Beiträge von INSI

    Guten Tag allerseits,


    ich habe die Absicht meinen Immobilien-Kreditvertrag zu widerrufen.


    Der Vertrag wurde von der PSD Bank am 22.07.2010 unterschrieben.
    Meine Unterschrift erfolgte am 28.07.2010.


    Meine Frage zielt auf die für meinen Kreditvertrag damals gültige Widerrufsbelehrung.


    Das Formular muss ja wohl offensichtlich dem Muster des Gesetzgebers (der Anlage 2 zu § 14 I BGBInfoV) in der jeweils maßgeblichen Fassung sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung – vollständig entsprechen. Bereits bei kleineren inhaltlichen Änderungen seitens der Bank und ohne dass diese Änderungen konkrete Auswirkungen haben müssen, entfällt dagegen die Schutzwirkung des Musters. Auch können sich Banken nicht auf die Schutzwirkung berufen, selbst wenn das bei Vertragsschluss verwendete Muster keine Gültigkeit mehr hat.


    Für meinen konkreten Fall, Vertragsschluss 22.07.2010 bzw. 28.07.2010, liegt wohl überhaupt kein gültiges Muster des Gesetzgebers vor (Zeitraum 11.06.2010-29.07.2010).


    Was bedeutete das konkret für meinen Fall? Muss bei dieser Sachlage überhaupt eine Prüfung meiner Widerrufsbelehrung stattfinden, sprich ist meine Widerrufsbelehrung nicht bereits von vornherein ungültig, und damit der Vertrag anfechtbar?


    Danke und einen schönen Restsonntag