Beiträge von Nordlicht1337

    Vielen Dank für die Info.

    Kann denn ein einmal umgeschriebener Vertrag wieder zurück gewandelt werden und ist hier mit Gebühren zu rechnen? Kennen Sie das richtige fachwort hierfür und ggf eine Gesetzesgrundlage, mit der man bei der Versicherung argumentieren könnte?

    Muss der Vertrag denn umgeschrieben werden oder kann ich bei einem AG-Wechsel "einfach so" die vollen Überweisungen unternehmen? Das "bewusste Herbeiführen" würde mir "sichere" 2,25% Rendite bringen bei den Vorteilen der unverfallbaren Anwartschaft etc...


    Ja, in dem Fall bringen die 15% AG-Anteil weniger als nichts, nämlich 19% KV- und PV-Beitrag. Okay, abgesehen vom Freibetrag 164,50 € bei KV (nicht bei PV, da ists eine Freigrenze).


    Gut, in dem Fall liegt die garantiert Rente wegen "42k / 360" noch unter 120 €, so dass auch die spätere tatsächliche Rente den (mit den Jahren steigenden) Freibetrag bzw. die -grenze nicht übersteigen dürfte.


    Aber dennoch, allein wegen der AG-seitig knausrigen 15% würde ich das Ding beitragsfrei stellen und meine 55 € verETFfen.

    ETFs laufen ja sowieso nebenbei, dies soll ja lediglich ein weiterer Baustein sein.

    Hallo,

    ich habe mal wieder die Jahresaufstellung meiner Versicherung bekommen. Es ist eine klassische Direktversicherung ohne Fonds aus dem Jahr 2011 mit Garantiezins von 2,25%. Die monatliche Sparrate liegt bei 55 Euro, der AG Zuschuss liegt bei 15%. Die im Schreiben ausgewiesene garantierte einmalige Kapitalleistung beläuft sich auf rund 42k Euro und entspricht damit in etwa dem Wert, den ich manuell per Sparrechner von Zinsen-berechnen.de nachgerechnet habe.

    Wenn ich die bAV verrenten möchte, müsste ich für die garantierten Erträge eine Bezugszeit von etwa 30 Jahren annehmen.


    Ich arbeite nun oberhalb der Sozialversicherungsgrenzen, spare folglich keine Sozialabgaben auf die Einzahlungen, muss diese ja aber bei Leistungsbezug abführen (zzgl. Steuern, die ich ja aber während der Ansparphase gespart habe).


    Ich habe darüber hinaus gelesen, dass man diese Art Versicherung auch ohne AG fortführen kann und dass diese Zeiten dann gesondert ausgewiesen werden müssen, sodass darauf später keine Abgaben gezahlt werden müssen.


    Ist das so richtig?

    Wäre es nun sinnvoll, die Versicherung laufen zu lassen und auf einen Freibetrag zu spekulieren oder das Kapitalwahlrecht zu nutzen und dann zu schauen, welches Produkt es später dazu gibt?

    Bei der Bank oder einem Vermittler arbeiten immerhin auch Bänker und keine Architekten oder Galaplaner. Es geht letztlich um ein Zinsgeschäft, bei dem Ausfallrisiko betrachtet wird. Ob der Kunde nun ein Hanggrundstück, einen japanischen "Sonst-Was-Garten" oder einfach nur eine große Sandkiste plant, ist für die Bank unerheblich, für den Bauherrn aber nicht.


    Übrigens sind alleine die Zu- und Ableitungen vom Haus auch mit Kosten verbunden, die man selbst nicht immer von einem Bauträger oder Baufirma aufgelistet bekommt. Da hört das Angebot am Ende der Bodenplatte auf.

    Auch hier muss man zu der aktuellen Zeit festhalten, dass dies von den örtlichen Gegebenheiten und ergo individuelle Planung bedarf, was Arbeit macht.


    Und auch bei Architekten werden Außenanlagen gerne klein gerechnet.


    Ergänzend sei noch erwähnt, dass ich folgende Fragen / Prioritäten vergeben würde:


    1. Zu- und Ableitungen fürs Haus (Wasser / Abwasser / Strom / Telefon)

    2. Versickerung von anfallendem Oberflächenwasser (Regenrinnen), üblicherweise Versickerung auf eigenem Grundstück

    3. Sind alle Stellplätze aus der Baugenehmigung vorhanden, die benötigt werden?

    4. Trockenhaltung des eigenen Fundaments / Kellers / etc. Braucht es eine Dränage um das Haus, gibt es bindigen Boden?

    5. Falls es Terrassen am Haus geben sollte, ggf. mit Kellerfenstern: Gibt es hier genug Wasserablauf, Dränage an Kellerschächten?


