Beiträge von Karin

    Hallo Zusammen,


    wir haben 2011 ein Imobiliendarlehen abgeschlossen. Wir haben zwar keine Bearbeitungsgebühren bezahlt, aber einen einmaligen Aufwendungsersatz für Beleihungswertermittlung. Zählt dies auch unter die von dem Urteil erfassten Bearbeitungsgebühren und können wir diese Kosten auch von der Bank zurückfordern?


    Vielen Dank.


    Karin