Hallo
Danke für die Antwort.
Ja, das habe ich bereits gelesen - aber die Beiträge sind vom August und da waren die Förderdarlehen noch nicht dabei - und ein aktuelles Urteil wird nirgends besprochen bzw. finde ich es nicht
Gruß
Sonja
Hallo
Danke für die Antwort.
Ja, das habe ich bereits gelesen - aber die Beiträge sind vom August und da waren die Förderdarlehen noch nicht dabei - und ein aktuelles Urteil wird nirgends besprochen bzw. finde ich es nicht
Gruß
Sonja
Hallo
ich habe ein Darlehen bei der Bayern LB.
Habe Ihnen auch geschrieben, dass ich die Bearbeitungskosten zurück verlange.
Als Antwort kam, dass das ein Förderdarlehen zu staatlich festgelegten Konditionen ist. Und somit treffe das Urteil nicht zu.
Stimmt das?
Wenn nein, was kann/soll man als nächsten Schritt machen?
Desweiteren sagt meine RSV, dass sie die Kosten nicht übernehmen, da das Darlehen vor der Versicherung abgeschlossen wurde. Habe aber bereits ein Urteil vom BGH gefunden, dass das Urteil vom 25.10.2014 als Termin für die RSV ausschlaggebend ist.
Gruß
Sonja