Beiträge von neulinghh

    Zitat von Thomas von DIVDEPOT.de

    Naja interessant wird es ja auch noch wenn gemeinsame Kinder bestehen, dann könnte es passieren das der Ex-Mann doch noch das Vermögen bekommt:


    Frau stirbt -->Vermögen geht an Kinder --> Kinder sterben-->Vermögen fällt an Ex-Mann....

    Die Kinder sind alle volljährig. Wie sieht es gesetzlich aus, wenn diese wieder heiraten? Wie ist die Aufteilung? Also welchen Anteil erbt der Ehepartner, welchen Anteil evtl. der Ex-Mann?

    Danke für den Hinweis.
    Ja, Kinder sind vorhanden. Durchaus kann ja, der Fall irgendwann eintreten, dass ich sterbe.


    Wenn die Kinder sterben, spielt es dann eine Rolle, ob diese ledig oder verheiratet sind? Kann also der Ex-Mann immer erben, auch wenn die Kinder evtl. ein entsprechendes Testament machen würden.


    Eigentlich könnte es mir ja nach dem Tod egal sein, aber warum sollte durch Kinder mein Ex-Mann irgendwann mal durch mich zum Erbe kommen, wenn er sich einer neuen Freundin widmet.
    Ich denke ist das verständlich.
    Ich frage daher, ob man hier noch was tun kann?

    Hallo,
    ich bin hier in vielen Punkten ziemlich weit gekommen. Den Pkw habe ich auch in der Zwischenzeit. Zur Scheidung wurden mein Mann auch schon befragt. Ich wäre jetzt auch wahrscheinlich schon geschieden. Aber die Anwältin meines Mannes wollte noch erst wegen Zugewinn schauen und zum Gerichtstermin hinsichtlich Wohnungsregelung lagen noch nicht alle Dokumente vor, um einen Zugewinn zu ermitteln.
    Nun habe ich auch einen Käufer für meine Immobilie und man kann hierzu nun auch jetzt den genauen Wert abzgl. Schulden zum Ausgleich ermitteln.
    Die Unterlagen zum zugewinnausgleich sind somit auch samt Erbschaftsurkunden usw. vollständig, allerdings durch die Erbschaft meinerseits erhöhtes Anfangsvermögen und ich kann auch alles nachweisen.
    Meinem Mann steht nur ein sehr geringer Zugewinn zu.


    Er sagt immer nur weil ich geerbt habe kriegt er nichts.
    Mein Mann meinte bzw. gab an, dass meine Firma etwas mehr wert hätte, als meine Anwältin dann in einem Schreiben seiner Anwältin mitteilte ,da er über Jahre hinweg auch mitgearbeitet hätte, habe ich ein schreiben seiner Anwältin bzgl Aufstellung Firmenvermögen und Firmeninventar erhalten.
    Teilweise setzte mein Mann beim Inventar die Neupreise an, die ja nach mehreren Jahren aber nicht mehr so hoch dann sein können.
    Außerdem War in der Aufstellung noch ein Betrag von 15500,00 EURO, die mein Mann als diverse FirmenWerte ohne Begründung angab.
    Nach Rücksprache mit meiner Anwältin konnte ich dies nicht akzeptieren, denn das würde dann gegenüber meinen Mann einen unbegründeten Mehranspruch von 7850,00 Euro bedeuten.
    Nun teilte er mir mit, dass seine Anwältin den Zugewinn einklagen und somit die Scheidung hinauszögern wird.
    Ich werde natürlich nächste Woche dazu meine Anwältin befragen, aber Montag ist auch Maifeiertag.


    Deswegen frage ich hier vorher, denn nicht das nochmals hohe Gerichtskosten auf mich zukommen.
    Und verzögert es dann wirklich so ewig die Scheidung?


    Mfg

    @muc


    Danke für die Info. Den Scheidungsantrag habe ich schon gestellt und auch das Trennungsjahr ist bereits um. In Kürze steht dann ja auch ein Scheidungstermin an.
    Ich wollte nur sicher gehen, dass mein Noch-Mann im Falle eines Falles nicht auch noch erbt, zumal er ja auch eine neue Partnerin hat.


    Woher weiß denn dann z.B. ein Nachlassgericht, dass mein Mann nichts erben würde und die Zugewinngemeinschaft beendet wurde?

    Hallo,
    eine Frage, wenn man ein Testament macht, gilt dieses dann für die Erbfolge, also z.B.
    wenn man verheiratet ist und aber aufgrund einer Trennung möchte, dass der Noch-Ehemann nichts erbt
    und im Testament nur die Kinder zu Erben einsetzt.


