Beiträge von mtlj

    Hallo Hansi 0815,


    dieses Gespräch hatten wir vor ein paar Tagen auch mit der VR Bank.
    Gleiche Begründung, allerdings kam der aus der Hauptfiliale Abgesandte, etwas in straucheln, nachdem ich ihm diese Aussage verneint habe und ihm mitgeteilt habe, dass die Rechtsprechung sicherlich in dem Urteil nicht über eine Immobilienfinanzierung verhandelt hat, diese aber laut BGH auch nicht ausgeschlossen sind. Insgesamt war das Gespräch eher überflüssig. Es wurde viel geredet, schlüssige Antworten haben wir allerdings nicht erhalten. Auch eine Rechtsgrundlage für diese Gebühr wurde uns bis heute nicht mitgeteilt.
    Einen Tag nach dem Gespräch hat man uns eine Teilzahlung in Höhe von 50 % der Projektabwicklungspauschale angeboten. Diese haben wir abgelehnt. Es wird jetzt von unserer Seite ein letztes Schreiben an VR Bank geben und danach geht die Sache an unseren Anwalt.
    Rechtlich bin ich mir absolut sicher, dass die Gebühr zurück gezahlt werden muss.
    Interessant zu wissen für dich ist vielleicht, dass diese Gebühr heute nicht mehr berechnet wird. Die entstehenden Gebühren werden jetzt auf die Zinsen umgelegt :-).....für mich ein klares weiteres Indiz, dass diese Gebühr sehr wohl nicht rechtmässig war und ist!

    Wir haben im vergangenen Jahr eine Hausfinanzierung über die VR Bank abgewickelt. Dafür haben wir mit der Bank einen DARLEHENSVERTRAG geschlossen, zur Sicherung wird dann, wie üblich bei einer Immobilienfinanzierung, eine Grundschuld eingetragen. Dies ändert doch aber nichts an der Tatsache, dass da ein Darlehensvertrag geschlossen wurde, für den eine Bearbeitungsgebühr (Projektabwicklungsgebühr) nichts rechtswirksam ist. Oder verstehe ich das nun vollkommen falsch?

    Selbstverständlich ist die Rechnung vom Notar erstellt und die Bank hat diese auch nicht gezahlt.
    Die Begründung bezog sich darauf, dass die Grundschuld dann nicht mehr als "Verbraucherkredit" zu werten ist.


    Wie gesagt, der Mitarbeiter der Bank verzettelte sich immer weiter und hatte je länger das Telefonat dauerte schlechtere Ausreden, warum denn nun diese Gebühr nicht darunter fällt. Heute morgen hat er freundliches Schreiben von uns vorliegen mit der Bitte um Aufschlüsselung (Frist 1 Woche). Ich ärgere mich gerade massiv über die Handhabe unserer Hausbank. Werde natürlich über den Fortgang berichten.

    Hallo, mich würde mal der aktuelle Stand in dieser Sache interessieren. Wir haben das gleiche Problem mit dieser Gebühr bei der VR Bank. In einem heute geführten Telefonat mit der Bank wurde uns mitgeteilt, dass die Gebühr (bei uns 2000 €) nach Prüfung der Rechtslage nicht zurückgezahlt werden kann, da bei dem Immobilienkredit ja eine Grundschuld eingetragen wurde und das Urteil somit nicht zutrifft. Wir bezweifeln diese Begründung stark, da uns in Nebensätzen schon bestätigt wurde, das es sich natürlich um eine Bearbeitungsgebühr handelt, die ja sonst über die Zinsen mitberechnen worden wäre.
    Wir werden jetzt bei der Bank eine Kostenaufschlüsselung mit der rechtlichen Grundlage hierfür einfordern. Freuen uns aber über Austausch mit anderen Betroffenen.