Ich habe im Jahr 2009 eine Darlehensgebühr in Höhe von 1.289,65 € an die
SIGNAL IDUNA Baupar AG entrichtet.
Die Erstattung der Darlehensgebühr hat die SIGNAL IDUNA Baupar AG abgelehnt, da das
Urteil des BGH vom 13.05.2014 nicht für die tarfliche Darlehensgebühr von Bauspardarlehen
gelten würde.
Wie ich denVeröffentlichung entnommen habe, ist die Rückforderung von
Darlehensgebühren bei Bausparverträgen noch nicht abschließend
geklärt. Mit einer Klärung ist bis zum Jahresende nicht zu rechen.
Da in meinem Fall die Verjährungsfrist zum 31.12.2014 abläuft. Stellt sich die
Frage der Unterbrechung der Verjährungsfrist. Die Unterbrechung wäre z.B.
durch einen Mahnbescheid möglich. Dieser kann auch online beantragt
werden:
https://www.online-mahnantrag.…15905255796&Command=start
Gibt es zur Ausfüllung des Online-Mahnantrags irgendwo einen, auf die Rückforderung von
Darlehensgebühren, bezogenen Leitfaden?
Die SIGNAL IDUNA Baupar AG wird gegen einen Mahnbescheid mit Sicherheit
Widerspruch erheben. Kann die SIGNAL IDUNA Baupar AG, falls diese einen Rechtsanwalt für
den Widerspruch in Anspruch nimmt, ggf. Rechtsverfolgungskosten gegen
mich geltend machen?