    Darüber hinaus kommen eigentlich erst die anderen Schönheitsdinge, wie zum Beispiel:

    * Carport

    * Zaun

    * Rasen

    * Beete

    * Anpflanzungen


    Klar, wenn der GaLa-Bauer kommt, wird es teuer, aber einige Dinge lassen sich ohne schwerem Gerät auch nicht anstellen. Zu Berücksichtigen ist auch die Zeit zum Baggern oder um den Radlader zu bedienen.


    Gerade mit den immer häufiger anzutreffenden Regenmengen (Starkregen) muss das traute Heim einfach trocken sein und bleiben und zumindest diese Dinge sollten beim Bau bereits kalkuliert und durchgeführt werden.

    Wir haben Ende 2020 gekauft und davor jahrelang gesucht. Zu dem Zeitpunkt haben wir bereits diverse Objekte angeschaut. Wir waren vorab mal mit einem Kreditvermittler in Kontakt und haben grob die Rahmenbedingungen geprüft. Eine prägnante Aussage davon war, dass "man eigentlich immer eine Bank findet, die bis zu 100 Nettogehälter finanziert". Das war 2020, also schon etwas her und man müsste sich dann natürlich auch fragen, wie lange man für wie viel Rate und mit welchem Risiko umgeht.

    Um grob zu überschlagen kann man wie folgt vorgehen:


    Tilgung >=2 % ansetzen

    Zins: ? (15 Jahre aktuell vielleicht grob 2,5 %?)

    Beleihungsauslauf kleiner gleich 90% ansetzen (also nicht mehr als 90% das Objekt beleihen als die Bank den Wert davon einstuft (das kann durchaus einiges niedriger als der Kaufpreis sein)).


    Beispiel:

    Ihr braucht 100.000 Euro von der Bank und der Beleihungsauslauf gibt das her (Bank schätzt Wert auf 500.000 Euro, dann wäre der Beleihungsauslauf 20 % (100.000/500.000)


    Jährliche Rate (Annuität genannt): 100.000 * (Tilgungssatz + Zins) = 100.000 * (0.02 + 0.025) = 4.500 pro Jahr -> Monatlich: 4.500 Euro / 12 = 375 Euro pro Monat.


    Für die Laufzeit ergibt sich:


    n (in Jahren)= - ln(1-i/(i+r))/ln(1+i)

    i : Zinssatz (2.5% -> 0.025)

    r: Anfängliche Tilgungsrate: (2% -> 0.02)


    Bei dem obigen Beispiel sind das etwa 29,3 Jahre. Entscheidend ist hierbei das Verhältnis von Zins und Tilgungsrate, welches den Zähler der Gleichung beeinflusst. Das erscheint plausibel, da das Verhältnis aus Zins und Tilgung die Rate bestimmt und je höher die Rate, desto mehr wird anfänglich bereits getilgt.



    Zum weiteren Vorgehen:

    Mein Eindruck damals war, dass man für ein Objekt bereits zusagen muss, obwohl die Finanzierung noch nicht wasserdicht ist. Dies ist auch gar nicht möglich, da ja erst nach Zusage die vollständigen Objektunterlagen vorliegen und alles Zeit benötigt. Das ist zwar irgendwie unlauter, jedoch ist der Markt aktuell wohl einfach so. ...

    Solange beim Notar nichts unterschrieben worden ist, ist auch noch nichts passiert.

    Hallo und herzlich Willkommen,


    hast du dich hier schon mal informiert?https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Baukindergeld-(424)/

    [...]


    Nordlicht1337 Absolut, es ist wichtig zu klären, was überhaupt verfügbar ist. Und interessanterweise finde ich hier in der Region (Mannheim + 30km Umkreis) nur relativ wenige wirklich ansprechende gebrauchte Häuser - aber dafür umso mehr Fertighausanbieter die ihre Häuser mit Grundstücke veräußern. Daher wäre es für uns aktuell tatsächlich deutlich einfacher ein Fertighaus mit Grundstück zu erwerben als eine ansprechende Gebrauchtimmobilie.


    [...]

    Das ist bei uns im Norden leider nur bedingt anders. An wirklich gute Grundstücke zu kommen, ist meiner Ansicht nach sehr schwer. Vor allem, wenn man nicht mit einem Fertighausanbieter bauen möchte, sondern über einen Architekten oder Bauingenieur ...


