Beiträge von Pascal

    Danke euch beiden Kater.Ka und Oekonom. So hat es nun funktioniert:
    - 0 Eruo in Zeile 14 (das ist wichtig, sonst gibt es die Fehlermeldung)
    - 138 Euro in Zeile 15 und
    - 4,08 Euro in Zeile 51 (linke Spalte)


    Jetzt habe ich letztes Jahr übersehen, den ETF in der Steuererklärung zu erfassen. Kann ich das jetzt irgendwie nachreichen? Die Frage wäre wie? Mal am Beispiel von diesem Jahr:
    1. Erneute Steuererklärung mit allem drum und dran?
    2. Formlos so:
    Folgendes bitte ich bei der Steuererklärung 2014 zu ergänzen:
    - 0 Eruo in Zeile 14
    - 138 Euro in Zeile 15 und
    - 4,08 Euro in Zeile 51 (linke Spalte)
    3. Steuererklärung ausfüllen und mit Ergänzung zu 2014 überschreiben, wo ich nur folgendes erfasse:
    - 0 Eruo in Zeile 14 (das ist wichtig, sonst gibt es die Fehlermeldung)
    - 138 Euro in Zeile 15 und
    - 4,08 Euro in Zeile 51 (linke Spalte)


    Dnkesehr.

    Danke, Kater.Ka. Selbst wenn ich die Quellensteuer eintrage, bleibt der Fehler aus Post30170 erhalten:
    [Blockierte Grafik: http://i.imgur.com/K1clVA2.png]
    (links oder rechts ist egal, der Fehler bleibt, aber wo muss die Quellensteuer hin?)


    -> (Fehler: Anlage KAP: Es fehlt ein Eintrag. Es wurden angerechnete / anrechenbare bzw. fiktive ausländische Stuern erklärt (gelb markierte Felder, Seite 2), es wurden jedoch keine Angaben zu Kapitalerträgen getätigt (rot markierte Felder, Seite 1)


    Oder muss ich Günstigerprüfung ankreutzen?

    Dankesehr Kater.Ka! Hier steht: "In Ihrer Steuererklärung müssen Sie nichts angeben, aber dafür sorgen, dass Sie einen korrekten Freistellungsauftrag erteilt haben."
    Q: http://www.finanztip.de/abgeltungsteuer/
    Also laut den beiden Autoren muss man nichts angeben in der Steuererklärung.



    Aber gut, haben sie sich evlt. vertan. Ich probiere es gerade in Elster zu erfassen. Doch dann kommt dort eine Fehlermeldung:
    [Blockierte Grafik: http://i.imgur.com/SgKuoD5.png]
    [Blockierte Grafik: http://i.imgur.com/RhHyXKj.png]
    (Fehler: Anlage KAP: Es fehlt ein Eintrag. Es wurden angerechnete / anrechenbare bzw. fiktive ausländische Stuern erklärt (gelb markierte Felder, Seite 2), es wurden jedoch keine Angaben zu Kapitalerträgen getätigt (rot markierte Felder, Seite 1)


    Quellensteuer gibt es 2 Möglichkeiten bei Zeile 51 Anlage KAP:
    [Blockierte Grafik: http://i.imgur.com/Vozmlrq.png]
    1. lt. Bescheinigung(en)
    2. aus Beteiligungen
    In welche Spalte gehört nun die Quellensteuer?


    einen schönen Sonntag!

    Hallo, wie verhält es sich mit ausschüttungsgleichen Erträgen bei einem ausländischem ETF, wie dem LU0322253906.



    Besteuerung bei Kauf bis 31.12.2008:
    Vor 2008 gekauft, gilt ja folgendes: "Seit 2009 wird die Abgeltungssteuer auf Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne fällig. Davon behält das Finanzamt 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und seit Januar 2015 auch Kirchensteuer ein."
    Q: http://www.finanztip.de/abgeltungsteuer/


    Muss man dann also nichts angeben in der Lohnsteuererklärung? Selbst wenn ausschüttungsgleiche Erträge angefallen sind, wie im vergangenem Geschäftsjahr?
    [Blockierte Grafik: http://i.imgur.com/rF4d5XV.png]


    Dankesehr!

    Hallo. Im Artikel steht folgendes: "Erträge selbst deklarieren - Ausländische thesaurierende Fonds sind nicht dazu verpflichtet, die Abgeltungsteuer einzubehalten und an den deutschen Fiskus abzuführen. Daher müssen Sie als Anleger jedes Jahr in Ihrer Einkommensteuererklärung die Erträge aus Zinsen und Dividenden in der Anlage KAP angeben. Sie unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Meist erhalten Sie am Ende des Jahres eine Bescheinigung Ihrer Depotbank, welche Erträge angefallen sind."


    Freistellungsauftrag:
    Was ist, wenn man einen Freistellungsauftrag hat, muss man dann nichts weiter in der Lohnsteuererklärung eintragen?


    Wenn ich jetzt 100€ ausschüttungsgleiche Erträge habe, doch der Freistellungsauftrag von 200€ durch Zinsgewinne bei der Bank schon zu 150€ ausgeschöpft ist, durch die Zinsgewinne - wird das dann irgendwo vermkert von der Bank. Also dass ich nur noch 50€ eintragen muss in der Steuererklärung an ausschüttungsgleichen Erträgen?