Beiträge von benson

    Hallo


    ich habe ein Darlehen bei der Bayern LB.
    Habe Ihnen auch geschrieben, dass ich die Bearbeitungskosten zurück verlange.
    Als Antwort kam, dass das ein Förderdarlehen zu staatlich festgelegten Konditionen ist. Und somit treffe das Urteil nicht zu.
    Stimmt das?
    Wenn nein, was kann/soll man als nächsten Schritt machen?


    Desweiteren sagt meine RSV, dass sie die Kosten nicht übernehmen, da das Darlehen vor der Versicherung abgeschlossen wurde. Habe aber bereits ein Urteil vom BGH gefunden, dass das Urteil vom 25.10.2014 als Termin für die RSV ausschlaggebend ist.


    Gruß
    Sonja