Beiträge von Nordlicht1337

    Ihre freiberuflichen Nebeneinkünfte können Sie trotzdem erzielen. Die sind beitragsfrei, so lange Sie pflichtversichert sind.


    Dazu habe ich eine Frage muc, bzw. Anmerkung. Es ist mMn wichtig zu betonen, dass dies so lange gilt, sofern die freiberufliche Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird. Diese Entscheidung wird von der Krankenkasse im Einzelfall entschieden und richtet sich an SGB V §3 u.a. U.a. darf die nebenberufliche Tätigkeit nicht mehr als 20 Wochenstunden ausgeübt werden. Sie darf nicht für den wesentlichen wirtschaftlichen Anteil am Einkommen ausmachen. Wenn Sie also sich auf 450 Euro Basis anstellen lassen, dürfte die freiberufliche Tätigkeit nicht mehr als 20% über den 450 Euro liegen. Das reicht dann ja zum Leben nicht wirklich. Einschätzung Hauptberuflich / Nebenberuflich Selbstständig
    Die Angaben, ob eine freiberufliche Tätigkeit im Nebenberuf stattfindet, erfragen die Krankenkassen über einen Fragebogen.


    Thema Rentenversicherung (falls hier relevant):
    Liegt eine arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit vor (der Umsatz wird zu mehr als 5/6 durch einen Auftraggeber erzielt), so sind die Einkünfte aus der Selbstständigkeit rentenversicherungspflichtig. Stellen Sie einen Angestellten (ich meine mindestens auf 450 Euro Basis), so entfällt für den Unternehmer die RV-Pflicht.
    Für Gründer einer Selbstständigkeit sei noch eben das Formblatt V0050 erwähnt.

    Hallo Franziska,
    vielleicht war es etwas missverständlich ausgedrückt: es ging mir nicht um eine Verschiebung der Beiträge, sondern eher um eine Verknüpfung, auch zum Thread von winter.


    Aus meiner bisherigen Beobachten gibt es hier Artikel, die eine Art "Themenguide" darstellen, also zu einem Thema (zB Geldanlage in Genossenschaftsanteilen) verschiedene Ansichten und Pro vs. Cons auflistet.
    Manchmal gibt es diese Ansichten / Empfehlungen auch in Threads, die mehr eine "individuelle Beratung" zu einem konkreten Fall darstellen, so wie hier. Das ist genau die Stärke hier, dass sich Mitglieder gegenseitig helfen. Vielleicht ist es ja möglich, diesen Beitrag zum Beispiel auch im Artikel von Winter zu erwähnen?


    Oder kann man das irgendwie mit Schlagworten versehen?

    Guten Morgen in die Runde,
    vielleicht könnte ja ein Moderator die Ideen aus Ausgangspunkte für weitere Diskussionen in einzelne Threads kopieren? Dann könnte sich eine Arte "Übersicht Mikrokredite" oder "Übersicht Genossenschaften" bilden, die man aktualisieren kann.

    Hallo,
    ich habe von 2007-2012 selbst ein praxisorientiertes duales Studium durchgeführt und kann vielleicht etwas zur Thematik beitragen:
    -Zunächst ist zu klären, welche Art von dualem Studium es sich handelt. Dieser Begriff ist nicht geschützt und wird von vielen Firmen und Institutionen unterschiedlich benutzt. Dabei handelt es sich für steuerliche / sozialversicherungspflichtige Angelegenheiten jedoch um teils grundverschiedene Arten eines Studiums:
    -- praxisorientiertes Studium: Ein Hochschulstudium mit Praxisphasen in einem Koorperationsbetrieb. Es gibt einen Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Firma sowie zwischen Firma und Uni/FH. Der ARbeitsvertrag wurde ggf. auch von der Uni gegengezeichnet, da wesentliche Teile dort abgeleistet werden. Die Regelstudienzeit ist vergleichbar mit einem "Normalen" Studium. Es handelt sich auch um einen eigenen Studiengang mit einer Studienordnung, die x Wochen Praxisphasen vorsieht. WErden diese nicht geleistet, gibt es keinen Abschluss!
    -- ausbildungsorientiertes Studium: Hier wird zusätzlich zur praxisorientierten Ausbildung noch eine anerkannte Ausbildung absolviert (Handelskammer oder vergleichbar). Dauert i.d.R. länger als ein "normales" Studium, da noch der Ausbildungsteil enthalten ist. Nach dem Abschluss hat man zwei Abschlüsse: eine Ausbildung zum xy und einen Hochschulabschluss in xy.
    -- weitere Formen.


