Hallo guten Tag,
sind diese Bearbeitungsgebühren auch zurückzufordern? Hat man Aussicht auf Erfolg!
Danke und Gruss Anne
Hallo guten Tag,
sind diese Bearbeitungsgebühren auch zurückzufordern? Hat man Aussicht auf Erfolg!
Danke und Gruss Anne
Hi,
Ja, die wollen erst die Honorarvereinbarung. Ich habe schon angerufen und gesagt, dass mir das Kostenrisiko zu hoch ist und die normale Anwaltsgebühr viel viel niedriger wäre. Ich hab allerdings auch nur rund 50 € bezahlt für die Prüfung der Widerrufsklausel....das war si ein Angebot im Internet.
Ich frag mich deshalb, ob ich die Prüfung alleine hinbekomme, finde aber nicht so recht die Ansätze.... hab Schiss bekommen wegen der besagten hohen Kosten .....
Gruss anne
Hallo, ich habe meine Darlehensverträge BHW Bausparkasse von 2003 an eine Anwaltskanzlei gegeben, um prüfen zu lassen, ob die Widerrufsklausel korrekt ist. Ich habe letztes Jahr ca. 4,000 Vorfälligkeit bei der BHW bezahlt. Diese Kanzlei hat mir nun eine Honorarvereinbarung angeboten über 2.000 €, damit würde ich voll ins Risiko gehen :-(.
Die Kanzlei will mir aber nicht mitteilen, warum die Klausel fehlerhaft ist. Seht Ihr eine Möglichkeit, dass man als Laie das selbst prüfen kann. Ich finde da nicht wirklich was richtiges im Internet. Und die 2.000 € habe ich auch nicht, um den Anwälten die in den Rachen zu schmeissen. Habt Ihr ne Idee?
Danke Anne