Beiträge von clausD

    Mein Anwalt meine damit, im Gegensatz um Landgericht sei man beim OLG fachkundiger, d.h. er rechnete aus Erfahrung mit guten Aussichten für meine Berufung - sonst hätte er nicht dazu geraten. Und die Bank wurde ja auch in dieser Instanz besserer Einsicht. Ich kenne selbst auch keine weiteren Entscheidungen in diesen Sache, offenbar wird vieles per Vergleich geregelt. Aber gerade deshalb habe ich gerne den gesamten Verlauf mal dargestellt.

    In meinem Fall hat die Bank im erstinstanzlichen Verfahren einen inazeptablen Vergleich vorgeschlagen. Daraufhin erging eine Entscheidung des LG Frankfurt, zu meinen Ungunsten. In diesem Urteil wurde nicht juristisch sachargumentiert, sondern die offensichtlich mit der Materie überforderte Richterin übernahm die sachfremden Erwägungen des Rechtsvertreters der Bank auf "die Klägerin hat das Geld ja auch benötigt.." (Wie bitte?) Obwohl ich keine Rechtsschutzversicherung habe, ging ich über meinen Anwalt (einer, der von Finanztip als erfahren gemeldet wurde und mit dem ich höchst zufrieden war) in Berufung. Hier kam zunächst auch wieder ein inakzeptabler Vergleichvorschlag, daraufhin Gegenvergleich meines Anwalts, der der Rechtslage (zu meinen Gunsten) entsprach, und der von der Bank angenommen wurde. Daher keine gerichtliche Entscheidung, es ging im schriftlichen Verfahren. Wobei mein Anwalt mir sagte, beim OLG Frankfurt sähe es ganz anders aus, was die Bank wohl wußte. Einziger Wermutstropfen: In der Zwischenzeit hatte der BGH entschieden, daß die von den Banken in solchen Fällen von den Verbrauchern geforderten Zinsen wegen der allgemeinen Zinsentwicklung herabzusetzen seien (wurde auch von Finanztip berichtet). Daher wurde dem schon von meinem Anwalt beim Gegenvergleichsangebot Rechnung getragen. Das Ganze hatte den gleichen Erfolg wie ein Urteil zu meinen Gunsten, denn ich bekam meine vorverauslagten Anwaltskosten ebenfalls erstattet.
    Kapitalertragsteuer wurde nicht erhoben, die beklagte Bank hatte insoweit auch nichts einbehalten. Es handelt sich ja auch nicht um eine Einkunftart in diesem Sinne, sondern eine Rückforderung. Die darauf entfallenden Zinsen sind auch kein Ertrag, sondern liegen auf der erlittenen Schadensseite. In den Fällen, in denen diese berechnet wurden, hat vielleicht schon die Bank eine fehlerhafte Meldung an das Finanzamt gemacht. Auch soweit die Rückzahlung von dem, der die Einkommensteuer erklärt, fälschlicherweise selbst als Einnahme deklariert wurde, oder vom Finanzamt die Kapitalertragsteuer selbst eingestellt wurde, ist natürlich unverzüglich Einspruch einzulegen. Sofern die Bank von vornherein diese angebliche Kapitalertragsteuer abgezogen hat, ist der Rechtsstreit noch nicht zuende, d.h. dies muß von der Bank nachgefordert werden. Es ist leider so, dass man bis zuletzt wachsam sein muß und ohne Anwalt nicht zu seinem Recht kommt. Übrigens hatte ich meinen Fall in der community auch seinerzeit geschildert. Da kam tatsächlich von einem Bankvertreter (eben dieser Bank, die ich genannt hatte) ein arroganter Beitrag, man hätte mit ihnen sprechen können, denn obwohl man im Recht sei, wäre vielleicht was möglich gewesen. Tatsache ist aber, dass ich Bank vor Einschaltung eines Anwalts auf dessen taktisches Anraten hin zunächst sachlich mit Darlegung aller Berechnungen angeschrieben hatte, natürlich mit negativem Ergebnis. Soweit zu diesem offenbar nicht enden wollenden Komplex, an dem auch der Fiskus sich gerne noch beteiligt.

    Gibt es Erkenntnisse, ob Klagen wegen der Höherstufung bei 65 bzw. 75 Jahren, selbst wenn VN schon lange in der gleichen Kfz-Versicherung ist?
    Möglicher Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz/Antidiskriminierungsgesetz? Desgleichen die Beitragsunterschiede bei Mietern und Eigentümern.

    Der BGH hat im September entschieden, dass nur noch 2,5 % Zinsen (zusätzlich zur Anerkennung der fehlerhaften Widerrufsbelehrung-Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung) berechnet werden können; er hat damit eine Anpassung an die derzeitige Zinslage vorgenommen. Wer jetzt noch Widerspruch einlegt, sollte seinen Anwalt darauf ansprechen (der es natürlich wissen muß). Denn der Streitwert ist dann nicht mehr so hoch. ( Dumm für diejenigen, deren Verfahren mit Geltendmachung der bisherigen Nutzungszinsen noch läuft.) Das sollte von der Moderatorin vielleicht kommuniziert werden.