    Darüber hinaus gibt es auch noch "duale Studiengänge", die aber formal gar keine sind. Es ist für außenstehende alles so wie ein "praxisorientiertes Studium", jedoch ohne eigenen Studiengang, ohne Unterschrift der Uni auf dem Vertrag.
    Das ist formal dann ein normales Studium mit Studienjob in den Ferien, der zufälligerweise in der gleichen Firma läuft.


    Bis 2011 (glaube ich) war das praxisorientierte duale Studium sozialversicherungsfrei, da es hauptsächlich ein Studium war. Die Kombination "normales Studium" + "Studienjob" hingegen nicht. Das wurde aber seitens der Regierung gekippt.


    Folglich ist mein letzter Stand der, dass:
    - Alle Ausgaben bis zum ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (i.d.R. Bachelor) als Sonderausgaben begrenzt absetzbar sind. Also einfache Entfernungspauschale, Studiengebühren, Bücher, etc.
    - Alle Ausgaben aus einem Zweitstudium (also beispielsweise ein sich anschließendes Masterstudium) sind Werbungskosten, da es wie eine Fortbildung gezählt wird. Also: Entfernungspauschale für jeden Kilometer (beide Richtungen), Übernachtungskosten, zweiten Haushalt, etc.


    Wer noch keine Steuern zahlt, kann meines Wissens nach einen Verlustvortrag machen, da hilft aber sicherlich der Steuerberater.


    Wichtig ist mir zu betonen, dass zunächst der genaue Status geklärt werden muss. Der steht nicht auf irgendwelchen Broschüren, sondern muss obigen Kriterien erfüllen. Als Quelle gibt es das Rundschreiben der GKV vom 2011/656

    Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort Herr Gamper.
    Das Thema mit der Entscheidungstheorie zu behandeln ist meiner Ansicht nach jedoch schwerlich möglich, da es keine Transparenz im Markt gibt. Warum muss jemand unabhängiges alle zwei Jahre bei den Versicherungen "nachbohren" und veröffentlicht dann eine Statistik, wo zurückgezogene Anträge nicht erwähnt werden? Ich denke nicht, dass Anträge gestellt werden, obwohl man eigentlich keinen Leistunganspruch sieht. Und wenn doch? Wie viel Prozent der Anträge sind dann fingiert?


    Die Versicherungen machen um ihre eigenen Daten ein großes Geheimnis. Egal mit welchem Versicherungsvertreter ich zum Thema BU gesprochen habe, es fällt immer der Satz "wir sind da in dem Ranking xy immer oben dabei" oder "da stehen wir immer gut da".
    Ich glaube dem Braten da nicht, wie man so schön sagt.
    Meiner Ansicht nach, denken Versicherungen zuerst daran, leistungsfrei zu werden und den Gewinn zu maximieren. Das Wohl des Kunden ist zweitrangig.
    Diese Einstellung der Versicherungen könnte natürlich auch daher kommen, dass versicherte Personen sich eine BU-Rente erschleichen wollen. Nur sollten alle wissen: Geschenkt gibt es nichts und durch Betrugsversuche einzelner steigt dann die Prämie aller oder die Skepsis der Versicherer.

    Hallo zusammen,


    kennt sich jemand mit o.g. Verein aus? Es geht um Versicherungsberatung.
    Ich bin darauf aufmerksam geworden, da ich für den Abschluss einer BU überlege, zu einem Berater zu gehen, den für seine Arbeit zu bezahlen und dann hoffentlich schlauer zu sein bzw. einen passenden Vertrag abschließen / nicht abschließen kann.


    Ich habe nach dem Inhaber weiterhin mal gegoogelt und es gibt wohl auch noch eine Softwarefirma, die Anbietervergleiche für Versicherungen anbietet. Da werde ich das Gefühl nicht los, dass der Verein dazu dient, Kunden für die Benutzung der Software zu finden und nicht, um einen individuellen Vergleich und Beratung durchzuführen.