    Von daher: Wenn du einen entsprechenden Anbieter findest, der euch dies entsprechend eurer Erwartungen bauen kann, ist das ja bestens. Nach einigen kleineren Vorhaben und einigen Berichten von Freunden über das Bauen, habe ich mir gemerkt, Bauausführung, Bauplanung und Bauüberwachung in unterschiedliche (mindestens zwei unabhängige) Hände zu geben... Bei einem Fertighausanbieter ggf. über eine externe Baubegutachtung.

    Hallo Neal,

    das lässt sich aus der Ferne schwer beurteilen. Wir sind hier ja auch kein Bauforum, sondern eher für Finanzen "zuständig". Du hast keine Angaben zum Baujahr oder zum Umfang der Modernisierungen gegeben. Gibt es eine neue Heizung? (wohl nicht, da dann wahrscheinlich nicht mehr Öl, oder doch Ölbrennwert?) Was für eine Art Heizung? Ist die Kellerdecke gedämmt, da wahrscheinlich ungeheizt? Wie viel Innenraumtemperatur habt ihr?


    Pauschale antworten sind daher schwierig.. Aber:

    * Könnt ihr die Temperatur senken?

    * Wie lüftet ihr? Stoßlüften 2-3 Mal am Tag?


    Die Verbraucherzentrale bietet eine Energieberatung an. In einigen Bundesländern ist das wohl sogar kostenfrei für den Mieter:

    https://verbraucherzentrale-en…gie/heizkostenabrechnung/

    Ich bin als im Nebenerwerb Freiberuflicher damals mit zur Consorsbank gegangen wurden (komme gerade nicht auf den Namen der Bank, die von der Consorsbank geschluckt worden ist). Auf telefonische Nachfrage damals wurde erwähnt, dass das geduldet werde (ob nun aus Kulanz wegen Übernahme des Kontos von der anderen Bank weiß ich nicht).

    Es stellt sich für mich auch noch eine weitere Frage:


    Was ist aktuell überhaupt verfügbar?


    Wir haben über drei Jahre nach passenden Immobilien oder Grundstücken gesucht (in einer Region, 30km Suchradius auf dem Land). Zum Einen steigen in unserer Gegend die Preise für Boden oder Gebrauchtimmobilien um etwa 8% p.a. seit Jahren.

    Zu Beginn sind wir auch bei mehreren Anbietern von Massivhäusern gewesen. Deren erste Frage war immer, ob es denn bereits ein Grundstück gäbe. Einige haben dann die Beratung schnell beendet, als klar war, dass es noch kein Grundstück gegeben hat.


    Wir haben dann ein neues Baugebiet am Ortsrand bekommen, welches zunächst blumig versprochen wurde (das geht alles ganz schnell ...). Dann haben entweder die Menschen aus dem Ballungsraum aufgekauft (zu damals verteuerten Preisen einer örtlichen Bank, die das Ganze entwickelt hat) oder Bauträger haben sich die Grundstücke reserviert, damit die Kunden bei denen Häuser bauen (die benötigen ja auch einen gewissen stabilen Auftragseingang).


    Für uns stellte sich dann irgendwann nicht mehr die Frage, ob Kaufen oder Bauen besser oder günstiger ist. Wir wollten in der Region bleiben und haben dann schließlich ein Haus gekauft (welches dennoch sehr gut passt). Jedoch muss immer auch ein Kompromiss gefunden werden (bei Neubau: Grundstückslage und Kosten, bei Immobilie: Irgendwas ist immer ...)

    Spontan sehe ich hier drei Wege:

    • Fünf Jahre warten und gesund leben (und "darauf wetten", dass nichts schlimmeres dazukommt)
    • Eine anonyme Risikovoranfrage stellen und dann das Ergebnis bewerten. Aus ihrem Beitrag hört es sich so an, als ob die Makler hier die Arbeit scheuen, ggf. selbst an die Versicherung herantreten. Einige bieten eine anonyme Risikovorprüfung an.
    • Einige Arbeitgeber bieten BUs im Rahmen von Betriebsrenten an. Obwohl immer empfohlen wird, dies nicht zu koppeln, könnte es in schwierigen Fällen eine Absicherung geben, in der ansonsten keine Absicherung möglich wäre.

