In folgendem Bericht habe ich gelesen, dass der VL-Antrag für einen Bausparvertrag für vier zurückliegende Jahre eingereicht werden kann:
http://www.finanztip.de/vermoe…derung-vermoegensbildung/
http://www.finanztip.de/vermoe…derung-vermoegensbildung/
Können Sie mir bitte sagen, in welchem Gesetzestext dies festgelegt ist?
Ich hatte dazu letzte Woche bei dem für mich zuständigen Sachbearbeiter im Finanzamt angerufen und mir wurde gesagt, ich könne den VL Antrag nur für das Vorjahr einreichen. Für andere Jahre davor würde es nicht gehen.
Nun sind auch Finanzbeamte Menschen wie wir, die im Detail nicht alles wissen können.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.