    Daher meine Frage an Sie / Euch. Gibt es bereits Erfahrungen damit?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Ich habe die Finanztip Seite gelesen und beim BVVB-Beratersuche nach Beratern gesucht.
    Er eine Herr am Telefon war ganz nett, wollte jedoch gleich beim ersten Treffen sein Honorar abrechnen. Das kann ich irgendwie verstehen, da es ja seine Zeit und Geld ist. Irgendwie hat mich das dann aber doch abgeschreckt. Also werde ich es weiter probieren.

    Die Versicherungsbedingungen kann man als Leihe eben doch nur begrenzt verstehen, gelesen habe ich sie jedoch einmal. Es ist wohl in der Tat so, dass bei der ÖRAG der Berufsbereich mit abgedeckt werden muss, damit BU-Fälle nach Arbeitsunfällen gedeckt wären. Das hat bei der Auxilia für starke Verwunderung gesorgt. Von daher sind die Vergleichsportale sehr mit Vorsicht zu genießen. Da "Privat" nicht gleich "Privat" ist.


    Da ich ja bei solchen Fragen grundsätzlich keinem traue und die Energie für so ein Unterfangen begrenzt ist, kann man doch eigentlich gar nciht so richtig wissen, ob jetzt der Schutz für 100 Euro bei Versicherung A in etwa so gut ist wie bei B, die vielleicht das doppelte kostet.


    Gibt es nicht auch Honorarberater, die man einfach für ihr Wissen bezahlt? Dann bleibt natürlich die Frage, woher ich weiß, dass die was wissen und mich nicht einfach "ausrauben" wollen :)

    Danke für eure tollen Antworten!


    Es ist anscheinend selten, dass sich jemand unter 30 mit so etwas intensiv beschäftigt. Nachdem die Zinsen auf diesem Rekordtief sind und unser Geld quasi vernichtet wird und sich dann noch nicht mal Produkte für die Anlage / Vorsorge abzeichnen, die ich guten Gewissens machen kann, ist es echt ein Trauerspiel.

    Hallo Raphael. 1337 könnte man wohl so nennen :)


    ich riestere ja deshalb, weil ich keine Beiträge bei der bAV sparen würde (oberhalb der Beitragsgrenze).
    Ich muss bzgl. Kapitalabfindung nochmal differenzieren:
    - Ich habe dich so verstanden, dass die 30% aus Riester versteuert werden (wahrscheinlich im Jahr des Zuflusses) und keine KV+PV Abgaben fällig werden.
    - Ich habe dich so verstanden, dass Privatrenten (Fondsgebunden Lebensversicherung oder ohne Fonds) nach dem Halbeinkünfteverfahren bei Kapitalwahl versteuert werden (also 50% der Eträge mit dem persönlichen Steuersatz im Jahr des Zuflusses) (Ertrag = Kapital - Eigenbeitrag). Lasse ich die Privatrente verrenten, so mit dem Etragsanteil (je geringe, je später ich in Rente gehe).


    Ich habe ein wenig die Befürchtung, dass Riester die Wette auf das lange Leben ist. Wäre es denn nicht möglich, sich 30% auszahlen zu lassen und vorher möglichst noch selbstgenutztes Wohneigentum zu verwenden. Dann gibts keine Rente mehr und man zahlt die Immobilie ab?

    Hallo zusammen,
    nach dem Abschluss meines Studiums vor gut vier Jahren habe ich längere Zeit überlegt, in welche Vorsorge / Rentenprodukte ich investieren sollte. Mir ist bekannt, dass es die drei "Säulen" der privaten Vorsorge gibt. Ich habe ein kleinen Betrag in eine bAV gesteckt (nach 2004) und bespare einen Riestervertrag.
    Ich stelle mir nun gerade vor, wie das im Rentenfall mit den noch fälligen Abgaben aussieht.


    Anbei meinen Stand dazu, vielleicht findet sich der eine oder andere hier, der noch aufklären kann :)
    Ich gehe davon aus, dass ich gesetzlich krankenversichtert (freiwillig) bleibe.


