Hallo, ich habe 2008 ein Darlehen bei der Sparkasse mit 5 Jahre Zinsfestschreibung abgeschlossen. In 2013 wurde das Darlehen mit 10 Jahre Festschreibung bis 2023 verlängert.
Wenn in 2008 die Widerrufsbelehrung falsch war , ist dann der Folgevertrag anfechtbar?