Mich interessiert der Artikel auch und da ich noch nicht geschieden bin, aber in Kürze die Scheidung einreichen werde, habe ich hierzu auch eine Frage.
Die Konstellation ist ähnlich wie bei "Heike G."
Es geht um folgendes:
Hauskauf während der Ehe. Ich Alleineigentümer und auch allein eingetragen im Grundbuch.
Diese Immobilie ist noch nicht abbezahlt und hier bestehen noch Schulden.
Ich habe nun Fragen im Zusammenhang mit dem Zugewinnausgleich, da mein Anfangsvermögen auch deutlich höher ist.
Insbesondere ist hier auch das Erbe reingeflossen, da ich eine Eigentumswohnung besaß und diese in den Hauskauf mit eingeflossen ist.
Die damalige Eigentumswohnung war ein Erbe bzw. dieses Kapital hatte ich vor der Eheschließung.
Es wäre ungefähr ein Beispiel zur Berechnung, denn die Immobilie ist das Hauptvermögen:
Also Verkauf der damaligen Eigentumswohnung mit einem Betrag von 100.000 Euro
Hauskauf dann während der Ehe mit 300.000 Euro
Kreditaufnahme meinerseits ebenfalls über 300.000 Euro, wovon aber klar war, dass kurz nach dem Kauf des Hauses der Verkauf meiner Eigentumswohnung erfolgt, sodass dann nur noch 200.000 Euro gegenüber der Bank Schulden vorhanden waren und jetzt noch ca. 150.000 Euro offen sind.
Es ist zwar auch noch ein PKW vorhanden und diverse Haushaltsgegenstände, aber dies ist jetzt nicht so relevant.
Mein Mann hatte kein Anfangsvermögen und hat sonst auch kein weiteres Vermögen erworben.
Hier ist nur die Arbeit von beiden, aber keine sonstigen Vermögen.
Außerdem erhalte ich in Kürze nochmals einen Erbanteil in Höhe von 20.000 Euro, welchen ich auch zur Schuldentilgung des Hauskredits verwenden kann.
Es ist doch richtig, dass dann mein Anfangsvermögen weiter steigt.
Welchen Zugewinnanspruch hätte mein Mann?
Kann das jemand hier beantworten?
Danke im voraus für Antwort.