Beiträge von bAUSs

    hi leute,toll diese art von community gefunden zu haben.
    habe mir einiges durch gelesen was hier über das thema stand,
    allerdings komme ich nicht ganz dahinter welchen betrag ich einfordern darf...
    geht es hier nur um die " bearbeitungs gebühr"??


    habe als sicherheit mal meinen vertrag ab fotografiert,eventuell könnt ihr dabei helfen welchen betrag bzw welche sparte ich als nichtig durch das bgh urteil einfordern darf...


    hoffe von euch zu hören,gruss b aus s :)