Fragen an Michael Schreiber: Folgeereinistheorie, Einjahresregelung
@Michael Schreiber (Ihr Kommentar vom 31.5.16):
Herzlichen Dank für die ausführliche Erklärung! Das mit den 5000 Euro ist natürlich ein Argument, dass bei der Kosten-Nutzen-Rechnung unbedingt bedacht werden sollte
Sie sprechen von zwei Fachbegriffen: "Folgeereignistheorie" und "Einjahresregelung". Sie schreiben, was diese für Konsequenzen haben, jedoch nicht, was sie genau bedeuten (oder ich verstehe es nicht ganz, weil mir als Laie das Vorwissen fehlt und allgemein die Kenntnis versicherungstechnischer Fachbegriffe)
Ich hätte deshalb noch ein paar Anschlussfragen an Sie:
Zur "Folgeereignistheorie"
Eine Frage vorab:
a) Was genau ist die Folgeereignistheorei?
Zu den Konsequenzen der Folgeereignistheorie: Habe ich das richtig verstanden:
b)Bei der "Folgeereignistheorie" wird die Leistung einer Rechtsschutzversicherung auch dann fällig, wenn man 20 Jahre vor ihrem Abschluss die Gesundheitsfragen für eine EU/BU-Versicherung bei dem jeweilien Anbieter eingereicht hatte?
c) Und die Rectsschutzversicherung leistet selbst dann, wenn man vorher noch nie eine andere Rechtsschutz-Police besessen hat? Oder seit dem Abschluss der EU/BU-Versicherung mal ein paar Jahre zwischendurch keine besessen hat, oder aber bei Abschluss der EU/BU-Police keine Rechtsschutzpolice hatte?
Zur "Einjahresregelung":
d) Ich glaube, wir Laien verstehen nicht, was "Rechtsschutzfall ursächlich" bedeutet.
Was genau bedeutet die Einjahresregelung? Könnten Sie das ohne Fachvokabular erklären?
Ganz herzlichen Dank für Ihre Hilfe!