!


    Einen weiteren Vetrag aus 2004 habe ich erst später gefunden. Der steht noch aus. Habe ich letzte Woche erst abgeschickt.


    Lg

    hallo,


    den selben Wisch habe ich gestern auch bekommen. "Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" und das nach einem bzw. mehreren BGH-Urteilen, alleine das ist schon ein Schenkelklopfer. Ich für meinen Teil warte die gesetzte Frist bis 25.11.14 ab, setze denen dann per Fax eine einwöchige Nachfrist mit der Mitteilung, dass wenn bis dahin das Geld immer noch nicht auf dem Konto ist, umgehend ein Anwalt beauftragt wird.
    Ich weiß nicht, ob in diesen Fällen, wo sich die Bank ja grundsätzlich mal zu einer Zahlung bereit erklärt, der Ombudsmann noch in Anspruch genommen werden kann?
    Vielleicht weiß das ja jemand.
    Und ich denke mal, das so ein Standardwisch auch die Verjährung nicht hemmt, da die Bank ja nicht schreibt, dass sie auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Ich bin da sehr vorsichtig.


    Das wäre echt gut zu wissen!


    Wird sich bestimmt noch jemand zu äussern.


    Danke Dir!


    Nadine

    Hallo alle zusammen,


    auch wir haben Antwort der Santander bekommen.


    Nun ist hier nur die Frage der Hemmung der Verjährung:


    Sehr geehrte(r)...


    vielen Dank für Ihre Eingabe zu der in unserem Dahrlehnsvertrag ausgewiesenen Bearbeitungsgebühr.


    Im Interesse an einer weiterhin ungestörten Geschäftsbeziehung, haben
    wir uns entschieden, die nicht verjährten Teile der Bearbeitungsgebühr
    ohne eine weitere Prüfung aus Kulanz und ohne Anerkennung einer
    Rechtspflicht zu erstatten. Die Erstattung erfolgt auf das bei uns
    hinterlegte bzw. von Ihnen benannte Konto.


    Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass aufgrund der zu erwartenden
    hohen Neuanfragen die Erstattung einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
    Die Erhebung einer Klage zur Unterbrechnung der anstehenden Verjährung
    ist nicht erforderlich.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ist die Verjährung durch das Schreiben der Santander gehemmt?


    Oder müssen wir nach Verstreichen der Frist doch zum Ombudsmann?


    Danke und Liebe Grüße


    Nadine

    Hallo alle zusammen,


    auch wir haben Antwort der Santander bekommen.


    Nun ist hier nur die Frage der Hemmung der Verjährung:

    Sehr geehrte(r)...
    vielen Dank für Ihre Eingabe zu der in unserem Dahrlehnsvertrag ausgewiesenen Bearbeitungsgebühr.
    Im Interesse an einer weiterhin ungestörten Geschäftsbeziehung, haben wir uns entschieden, die nicht verjährten Teile der Bearbeitungsgebühr ohne eine weitere Prüfung aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu erstatten. Die Erstattung erfolgt auf das bei uns hinterlegte bzw. von Ihnen benannte Konto.
    Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass aufgrund der zu erwartenden hohen Neuanfragen die Erstattung einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Die Erhebung einer Klage zur Unterbrechnung der anstehenden Verjährung ist nicht erforderlich.
    Mit freundlichen Grüßen



    Ist die Verjährung durch das Schreiben der Santander gehemmt?


    Oder müssen wir nach Verstreichen der Frist doch zum Ombudsmann?


    Danke und Liebe Grüße


    Nadine