Hallo, ich habe folgende Frage:
Ich habe selbst gekündigt und bin nun aber auch krank geschrieben.
Ich habe mich nach meiner Kündigung und vor meiner Krankheit (pflichtbewußt;-)) beim Arbeitsamt arbeitssuchend gemeldet.
Wenn ich insgesamt 6 Wochen krank geschrieben bin, während ich noch offiziell bei meinem Arbeitgeber angestellt bin, zahlt dann ab der 7. AU-Woche die Krankenkasse weiter oder das Arbeitsamt? (Mit Beginn der 7. AU-Woche wäre müsste ich eigentlich das ALG 1 beantragen, was ist aber, wenn ich immer noch krank bin?)