    Die Deutsche Bank hat in meinem Fall noch bevor die Beträge doppelt abgebucht wurde, eine Nachricht eingestellt, wonach dies umgehend zurückgebucht würde, was auch der Fall war. Ferner war vor 2 Jahren meine Kreditkarte gehackt, die Deutsche Bank merkte aber sofort, dass bei den vielen Abbuchungseingängen kleinerer Beträge etwas nicht stimmte, stoppt die Abbuchungen sofort und benachrichtigte mich, was natürlich Strafanzeige gegen Unbekannt für mich zur Folge hatte. Ich habe zwar eine Ersatzkreditkarte erhalten, diese aber bis zum Ablauf nicht mehr genutzt und habe heute keine Kreditkarten mehr. Fazit: Ich kann hier nichts Nachteiliges sagen, solange solche Probleme sofort bemerkt und angegangen werden.

    Da ich noch nicht so lange den Newletter habe, weiß ich nicht, ob das 2014 geänderte Gesetz, wonach in Läden geschlossene Verträge (angeblich) nicht widerrufen werden können, besprochen wurde. Hier kann man durchaus ein Problem haben. Man kommt in einen Shop, der Festnetz/Internet/Mobil anbietet. Die Verträge, die dann an den eigentlichen Anbieter weitergeleitet werden, enthalten den bloßen wie üblich mit Anderem kleingedruckten Satz "Die Widerrufsbelehrung habe ich erhalten".Zum einen wird man vor der Unterschrift nicht auf diesen Satz hingewiesen, zum anderen guckt man beim Unterschreiben auch nicht drauf, weil man den Kopf voll hat von dem Beratungs-/Verkaufgespräch. Ich wußte jedenfalls nicht, dass da offenbar kein Widerrufsrecht mehr möglich ist, sondern habe die üblichen 14 Tage im Kopf.
    Es war mir schon aufgefallen, dass in letzter Zeit solche Läden wie Pilze aus dem Boden schießen, die für abgeschlossene Verträge mit Sicherheit Provision erhalten. HIer wird die neue Rechtslage offenbar kräftig genutzt. Bei einem wie oben beschriebenen Satz kommt man nicht drauf, daß man kein Widerrufsrecht hat. Erhalten habe ich diese Belehrung im übrigen auch nicht. :!::?:

    Ich möchte gerne mal eine Zwischennachricht geben. Für den Widerruf eines vorzeitig zurückgezahlten Immobiliendarlehens, für das Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt wurde, und das eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthielt, in den fraglichen Zeitraum fiel und bei der Bank mit den meisten fehlerhaften Widerrufsbelehrungen aufgenommen war, hatte ich mir einen der empfohlenen Anwälte ausgesucht. Es fing auch zunächst vielversprechend an, ich legte die notwendigen Unterlagen vor und in relativ kurzer Zeit kam ein Schriftsatz mit Prognose, auch hinsichtlich zusätzlicher Zinsrückforderung, sowie Prognose, wie das Verhältnis eines vollständigen Erfolgs zu einem Teilerfolg sei, wobei die Prognose nur hinsichtlich der Rückforderung der Vorfälligkeitsentschädigung sehr positiv war mit der Aussage, dass diese Bank bei Vergleichen sehr entgegenkommend sei.
    Ich entschied mich daraufhin für die Rückforderung der Vorfälligkeitsentschädigung und der Zinsen im Rahmen der herangezogenen Rechtsprechung.
    Es kam dann sehr schnell ein Schreiben an die Bank, auf das ablehnend reagiert wurde.( Allerdings wurde mir diese Ablehnung nicht schriftlich zur Kenntnis zugestellt. ) Sodann Schriftsatz zur Klageeinreichung, den ich absegnete. Dann kam die Rechnung des Anwalts, die ich umgehend beglich. Mehrere Monate hörte ich nichts. Auf einen Anruf teilte mir das Büro den beantragten frühen ersten Termin mit. Über diesen Termin hinaus hörte ich wiederum nichts. Nun kam mir zur Kenntnis die Klageerwiderung, selbstverständlich ablehnend, aber kein Hinweis, wie mein Anwalt die Gegenargumente sah oder ihnen begegnen wollte. Nunmehr erhielt ich Schreiben der Bank mit einem weit unter der Vorfälligkeitsentschädigung liegenden Vergleichsangebot, mit dem Hinweis, ob ich hiermit einverstanden sei. Wenn ich dies wäre, wäre das gesamte Verfahren für mich ein Nullsummenspiel, das ich mir hätte sparen können. Von Interesse ist in diesem Zusammenhang, dass die Klageerwiderung einen Teil der vorzeitigen Rückzahlung als Sondertilgung ansah, hierfür aber auch Vorfälligkeitsentschädigung gefordert und erhalten hatte. Ich schrieb eine E-mail an den Anwalt, dass mir seine Auffassung zu den einzelnen Punkten der Klageerwiderung nicht bekannt sei, die sich auch auf andere Gerichtsurteile berief. Ich habe hierauf bisher keine Rückmeldung, auch nicht einen Anruf zur Vereinbarung eines Telefonats, erhalten.
    Ich nenne den Anwalt noch nicht, bzw. bewerte ihn noch nicht, da ich noch abwarten möchte. Ich habe aber den Eindruck, nachdem er sein Honorar erhalten hat, keine weitergehenden Bemühungen für notwendig hält oder aber mich falsch beraten hat. Daher kann ich alle Betroffenen, die jetzt noch einsteigen können, nur warnen. Es läuft offenbar nicht so reibungslos, und bei einer Weiterverfolgung in dieser Angelegenheit erhöht sich noch das Prozeßrisiko.