Hallo @all, melde mich jetzt auch mal wieder, war ja eine weile mit den Bearbeitungsgebühren beschäftigt, habe alles erstattet bekommen, ganz ohne Anwalt
Nun meine Frage an Oli, waren die Kredite schon abgelöst oder umgeschuldet und war das die gesamte RSV oder nur noch Anteilig, bin auch bei der Santander und dein Fall lässt mich hoffen das ich es auch wieder ohne Anwalt schaffe?! Meine beiden Kredite sind aus dem Jahr 2011 u. 2012, wurden aber jetzt umgeschuldet! Aus welchem Jahr waren deine Kredite, habe ich eine Chance . Gibt es dazu auch ein Musterbrief.
Danke für deine Antwort und an die tollen Tips in diesem Forum
alina63
ADRESSE
Santander Consumer BankAG
Santander-Platz
141061 Mönchengladbach
Darlehen Konto Nr.: .......... und der damit verbundenen Restschuldversicherung
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Ihnen schloss ich am DATUM den o.g. Darlehnsvertrag ab.
Im Darlehensvertrag ist auch der Antrag auf Abschluss einer Restschuldversicherung vereinbart. Aus der in dem Darlehensantrag ebenfalls aufgeführten Errechnung der Darlehenssumme ergibt sich, dass die Restschuldversicherungsprämie durch das Darlehen mitfinanziert wurde. In der Widerrufsbelehrung des Darlehensvertrages findet sich in Bezug auf den Abschluss der Restschuldversicherung kein Hinweis, dass es sich bei dem Darlehensvertrag und dem Vertrag über die Restschuldversicherung um ein verbundenes Geschäft handelt. Die mir zu dem Vertrag erteilte Widerrufsbelehrung habe ich durch eine im Bank- und Kapitalmarktrecht tätige Rechtsanwaltskanzlei überprüfen lassen. Diese sind zu dem Entschluss gekommen, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Aufgrund der fehlerhaften Belehrung hat die Widerrufsfrist noch nicht begonnen, sodass ich auch heute noch den Widerruf erklären kann. Ich bin der Auffassung, dass damit die vorliegende Widerrufsbelehrung nicht den Anforderungen des § 358 Abs. 5 BGB genügt. Ich erkläre hiermit den Widerruf der o. g. Rechtsgeschäfte. Bei diesem Widerruf beziehe ich mich auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 15.12.2009 – Az. XI ZR 45/09. Der XI.Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat dabei entschieden, dass ein Darlehens- und ein Restschuldversicherungsvertrag verbundene Geschäfte bilden können. In dem vom BGH entschiedenen Fall hatte ein Verbraucher einen Darlehensvertrag und eine Restschuldversicherung abgeschlossen. Dabei wurde das Darlehen teilweise zur Finanzierung des Versicherungsschutzes verwendet, indem es vereinbarungsgemäß durch die Bank an die Versicherung ausgezahlt wurde. Nach Auffassung des Gerichts war ein verbundenes Geschäft anzunehmen. Ausgehend von dem erklärten Widerruf der beiden verbundenen Rechtsgeschäfte fordere Sie hiermit zu einer Neuberechnung der Forderung auf. Sie sollten sich dabei an der Entscheidung des LG Hamburg vom 11.07.2007, Az 322 O 43/07 orientieren. Um eine mögliche Verjährung meines Anspruches zu verhindern, bitte ich Sie, mir bis spätestens DATUM mitzuteilen, dass Sie auf die Einrede der Verjährung verzichten oder mir zumindest entsprechend § 203 BGB die Aufnahme von Verhandlungen bezüglich des Widerrufes und der sich daraus ergebenden Rückabwicklung der Verträge bestätigen. Andernfalls werde ich meine Ansprüche gerichtlich geltend machen oder ein schiedsrichterliches Verfahrens einleiten.
Bitte überweisen Sie mir den zu erstattenden Betrag auf folgendes Konto:Bankverbindung
Mit freundlichen Grüßen