Beiträge von derverbraucher

    Fragen an Michael Schreiber: Folgeereinistheorie, Einjahresregelung


    @Michael Schreiber (Ihr Kommentar vom 31.5.16):


    Herzlichen Dank für die ausführliche Erklärung! Das mit den 5000 Euro ist natürlich ein Argument, dass bei der Kosten-Nutzen-Rechnung unbedingt bedacht werden sollte


    Sie sprechen von zwei Fachbegriffen: "Folgeereignistheorie" und "Einjahresregelung". Sie schreiben, was diese für Konsequenzen haben, jedoch nicht, was sie genau bedeuten (oder ich verstehe es nicht ganz, weil mir als Laie das Vorwissen fehlt und allgemein die Kenntnis versicherungstechnischer Fachbegriffe)


    Ich hätte deshalb noch ein paar Anschlussfragen an Sie:


    Zur "Folgeereignistheorie"
    Eine Frage vorab:
    a) Was genau ist die Folgeereignistheorei?


    Zu den Konsequenzen der Folgeereignistheorie: Habe ich das richtig verstanden:


    b)Bei der "Folgeereignistheorie" wird die Leistung einer Rechtsschutzversicherung auch dann fällig, wenn man 20 Jahre vor ihrem Abschluss die Gesundheitsfragen für eine EU/BU-Versicherung bei dem jeweilien Anbieter eingereicht hatte?


    c) Und die Rectsschutzversicherung leistet selbst dann, wenn man vorher noch nie eine andere Rechtsschutz-Police besessen hat? Oder seit dem Abschluss der EU/BU-Versicherung mal ein paar Jahre zwischendurch keine besessen hat, oder aber bei Abschluss der EU/BU-Police keine Rechtsschutzpolice hatte?

    Zur "Einjahresregelung":
    d) Ich glaube, wir Laien verstehen nicht, was "Rechtsschutzfall ursächlich" bedeutet.
    Was genau bedeutet die Einjahresregelung? Könnten Sie das ohne Fachvokabular erklären?


    Ganz herzlichen Dank für Ihre Hilfe!

    trumpet: Ja, das ist mir bewusst, aber trotzdem vielen Dank für den Hinweis


    Oekonom: Herzlichen Dank noch einmal für die ausführlichen Hinweise! Sie sind wirklich eine echte Hilfe!
    Ich muss jedoch gestehen, dass ich diese Beispiel Paragrafen nicht ganz verstehe - sie sind ja echt schwurbelig und verklausuliert geschrieben.
    Heißt das vom Prinzip her, wenn ich eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abschließen will:


    1. Ich schließe eine Rechtsschutz-Vers. ab
    2. Nach 3 Monaten schließe ich eine EU-Vers. ab
    3. Ich kann irgendwann später eine neue Rechtsschutz abschließen und die alte kündigen, wenn ich dafür sorge, dass die neue Rechtsschutz nahtlos an die alte anschließt vom Geltuungszeitraum her. Und nur dann wird die neue auch bei etwaigen Streitigkeiten mit der EU-Vers. um Anzeigepflichten einspringen


    Ich hoffe ich habe das so richtig verstanden?#


    4. Noch eine Frage: Muss ich auf irgendetwas achten beim Vertragsabschluss mit der neuen Rechtsschutz, also der potenziell zukünftigen, damit sie auch für ältere Angelegenheiten einspringt? (wie die Anzeigesachen mit der EU Versicherung)


    Gang herzlcihen Dank noch einmal für Ihre Zeit und Hilfen!

    @Franziska


    herzlichen Dank für die rasche Antwort!


    Verstehe ich das richtig, dass ich dann bis zur Pensionierung bei ein und derselben Rechtsschutzversicherung bleiben muss? Denn würde ich sie sagen wir einmal in ein paar Jahren wechseln, läge der Abschluss der EU-Vers.ja weit vor dem Abschsluss der neuen Rechtsschutz-Vers.


    eine zweite Frage noch: erwebsunfähig meint ja nicht, dass man mal ein paar Wochen krankgeschrieben war und dann wieder angefangen hat zu arbeiten, oder?


    Danke für die Antwort und beste Grüße

    @Franziska


    herzlichen Dank für den Link!


    Wenn ich das richtig verstanden habe, dann muss man eine Rechtsschutz-Vers. 3 Montae vorher abschließen wegen der vorvertragilichen Anzeigepflicht, die leicht einmal beanstandet werden kann.


    Wenn jetzt aber die Generali nur zwei Gesundheitsfragen stellt, die man definitiv und völlig zweifelsfrei beantworten kann - dann braucht man doch keine Rechtschutzversicherung vorher mit einer 3 Monatsfrist abschließen, oder?


    (Die Fragen sind: "Besteht bereits Erwerbsunfähigkeit bzw. Pflegebedürftigkeit?" und "Wurde bereits ein Antrag auf Versicherungsschutz gegen Erwerbsminderung/-unfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit abgelehnt?")


    Beste Grüße und danke

    Hallo @trumept,


    herzlichen Dank für den Rat!


    Habe ich das richtig verstanden: Man soll die Rechtsschutzversicherung nur deshalb 3 Monate vor einer EU oder BU-Vers. abschließen, weil es möglich sein könnte, dass direkt nach Vertragsunterzeichnung eine Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeit entstehen könnte.


    Sollte man jedoch erst ein halbes Jahr nach Abschluss einer EU-Versicherung eine Rechtsschutz-Vers. abschließen und dann wiederum 2 Jahre später erwerbsunfähig werden, dann spielt das keine Rolle, oder? Dann würde doch die Rechtsschutzversicherung trotzdem einspringen - auch wenn man sie erst nach der EU-Vers. abgeschlossen hat?


    @Redaktion finanztipp: Sollte trumpet Recht haben, dass eine Rechtsschutzverischerung unbedingt vor Abschluss einer EU-Versicherung bestehen sollte - sollten Sie das nicht lieber auf Ihre Info-Seite dazu schreiben? Das ist dann ja sehr wichtig


    Besten Dank für die Hilfen und viele Grüße

    Rechtsschutzversicherung bei Erwerbsunfähigkeitsversicherung?


    Guten Tag,


    zwei Fragen, die mich brennend Interessieren:


    1. soll ich auch vor Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung drei Monate im Voraus eine Rechtsschutz-Versicheurng abschließen? Dort gibt es ja auch Gesundheitsfragen wie bei der BU, bei denen Versicherer auf Verletzung der Anzeigpflicht "plädieren" könnten.


    2. Die Generali bietet eine Erw.Unf.-Versicherung mit nur zwei sehr einfachen Fragen: "Besteht bereits Erwerbsunfähigkeit bzw. Pflegebedürftigkeit?" und "Wurde bereits ein Antrag auf Versicherungsschutz gegen Erwerbsminderung/-unfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit abgelehnt?"


    Angenommen, ich möchte das Generali-Produkt abschließen, und Sie empfehlen generell den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung vor dem Abschluss einer Erw.Unf.Vers. Trifft das dann auch für dieses Generali-Produkt zu, muss ich auch vor diesem eine Erwerbs.Unf.Vers. abschließen? Schließlich kann im Streitfall die Generali bei zwei so eindeutigen Fragen ja kaum darauf plädieren, man hätte die vorherige Anzeigpflicht verletzt. Ich vermute daher, eine extra Rechtsschutzversicherung ist bei diesem spezifischen Produkt nicht nötig. Liege ich da richtig?


    Ganz herzlichen Dank für Ihre Antwort!