    Gelten hier also nur diejenigen als Erben, die im Testament auch erwähnt werden?

    Ja, die Anschaffungskosten waren für das gesamte Objekt, hatte aber 2 Kredite damals aufgenommen und hatte den einen Kredit innerhalb kurzer Zeit, da klar war, dass ich meine Eigentumswohnung verkaufe (wurde dann als Sondertilgung) berücksichtigt).
    Die BWA hat der STB erstellt, aber den werde ich hinsichtlich des Buchwertes fragen.
    Danke erst Mal.

    Danke für diese erste Erläuterung.
    Ja, ein Teil wird selbst genutzt: Es handelt sich bei der Immobilie um eine Lagerhalle mit angebautem Wohnhaus. Das Wohnhaus ist dann also privat genutzt. Hier müsste ich tatsächlich hinsichtlich des Buchwertes dieses dann wohl mit einem Steuerberater klären,
    Jetzt muss ich dazu sagen, dass sich auf der Immobilie ja auch noch ein Kredit befindet, der bei der Veräußerung auch noch abgelöst werden müsste.
    Daher dazu noch eine Nachfrage. Wird von den hier angenommenen 282.000 Euro dann auch noch die Restschuld der Kreditbelastung der Bank abgezogen, denn das Geld hätte ich ja bei einem Erlös nicht.

    Hallo,
    kann mir einer sagen, mit welchen Steuern man beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie rechnen muss.


    Dazu folgende angenommene Fakten.


    Kauf der Immobilie (es handelt sich um ein Mischobjekt Lagerhalle mit Wohnhaus, daher, z.T. privat als auch gewerblich genutzt), gewerblich genutzter Anteil ist 60%.
    Kauf der Immobilie mit einem Betrag von 350.000 Euro, jetziger noch Grundstückswert lt. Anlage BWA 118.000 Euro
    Angenommen, diese Immobilie wird nun mit 400.000 Euro verkauft, mit welchen zu zahlenden Steuern wäre dann zu rechnen?
    Fällt auf diese Veräußerung auch Umsatzsteuer an oder nur Einkommensteuer?


    Danke für eine Info dazu.

    @muc


    Danke für die Antwort.


    Hierzu noch eine Nachfrage: Wie sieht es aus, wenn ich einen evtl. Zugewinn an meinen Mann nicht bezahlen kann, weil ich kein Bargeld zur Verfügung hätte und der Wert nur in Immobilien vorhanden ist. Selbst wenn ich die Immobilie verkaufen würde, könnte es ja auch etwas dauern, bis sich ein Käufer finden würde.


    Im Zusammenhang vom Wohneigentum: Wie sieht es nach der Scheidung aus? - So wie ich gehört habe, müsste ja dann mein Mann ausziehen, da es mein Eigentum ist. Nur was ist, wenn er keine Arbeit hat und damit sich auch keine Wohnung leisten kann?


    Können Sie mir auch dazu etwas sagen, wie so etwas dann ablaufen würde?

    Ich habe dazu jetzt noch eine Frage zum PKW.
    Mein sogenannter Noch-Ehemann (hier wurde der Scheidungsantrag meinerseits vor kurzem gestellt) hat während er auch bei mir in der Firma mitgeholfen hat, immer den Firmen-PKW genutzt, der über mich und meine Firma angemeldet und auch bezahlt wird. Beim Kauf hat er damals einen Betrag bei der Anzahlung mit beigetragen, aber alles weitere wurde von mir bezahlt (läuft komplett auch sonst über die Firma). Hier bei dem PKW bin ich auch der alleinige Inhaber. Es gab eigentlich auch noch einen 2. PKW, der dann mehr privat genutzt wurde, aber aus Kostengründen meinerseits verkauft wurde, somit ist nur noch der Firmen-PKW vorhanden.


    Jetzt ist mein Mann natürlich sehr oft mit diesem Firmen-PKW bei seiner Freundin und ich steh dann auch manchmal ohne Auto da. Lt. Anwältin spricht man sich während der Trennung ab.


    Meist klappt es ja, dass ich den bekomme, aber eben nicht immer, da gibt es dann schon oft Streit und dann stehe ich, obwohl ich der Inhaber bin alleine ohne PKW da.


    Jetzt frage ich hier, was man in so einem Fall am besten da tun kann?

    @muc


    Danke für die umfassende Erklärung.


    Mein Mann ist nämlich der Meinung er bekommt die Hälfte. Dies würde bei Ihrem angenommen Beispiel
    mit dem Restbetrag von 250.000 Euro bedeuten, dass mein Mann nicht nur 75.000 Euro bekommen würde sondern die Hälfte abzgl. der Schulden, lt. Ihrem Beispiel demnach 125.000 Euro.


