Ist diese Formulierung eine Ablehnung des Widerrufs // Voraussetzung für RSV?
Hallo Zusammen,
ich frage deshalb, wei dieRechtsschutzversicherung ja nur Kosten übernimmt, die nach Ablehnung des
Widerrufs durch die Bank entstehen 
Ist die nachstehende Formulierung der ING-DiBa im Antwortschreiben, das mit "Wir machen Ihnen
ein Angebot" betitelt ist, eine Ablehnung des Widerrufs? Hier dergenaue Wortlaut:
"Sie kritisieren die in dem mit Ihnenabgeschlossenen Darlehensvertrag enthaltene Widerrufsbelehrung. Nach
Prüfung teilen wir Ihre Ansicht nicht. Wir sehen nicht, dass Sie nichtordnungs- gemäß über Ihr Recht zum Widerruf aufgeklärt wurden. UnterBerücksichtigung der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Rechtslage wurden Sie nach den gesetzlichen Vorgaben über Ihr Widerrufsrecht belehrt.
Dennoch streben wir eine einvernehmliche Lösung an. Deshalb machen wir eine Ausnahme: Wir bieten Ihnen auf dennächsten Seiten einen Vergleich an - aus Kulanz und ohne, dass wir damit eine Rechtspflicht anerkennen, und ohne Präjudiz für andere Fälle."
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Das Darlehen von der ING-DiBa aus 2004 hatten wir rechtzeitig widerrufen, bevor der Gesetzgeber den Banken "ausgeholfen" hat, damit sie ihre Fehler aus den Jahren 2002-2010 nicht selbst korrigierenmussten. Die juristische Prüfung unseres Darlehensvertrags hatte ergeben, dass die verwendete Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht und daher unwirksam sind. Die Widerrufsbelehrung weicht demnach in mehreren Punkten von demseinerzeit gültigen Belehrungsmuster ab und ist fehlerhaft, z. B.:
- "Ich-Form"
- nicht deutlich genug über den tatsächlichen zeitlichen Beginn der Widerrufsfrist belehrt
- der „in Empfang genommene Darlehensbetrag innerhalb von zwei Wochen" zurück zu zahlen sei
- weil nicht die ladungsfähige Hausanschrift des Unternehmens angegeben wird
Ferner hätte, da der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung vonFernkommunikationsmitteln zustande gekommen ist, uns die sogenanntenInformationen zum Fernabsatz ausgehändigt werden müssen. DieWiderrufsfrist hat alleine aus diesem Grund schon nicht zu Laufenbegonnen.
Hier der komplette Wortlaut der Widerrufsbelehrung aus 03/2004:
WIDERRUFSRECHT
ICH BIN DARÜBER BELEHRT WORDEN, DASS ICH AN DEN ANTRAG NICHT MEHR
GEBUNDEN BIN, WENN ICH IHN INNERHALB EINER FRIST VON 2 WOCHEN WIDERRUFE.
DER WIDERRUF MUSS KEINE BEGRÜNDUNG ENTHALTEN. ER KANN VON MIR IN
TEXTFORM ERFOLGEN. TEXTFORM BEDEUTET, DASS ICH DIE WIDERRUFSBELEHRUNG
DURCH URKUNDE PER POST ODER MIT HILFE EINES ANDEREN, EINE DAUERHAFTE
WIEDERGABE DER ERKLÄRUNG IN SCHRIFTZEICHEN ERMÖGLICHENDEN
KOMMUNIKATIONSMEDIUMS ABGEBEN KANN. DERARTIGE ANDERE
KOMMUNIKATIONSMEDIEN SIND ETWA DAS TELEFAX UND DIE E-MAIL-NACHRICHT.
FRISTLAUF
DER LAUF DER FRIST BEGINNT MIT DEM ZEITPUNKT, IN DEM MIR DIESE
WIDERRUFSBELEHRUNG IN TEXTFORM MITGETEILT UND MIR EINE VERTRAGSURKUNDE,
MEIN SCHRIFTLICHER VERTRAGSANTRAG ODER EINE ABSCHRIFT DER
VERTRAGSURKUNDE BZW. DES VERTRAGSANTRAGES AUSGEHÄNDIGT WURDEN. ZUR
WAHRUNG DER FRIST IST ES AUSREICHEND, DASS ICH DEN WIDERRUF INNERHALB
DER WIDERRUFSFRIST AN DIE UNTEN ANGEGEBENE ADRESSE ABSENDE.
WIDERRUF BEI BEREITS AUSGEZAHLTEN DARLEHEN
AUCH WENN ICH DAS DARLEHEN VOR ABLAUF DER WIDERRUFSFRIST BEREITS
EMPFANGEN HABE, KANN ICH MEIN WIDERRUFSRECHT NOCH AUSÜBEN. WIDERRUFE ICH
IN DIESEM FALLE MEINE AUF ABSCHLUSS DES DARLEHENSVERTRAGES GERICHTETE
WILLENSERKLÄRUNG, SO MUSS ICH DEN IN EMPFANG GENOMMENEN DARLEHENSBETRAG
INNERHALB VON ZWEI WOCHEN ZURÜCKZAHLEN. HABE ICH DAS DARLEHEN ZUERST
EMPFANGEN UND DANACH WIDERRUFEN, BEGINNT DIE FRIST MIT DEM WIDERRUF DER
ERKLÄRUNG. HABE ICH ZUERST DIE ERKLÄRUNG WIDERRUFEN UND DANN DAS
DARLEHEN EMPFANGEN, BEGINNT DIE FRIST MIT DEM EMPFANG DES DARLEHENS.
ZAHLE ICH DEN EMPFANGENEN BETRAG NICHT BINNEN ZWEI WOCHEN NACH ERKLÄRUNG
DES WIDERRUFES ODER AUSZAHLUNG DES DARLEHENS ZURÜCK, SO GILT DER
WIDERRUF ALS NICHT ERFOLGT.
ADRESSAT DES WIDERRUFES
DER WIDERRUF IST ZU SENDEN AN:
ALLGEMEINE DEUTSCHE DIREKTBANK AG
POSTFACH 110211
60628 FRANKFURT
FAX-NR.: 069 / 27 222 289
E-MAIL: baufi-service@diba.de