Danke Dir. Und wie hole ich dann meine zuviel gezahlten Kapitalertragssteuern zurück, wenn ich den Freistellungsauftrag schlecht verteilt habe? Davon ist in dem Artikel ja die Rede: "
Mit einem Freistellungsauftrag bis zu dieser Höhe kannst Du verhindern, dass Deine Bank in Deutschland Abgeltungssteuer abführt. Führst Du mehrere Konten oder Depots, dann solltest Du den Betrag dementsprechend aufteilen. Jedes Institut benötigt einen eigenen Freistellungsauftrag, dabei darf der Sparerpauschbetrag insgesamt nicht überschritten werden.
Oft passiert es jedoch, dass Anleger die Aufträge ungeschickt verteilt haben und einen Steuerabzug hatten – trotz eines nicht ausgeschöpften Sparerpauschbetrags. Die zu viel bezahlte Abgeltungssteuer können sie sich dann mit der Anlage KAP zurückholen."
Und sollte man dann nicht die Bankunterlagen mitsenden, da sie ja sonst nicht nachvollziehen können, wo ich wieviel Kapitalertragssteuer gezahlt habe.