    Die Gesundheitsfragen nicht erschöpfend anzugeben, kann wie ein Blindflug bei 180 Sachen auf der Autobahn gleichen. Wenn im Leistungsfall dann herauskommt, dass hierzu schriftliche Angaben eines Arztes vorliegen (und die Versicherungen werden sicherlich alle Abrechnungen und Unterlagen sichten), ist das problematisch (Fahrlässig / Grob fahrlässig). Wenn nun aber bekannt wird, dass der Versicherer absichtlich getäuscht wurde, um einen Vertrag zu policieren, könnte dies als arglistige Täuschung aufgefasst werden. Falls dem so ist, sind die gezahlten Beiträge weg und der Versicherer tritt vom Vertrag zurück, leistet also nicht (und nie wieder für Sie).


    Das ist also nicht zu empfehlen..

    Vielen Dank für die Infos.


    Ich habe mir besagten Link durchgelesen, mittlerweile zum zweiten Male (vor dem ersten Post und nun nach dem dritten ...).


    Verstehe ich es also richtig, dass die wesentliche Maklerleistung die Herausgabe der Kontaktdaten zur nächsten Kontaktperson ist (inkl. Angebot und Werbung auf Internetplattformen) und damit sowohl realbest als auch der eigentliche Makler Provision erhalten würden?
    Ist es dann aber nicht auch so, dass Realbest mit der Erfüllung der Maklerleistung begonnen hat, ohne das meine Widerrufsfrist abgelaufen ist? Ich finde es dubios, dass durch das Anmelden auf einer vermeintlichen Internetplattform ein Maklervertrag zustande gekommen ist.
    Der eigentliche Makler hat mir gar kein Widerrufsformular / Belehrung zukommen lassen. Heißt es dann automatisch, dass diese Frist dann 1 Jahr + 2 Wochen beträgt?

    Mir ist ja gar nicht klar gewesen, dass Realbest als Makler auftritt und dann jedoch ausschließlich die Kontakte weitergibt. Der eigentliche Makler will irgendwann ja auch Geld verdienen, was bekommt dann Realbest?
    Die Zahlungsmodalitaten sind mir hier unklar.
    Ist es nicht entsprechend einer EuGH Rechtsprechung so, dass Verbraucher bei einem fernabsatzgeschäft ein Widerrufsrecht haben? Wäre es dann nicht Aufgabe des Maklers (Realbest) gewesen, mich zum Verzicht des Widerrufs zu bewegen, bevor auf der Online Plattform die Kontakte stehen?

    Hallo zusammen,
    Auf einer gängigen online Immobilienplattform wurde ein Haus angeboten, welches durch Realbest.de angeboten wurde. Wir haben nun Interesse daran, dass Haus zu erwerben und sind uns nicht ganz klar, ob wir zur Zahlung einer Provision verpflichtet sind.
    Mir wurde nach Kontaktaufnahme per Kontaktformular auf der Immobilienplattform eine Email von Realbest zugeschickt, die eine widerrufsbelehrung enthalten hat und ein Link zur Anmeldung auf deren Plattform enthielt. Ich habe mich also auf der Plattform angemeldet und dann keine neuen Infos zum Haus gefunden, jedoch die Kontaktdaten zum Verkäufer. Der Verkäufer scheint jedoch nicht der Eigentümer, sondern wiederum ein Makler zu sein. Diesen habe ich direkt in einer eigener Email nach weiteren Informationen gefragt, die er mir auch per Mail geschickt hat. Dieser hat mir jedoch keine Widerrufsbelehrung gegeben. Ich schließe nun auf einen weiteren Makler, da in der Signaturzeile steht, dass er Makler nach Gewerbeordnung wäre.
    Mir ist nun nicht klar, ob ich überhaupt ein Vertragsverhältnis mit diesem Makler hätte und überlege, sicherheitshalber den Maklervertrag mit Realbest zu widerrufen, da ich mit denen ja nichts zu tun haben möchte.


    Kennt sich jemand von euch damit aus?

    @regenschein: Ist das Thema hier noch aktuell?


    Zum Bewerten und Verstehen der Zuteilbarkeit von Bausparverträgen hilft zunächst, sich genau die Bedingungen dazu durchzulesen. Bei meinem BSV der Deutschen Bank ist das ziemlich verklausuliert. Dort steht beispielsweise, dass die Bewertungszahl quartalsweise bestimmt wird und sich um einen Betrag erhöht, der linear mit dem angesparten Guthaben zusammenhängt. Erreicht die Bewertungszahl zum Bewertungszeitpunkt dann eine vorgegebene Grenze, ist der BSV zuteilbar. Das heißt jedoch nicht, dass dieser auch zugeteilt wird. Hierüber ist dann entscheidend, wie viele weitere Kunden ihren zuteilbaren BSV zugeteilt bekommen haben.


