Beiträge von Nora
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Hallo und bitte Eure Antwort
"Der Arbeitnehmer wird für einem befristeten Arbeitsvertrag im Rahmen eines Leiharbeiterverhältnisses und im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung bei Kunden (Entleihern)an verschiedenen Orten eingesetzt.
Das Arbeitsverhältnis ist auf Wunsch des Arbeitnehmers befristet geschlossen. Erste Tätigkeit ist der Sitz der Arbeitgeberin."
Meine Wohnung ist nicht der Sitz der Arbeitgeberin. Ich fahre von meiner Wohnung zu den verschiedenen Einsätzen. Ein Einsatz etwa 2-4 Wochen. Fahre zum Wochenende meistens nach Hause.
Kann ich immer das km Geld beim Finanzamt geltend machen? Die Verpflegungspauschale wird ja anerkannt.
Vielen Dank für Euer Wissen
Nora
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Herzlichen Dank Kater.Ka,
ich werde mich noch einmal auf die Suche im Kleingedruckten machen.
Auch denke ich bei Neuanlagen im Ausland - auch bei der Lease-oder NIBC nur einen Teilbetrag machen?
Oder doch unters Kopfkissen legen.
Vielen Dank für den Link!!Wenn die Bank nicht für die Einlage haftet, dann müsste im Katastrophenfall die Einlagensicherung einspringen.
So Geld vorhanden. Bei den Niederlanden dürfte man ja doch davon ausgehen. Auch von Luxemburg. Frankreich ??. -
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Hallo und einen guten Samstag trotz all der schlimmen Nachrichten. Das Wichtigste ist ja jetzt gesund bleiben.
Trotzdem treibt mich die Frage um, ist unser Geld sicher oder sollte man den größten Teil abheben.
Wird ein großer "Run" kommen?
Inwieweit können wir den Aussagen, die jetzt in dieser Sache kommen, vertrauen?Ich würde mich sehr über Eure Meinung zu diesem Thema freuen.
Beste Grüße, Nora -
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Ist es möglich ein versteuertes Depot von einer Bank in Österreich zu einer Bank in Deutschland übertragen zu lassen?