    1. Gesetzliche Rente -> Die Höhe ist ja völlig unklar, Rentenpunkte sammeln und hoffen ...
    - in voller Höhe einkommens- und Sozialversicherungsplichtig (KV+PV)
    2. bAV (Direktversicherung):
    - in voller Höhe Einkommens- und Sozialversicherungspflichtig (KV+PV)
    3. Riester
    - Einkommensteuerpflichtig
    4. Private Vorsorge
    - steuerfrei ?


    Zum Thema Krankenkasse:
    Wenn ich in der zweiten Lebensarbeitshälfte mehr als 90% gesetzlich versichert war, übernimmt doch die KVDR den Arbeitgeberanteil für mich oder? Trifft dies auch auf die PV zu? (KVDR R0815)


    Bei Riester und bei einer etwaigen privaten Vorsorge (angenommen es gäbe noch eine kapitalbildene Lebensversicherung) besteht ja die Möglichkeit einer Kapitalabfindung. Ich habe mal gehört, dass sich dann die Krankenversicherung für 120 Monate ihre Beiträge mit dem vollen Satz zurückholt. Das könnten dann ja mehrere Tausend Euro sein. ...


    Und bei Riester hat mir mein Berater mal erzählt, dass man ja auch aus einem klassichen Riestervertrag für ein selbstgenutztes Eigenheim Geld entnehmen kann (Wohnförderung). Wie wird das denn dann verrechnet?

    Vor allem sind viele Produkte im Sparplan ohne Ordergebühren versehen. Wenn ein höherer Betrag mit angelegt werden soll, wird der Sparplan für das nächste Zahlintervall (zB 15. jeden Monats) rechtzeitig vorher geändert, nach dem Intervall wieder reduziert.
    Ich nutze Sparpläne und lasse die recht aktiv laufen. Wenn ich das Geld dann doch mal kurzfristiger benötige, kann ich Geld aus dem Plan flexibel tagesaktuell entnehmen und der Plan kann trotzdem weiterlaufen. Beim Verkauf sind natürlich immer die Ordergebühren fällig.
    Ich weiß
    nicht, ob bei länger laufenden Sparplänen die Verkaufskonditionen
    angepasst werden. Es gibt ja "Monatsaktionen", bei denen zB Produkte von
    Anbieter xy in dem aktuellen Monat kostenfrei bespart werden können. Ob
    die Konditionen dann dauerhaft "gesichert" werden können ,weiß ich
    nicht.

    Ich habe heute wieder mit Auxilia telefoniert. Zunächst war ich in der Vertragsabteilung. Dort hieß es wieder, dass man für eventuelle Schadensfälle vorab keine Auskünfte erteilt. Ich habe die nette Dame dann jedoch überzeugt, dass es nicht um etwaige Schäden, sondern um die richtige Produktauswahl geht. Sie hat mich dann doch mit einem Herrn aus der Fachabteilung verbunden.
    Kurz um, es ist wohl so, dass bei Auxilia im Paket "Privat" der Vertragsrechtsschutz enthalten ist (das habe ich auch mal gelesen). Ich habe die beiden Fälle skizziert, die ich für wahrscheinlich halte und diese sind auch darüber mit abgedeckt.
    - BU-Versicherer bemängelt Gesundheitsfragen -> Ist mit abgedeckt, auch vor Vertragsschluss.
    - BU-Fall tritt auf Grund von Arbeitsunfall ein, hier greift Auxilia (und Alte Leipziger übrigens auch). Ein dritter Anbieter wollte hierfür noch den Berufsanteil mit haben wollen ... Der Herr von Auxilia konnte das nicht nachvollziehen.


    Bleibt noch die Wahl des Tarifs. Auxilia für gut 130 Euro mit 250 Euro selbstbehalt oder Alte Leipziger für gut 90 Euro p.a.

    WoW! Vielen Dank für die schnelle Antwort :)
    Ich beschäftige mich ja beruflich viel mit Modellierung von technischen Systemen und ohne, dass ich jetzt die Finanzmarkttheorie gelesen habe, hört es sich so an, als ob es auch eine Art Modellierungsversuch mit zwei Parametern (Alpha+Beta) ist.