    In Summe ist es dann wiederum ein Kalkulationsspiel: Beide BSVs haben eine Abschlussgebühr gekostet (~1-1,6% der Bausparsumme typischerweise). Teilt man nun einen BSV und kündigt den Anteil, in dem schon Geld drin ist, hat man die Abschlusskosten dafür umsonst bezahlt.


    Beispiel:

    • Bausparsumme: 50.000, aktuelles Guthaben: 10.000, bei 1% Abschlusskosten sind bereits 500 Euro an die Bank geflossen.
    • Teilt man diesen nun in einen 10.000 er und einen 40.000 (sofern die Bank das so mitmacht), dann könnte man den einen mit 10.000 Euro kündigen und das Geld wird ausbezahlt (die 1% (100 Euro) Abschlussgebühr sind dann umsonst bezahlt worden).
    • Der neue 40.000 würde wahrscheinlich nur zu Neukonditionen laufen ...
    • Die 10.000 Euro "darf" man wahrscheinlich nicht mehr auf einen Schlag in den BSV des Partners fließen lassen (das könnte und dürfte die Bank wohl verhindern).

    Ferner dürfen Bausparkassen die Sparer dazu auffordern, die regelmäßige Sparrate einzuzahlen. Auch das hängt von der Bank und den Konditionen ab. Es könnte dann zum Beispiel sein, dass man einen zuteilbaren Vertrag weiterbesparen muss, damit er nicht gekündigt wird. Vielleicht ist das aber auch euer Ziel?

    Ab heute sind die Förderbedingungen bei der KFW Online. Gemeint ist das Programm 424
    KFW Programm 424


    Kurz zusammengefasst:

    • Geld gibt es nur für bereits geborene Kinder für dann 10 Jahre (p.a. und Kind 1200 Euro)
    • Antragszeitraum 01.01.2018 - 31.12.2018
    • Haushaltseinkommen: kleiner 90.000 Euro bei einem Kind (+15.000 pro weiterem Kind) Grundlage zur Bemessung sind die Einkommenssteuerbescheide der vergangenen zwei Jahre (für 2018 gilt: Durchschnitt aus 2016 und 2015!)
    • Nur Ersterwerb wird gefördert, der selbst bewohnt wird.

    Hallo @*Martin*,
    zu deiner konkreten Frage kann ich das leider nicht sagen, ich bin jedoch bei meiner Recherche für meine RSV (Baustein "Privat") auch auf diese Fragestellung gestoßen. Einige Versicherungen meinten zum Beispiel, dass sie keine Deckungszusagen gegen eine BU-Versicherung auf Auszahlung der einer BU-Rente machen würden, falls dies ursächlich auf einen Betriebsunfall zurückginge (was aus meiner Sicht totaler Quatsch ist, daber das ist ein anderes Thema).
    Kurz um: Ich habe die Versicherung dann für mich ausgeschlossen und zahle bei einer anderen etwas mehr, um das mit drin zu haben.


    Hast du bereits versucht, zunächst telefonisch einen ersten Eindruck von dessen Meinung zu bekommen und wo da für die Gesellschaft die Grenze ist?

    Die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld bezieht sich auf den 13 (?) wöchigen Erwebszeitraum vor Mutterschutz. Daher wird sich eine Veränderung der Steuerklassen nicht mehr auf die Höhe des Elterngeldes aus. Dazu gibts hier im Forum auch bereits einige Beiträge.

    Ich habe einen ähnlichen Fall selbst gerade erfahren, der noch nicht abgeschlossen ist. Daher habe ich mich als Laie ein wenig mit der Thematik beschäftigt. Soweit ich das in Erfahrung bringen konnte, muss zunächst folgendes unterschieden werden:

    • Handelt es sich um eine Pauschalreise oder einzeln gebuchte Verträge?

    Als zweites müsste man schauen, ob die Gründe "höhere Gewalt" sind. Wie die Situation bei Streiks aussieht, weiß ich nicht.
    Als drittes müsste man dann klären, wem man die "Schuld in die Schuhe" schieben kann. In Hamburg gab es vor kurzem einen Stromausfall, die Airlines haben nichts erstattet, dafür musste man sich dann an den Flughafen wenden...


    Die EU-Fluggastrechte Verordnung schließt Entschädigungen bei höherer Gewalt auch aus...


    Je nach Höhe der Kosten würde ich das Geld abschreiben oder ein paar Versuche unternehmen...