    Wäre bei Hausverkauf nur 350.000 Euro zu erzielen, verringert sich mein Zugewinn auf 100.000 Euro, richtig?


    Würde das Erbe dann auch noch in Kürze fließen, würde dies ja ebenso dem Anfangsvermögen hinzu gerechnet werden, dann wären ja demnach noch weniger als Zugewinn meinem Mann gegenüber auszubezahlen, richtig?
    Ohnehin war mein Anfangsvermögen sogar noch höher, da ich im Beispiel evtl. Sparguthaben, die bei mir auch vorhanden waren hier im Beispiel noch nicht berücksichtigt hatte.
    Dies müsste ich dann auch noch genau prüfen.


    Ist es also grundsätzlich richtig, dass je höher das Anfangsvermögen auf meiner Seite, desto geringer dann der Zugewinnausgleich gegenüber meinem Mann, auch wenn er letztendlich das Haus mitpflegt?

    Mich interessiert der Artikel auch und da ich noch nicht geschieden bin, aber in Kürze die Scheidung einreichen werde, habe ich hierzu auch eine Frage.
    Die Konstellation ist ähnlich wie bei "Heike G."


    Es geht um folgendes:
    Hauskauf während der Ehe. Ich Alleineigentümer und auch allein eingetragen im Grundbuch.
    Diese Immobilie ist noch nicht abbezahlt und hier bestehen noch Schulden.


    Ich habe nun Fragen im Zusammenhang mit dem Zugewinnausgleich, da mein Anfangsvermögen auch deutlich höher ist.
    Insbesondere ist hier auch das Erbe reingeflossen, da ich eine Eigentumswohnung besaß und diese in den Hauskauf mit eingeflossen ist.
    Die damalige Eigentumswohnung war ein Erbe bzw. dieses Kapital hatte ich vor der Eheschließung.


    Es wäre ungefähr ein Beispiel zur Berechnung, denn die Immobilie ist das Hauptvermögen:
    Also Verkauf der damaligen Eigentumswohnung mit einem Betrag von 100.000 Euro
    Hauskauf dann während der Ehe mit 300.000 Euro
    Kreditaufnahme meinerseits ebenfalls über 300.000 Euro, wovon aber klar war, dass kurz nach dem Kauf des Hauses der Verkauf meiner Eigentumswohnung erfolgt, sodass dann nur noch 200.000 Euro gegenüber der Bank Schulden vorhanden waren und jetzt noch ca. 150.000 Euro offen sind.


    Es ist zwar auch noch ein PKW vorhanden und diverse Haushaltsgegenstände, aber dies ist jetzt nicht so relevant.
    Mein Mann hatte kein Anfangsvermögen und hat sonst auch kein weiteres Vermögen erworben.
    Hier ist nur die Arbeit von beiden, aber keine sonstigen Vermögen.


    Außerdem erhalte ich in Kürze nochmals einen Erbanteil in Höhe von 20.000 Euro, welchen ich auch zur Schuldentilgung des Hauskredits verwenden kann.


    Es ist doch richtig, dass dann mein Anfangsvermögen weiter steigt.


    Welchen Zugewinnanspruch hätte mein Mann?


    Kann das jemand hier beantworten?


    Danke im voraus für Antwort.

    Hat sich ohnehin erledigt, da dieser Vertrag bereits vor mehr als 7 Jahre abbezahlt wurde, denn hier habe ich erfahren, dass man keine Aussicht auf Erfolg hat aufgrund der Verwirkung.


    „Ein Recht ist verwirkt, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist (Zeitmoment) und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (Umstandsmoment). Letzteres ist der Fall, wenn der Verpflichtete bei objektiver Betrachtung aus dem Verhalten des Berechtigten entnehmen durfte, dass dieser sein Recht nicht mehr geltend machen werde. Ferner muss sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Maßnahmen so eingerichtet haben, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstünde.“



    siehe hier:
    Verwirkung des Widerrufsrechts



    Klingt ehrlich gesagt so, als würde ein Widerruf absolut keinen Sinn machen. Warum strebst du das an? Du hast doch alles in trockenen Tüchern. Hat dich deine Bank schlecht beraten, betrogen oder sowas?


    Ich zahle dieen Monat die vorletzte Rate für ein Darlehen mit 4,7% Zins und ich denke keine Sekunde an einen Widerruf. Das war bei Abschluss ein fairer Zins und die Bank hat sich vollkommen korrekt verhalten. Ich habe nichmal nachgesehn, ob die Widerrufbelehrung anfechtbar ist oder nicht.