    Ich habe hier nochmal den Link zu CAPM bei Wiki eingefügt: CAPM bei wiki


    Ich werde mir vielleicht hierzu mal ein Buch bestellen, sowas ist ja sicherlich auch Bestandteil eines Studiums für Finanzmathematik oder so.
    Kennst du das Buch hier? CAPM von Springer

    Bei mir sieht das bislang so aus, dass ich einige Sparpläne in mein Depot bei der Consorbank liegen habe. Diese sind meine ich alle therausierend, das Geld wird also nicht aufs Konto überwiesen sondern erhöhen die Anteile. Wenn ich jetzt die Sparpläne auszahlen lasse, so läuft das Geld auf das Verrechnungskonto und von dort kann ich das auf das Girokonto überweisen.


    Jetzt kommt es zur Einkommenssteuer. Ich habe der Consorsbank keinen Freistellungsauftrag erteilt, da mir das immer zu kompliziert ist: Man muss selbst auf die 801Euro (Ehegatten 1601Euro) achten und da ich auch noch mit den Tagesgeldkonten regelmäßig umziehe, habe ich mir das mal abewöhnt.
    Folglich zieht die Consorsbank beim Auszahlen des Sparplans 25% Kapitalertragssteuer plus abhängige Steuern (Soli, Kirchensteuer) zusätzlich zu den 25% ab. Ich beantrage also jedes Jahr eine Jahressteuerbescheinigung, die ist kostenfrei. Das dauert dann immer so etwa 6-8 Wochen, bis diese bei mir eingeht. Die ausgewiesenen Zahlen trage ich in der Einkommensteuererklärung ein (Anlage KAP) und bekomme dann die gezahlten Steuer (alle, auch Soli und Kirchensteuer) zurück, da meine Erträge unterhalb der 800Euro p.a. liegen. Da ich eh jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung abgeben muss und es nur drei weitere Zahlen sind, geht es ganz gut.
    Bei ausländischen Fonds ist das warhscheinlich komplizierter und man sollte natürlich bedenken, dass die 25% ja erstmal abgezogen werden und mit der Einkommensteuer verrechnet werden. Die Rückerstattung könnte man dann natürlich wieder auf das Sparkonto einzahlen, da es ja auch von dort "weggenommen" worden ist.

    Hallo elijah2807,
    Danke für die Antwort.
    Ich habe das Kommerbuch gestern bekommen und die ersten gut zwanzig Seiten gelesen. Mein erster Eindruck ist, dass das Buch sehr die Vorteile von ETFs und passivem Investment betont. Es werden häufiger Quellen angegeben, dies erscheint mir jedoch sehr unpräzise zitiert. Ich arbeite selbst als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Ingenieursbereich, muss also selbst viel mit Quellen hantieren. Mich begleitet momentan das Gefühl, dass das Buch vielleicht etwas einseitig werden könnte.


    Zu den Begrifflichkeiten:


    KGV -> "Kurs-Gewinn-Verhältnis": Wiki
    Setzt den aktuellen Kurs ins Verhältnis zum letzten ermittelten Gewinn pro Aktie. Welche Größenordnung sind denn da gut?


    Alpha und Beta sagt mir nichts. Wenn ich von Dividendenrendite lese, denke ich, dass man wohl die Höhe der Dividendenzahlung ins Verhältnis zum Kurswert setzt? Habe ich also 10 Telekomaktien zu je 15 Euro und erzielt jede Aktie eine Dividende von 50 cents, so bekomme ich für ein Investment von 150 Euro eine Dividende von 5 Euro, ergo eine Rendite von 3,3%? Also ohne Betrachtung der Kosten, die müsste man ja fairerweise noch mit einbeziehen (also Ordergebühren und Verkaufsgebühren)

    Hallo zusammen,
    seit einigen Jahren nutze ich Fondsparpläne in meinem Depot und habe auch schon mal die eine oder andere Aktie gekauft / verkauft. Jedoch sagen mir die ganzen Zahlenkolonnen bei den Wertpapieren recht wenig. Gibt es zu diesen Kennzahlen ein Buch oder ein paar Hilfeseiten, um das näher zu verstehen?
    Welche sind wichtiger als andere, kann man aus einigen etwas ablesen?