Hallo Hansi 0815,
dieses Gespräch hatten wir vor ein paar Tagen auch mit der VR Bank.
Gleiche Begründung, allerdings kam der aus der Hauptfiliale Abgesandte, etwas in straucheln, nachdem ich ihm diese Aussage verneint habe und ihm mitgeteilt habe, dass die Rechtsprechung sicherlich in dem Urteil nicht über eine Immobilienfinanzierung verhandelt hat, diese aber laut BGH auch nicht ausgeschlossen sind. Insgesamt war das Gespräch eher überflüssig. Es wurde viel geredet, schlüssige Antworten haben wir allerdings nicht erhalten. Auch eine Rechtsgrundlage für diese Gebühr wurde uns bis heute nicht mitgeteilt.
Einen Tag nach dem Gespräch hat man uns eine Teilzahlung in Höhe von 50 % der Projektabwicklungspauschale angeboten. Diese haben wir abgelehnt. Es wird jetzt von unserer Seite ein letztes Schreiben an VR Bank geben und danach geht die Sache an unseren Anwalt.
Rechtlich bin ich mir absolut sicher, dass die Gebühr zurück gezahlt werden muss.
Interessant zu wissen für dich ist vielleicht, dass diese Gebühr heute nicht mehr berechnet wird. Die entstehenden Gebühren werden jetzt auf die Zinsen umgelegt :-).....für mich ein klares weiteres Indiz, dass diese Gebühr sehr wohl nicht rechtmässig war und ist!