    Ich habe bei der Bank noch einen 2. Darlehensvertrag, hier ist es so, dass die Bank sich nicht an die marktüblichen Zinsen hält und lt. Rücksprache nun auch mit dem Anwalt eine widersprüchliche Zinsanpassungsklausel verwendet.


    Nun ist gerade auch alles in Bearbeitung und hier muss ich dann abwarten, ob die Bank nun doch noch einlenkt mit den Zinsen oder ich gerichtlich dagegen vorgehen muss.

    Hallo,


    ich habe da mal eine Frage, da ich meinen Immobilien-Darlehensvertrag widerrufen kann, da fehlerhafte Widerrufsbelehrung.
    Aufgenommen wurde dieses Darlehen im Dezember 2005 und ist bereits durch Raten und Sondertilgungen im Juli 2008.
    Der Großteil des Darlehens wurde bereits im Jahr 2006 bereits getilgt, was auch bei Darlehnsabschluss bereits klar war,
    daher wurde das Darlehen mit variablem Zins abgeschlossen.
    Es wurde auch keine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt.


    Der Euribor-Zinssatz hat sich in dieser Zeit natürlich sehr verändert. In den Jahren 2006, 2007 und 2008 lag dieser sogar höher als bei Vertragsabschluss.


    Außerdem sind enthalten Kontoführungsgebühren und Bearbeitungsgebühren. Die Kontoführungsgebühren wurden sogar von monatlich 1,50 Euro im April 2007 geändert auf monatlich 2,00 Euro.


    Gerne hätte ich gewusst, wie in solch einem Fall dann bei Widerruf die Rückabwicklung erfolgt, denn wenn der Zinssatz von 2008 Grundlage wäre, dann wäre es ja für mich sogar nachteilig, wenn ich den Vertrag widerrufen würde.


    Kann mir einer unter Euch daher sagen, wie in so einem Fall die Rückabwicklung erfolgt.

    Hallo,
    ich habe bisher schon ein Girokonto, benötige aber noch ein zweites für gewerbliche Zwecke, da ich dieses bei der Bank aufgelöst habe.


    Da ich auch ein Schufa-Online-Zugang habe, sehe ich dort das private Girokonto. Das alte gewerbliche Girokonto steht dort nicht.(War ohnehin ein Konto was ohne Disporahmen meinerseits geführt wurde)


    Ich möchte nun nur wissen, ob die anderen Banken von einer Neueröffnung des Girokontos etwas mitbekommen?

    Hat sich erledigt, konnte ich selbst mit der Schufa klären. Die Dame sagte mir am Telefon, dass andere Banken nicht erfahren, wo man sein Konto hat.

    Hallo,
    ich habe da mal eine Frage unter Euch zu Buchungspostengebühren bei einem Girokonto.


    Banken dürfen offenbar bei Girokonten von Geschäftskunden nicht grundsätzlich jede Buchung berechnen.


    Speziell geht es hier um unrechtmäßige Bankgebühren bei einem BGH-Urteil, dieses hier:
    Firmen können Extra-Gebühr zurückverlangen


    In dem Text steht:
    Banken hätten keinen Anspruch auf ein solches „Buchungspostenentgelt“, wenn eine Abbuchung unrechtmäßig oder fälschlich ausgeführt wird.



    Wenn man aber jemandem die Abbuchung erteilt, dann muss man doch auch für Deckung sorgen. Seit der Umstellung auf SEPA-Lastschrift dürfen ja Banken, z.B. für die Benachrichtigung eine Gebühr, z.B. etwa 2,50 Euro erheben.


    Wie ist das aber mit dem Buchungspostenentgelt gemeint, denn wenn ich jemandem eine Abbuchung erteile, dann ist diese doch nicht unrechtmäßig oder falsch. Beispielsweise fallen ja auch für Überweisungen, Scheckeinreichungen usw. auch jeweils Buchungsgebühren an, meist ca. 0,30 Euro je Buchung


    Dürften Banken für so eine Kontobewegung, also dem Buchungssatz der entstandenen Rückbenachrichtigungsgebühren (ca. 2,50 Euro) eine Gebühr verlangen?


    Würde mich genauer interessieren.

    Hallo,
    ich habe bisher schon ein Girokonto, benötige aber noch ein zweites für gewerbliche Zwecke, da ich dieses bei der Bank aufgelöst habe.


    Da ich auch ein Schufa-Online-Zugang habe, sehe ich dort das private Girokonto. Das alte gewerbliche Girokonto steht dort nicht.(War ohnehin ein Konto was ohne Disporahmen meinerseits geführt wurde)


    Ich möchte nun nur wissen, ob die anderen Banken von einer Neueröffnung des Girokontos etwas mitbekommen?