Beiträge von Agusta109

    seit fast 30 Jahren bin ich in einer privaten Krankenversicherung (Gothaer - Tarif Mit SB) und möchte ihnen kurz meine zunehmend schlechten Erfahrungen berichten.
    Wenn ich meine gesammelten Belege am Ende des Jahres einreiche, (was nur alle paar Jahre mal vorkommt) bekomme ständig nur noch Abrechnungen mit allerlei Fußnoten und manchmal fehlen auch Abrechnungspositionen ganz. Rezepte verschwinden einfach und andere Rezepte werden nach Einzelpositionen angesetzt, so das die Anzahl der Rezeptpositionen stimmt. Einzelne Ziffern (wie z.B. Beratung , oder Eilzuschlag bei einem Notfall, werden herausgekürzt) Medikamente nicht erstattet da angeblich hier in Deutschland nicht zugelassen, obwohl es vorher telefonisch eine ganz andere Auskunft gegeben hat, usw.
    Bei meiner letzten Abrechnung haben so deutlich über 500.- € in Summe gefehlt. Auf meine Nachfrage und Argumentation bezüglich der vertraglichen Rechtmäßigkeit der Erstattungsansprüche kamen teilweise gelogene Aussagen und Verweise auf GOÄ Ziffern, die für mich kaum nach zu vollziehen sind.
    Daraufhin habe ich mich an den Ombudsmann der privaten Krankenversicherung gewandt. Nach ca. 6 Wochen bekam ich dann ein Schreiben das die Stellungnahme der Versicherung enthielt, in dem dieselben falschen Behauptungen wieder zum besten gegeben wurden und das Verfahren damit als erledigt abgetan wurde.
    Meine Anregung ab jetzt alle Belege direkt zur Abrechnung vorzulegen, damit die Gothaer alle Einwände gegen die Rechnung direkt an die Rechnungssteller adressieren kann, wurde abgelehnt, da angeblich nicht vorgesehen.
    Da eine Klage wegen der vielen Einzelpositionen und der teilweise niedrigen Kürzungen kaum lohnt, habe ich den Eindruck das der Betrug systematisch vorgenommen wird und der Ombudsmann ein reines Sprachrohr der Versicherung ist.
    Wie kann man sich noch wehren? Haben auch andere so schlechte Erfahrungen mit der Gothaer gemacht? Beitragskürzung?
    Versicherungswechsel wird wegen der Altersrückstellungen z.Z. kaum möglich sein. Zeichnet sich da eventuell eine Änderung der Rechtslage ab?