Beiträge von SauBaer2016

    Hallo Pumphut ...


    es freut mich auf einer bestimmten Art und Weise, dass ich der "Sache" doch mehr an Aufmerksamkeit schenke. Gerade hinsichtlich ihrer schnellen Antwort.


    Zur Äußerung, ... ja die steht so drin ... ! Da, wie sie selbst sagten, ein Klärung zur Ausdrucksform nötig sei, werde ich parallel zur Anfrage an die gen. Versicherung auch gleich noch einen Termin bei der Verbraucherzentrale in Augenschein
    nehmen.


    Über beide Infoquellen berichte ich dann nochmals kurz ...


    Vielen Dank und ein schönes Restwochenende !


    Hochachtungsvoll


    SauBaer2016 aus MD

    Hallo zusammen ...


    ich habe ein paar Grundsatzfrage ...


    Seit gut 2 Jahren habe ich eine (neue)BU-Versicherung (Württenbergische). Beim Abschluss habe ich damals wie üblich, zurückliegende Operationen(wie in meinem Fall Wirbelsäule) mit angegeben. Ob Standard oder nicht, hierfür habe ich laut Police keinen Versicherungsschutz.


    Nun habe ich vor ca. 10 Tagen eine OP durchführen lassen müssen, die den Bereich Spinalkanal betraf. Es war ein gutartiger Tumor, der mir aus der HWS (3-4 Halswirbel) entnommen wurde.
    In meiner Police steht, das "traumatische" Erkrankungen wie Tumor im Spinalkanal in den Versicherungsschutz fallen.
    Nun meine erste Frage zu diesem Thema : was bedeutet dieser Begriff "traumatisch" wirklich? Finde keiner versicherungstechnische Erläuterung.
    Zweite Frage : Muss ich den Eingriff meiner Versicherung melden und ändert sich daher etwas an meinem Versicherungsschutz? Ist ein möglicher Nichtschutz
    nach der Meldung möglich?


    Denn wenn der Tumor wieder wachsen sollte(was möglich ist) und ich erneut eine OP benötige, kann der Ausdruck "traumatisch"(bei psychischer Auslegung)
    dann als haltlos deklariert werden? Denn die Möglichkeit eines erneuten Wachstums ist mir ja seit der Diagnose bekannt und daher eben nicht traumatisch!


    Aufgrund der OP-Stelle ist eine Querschnittslähmung , bei den Arme wie auch Beine betroffen währen, ein Faktor, der mir die Unsicherheit meiner BU vor
    Augen hält.
    Was wäre hinsichtlich dieser möglichen "Neuerkrankung" das sinnvollste für mich? Auch mit der Info, dass ich eine Patientenverfügung habe, die vorgibt, im Fall einer Querschnittlähmung die Ernährung einzustellen.


    Ich, ledig, Angestellter, arbeite als WISP-Admin (Wireless-Internet-Service-Provider - Arbeitsvertrag als IT-Systemelektroniker ) in einer eingetragenen Wohnungsgenossenschaft und bin Vater eines 4jährigen Kindes.


    Für eine zeitnahe Kurzerklärung meiner Fragen bedanke ich mich im voraus und verbleibe mir freundlichen Grüßen


    S.G.