Alles anzeigenHallo Joni01,
diese Begrifflichkeit ist mir neu.
Aber: Wenn die Bank tatsächlich eine Gegenleistung für den Kunden erbringt, dann ist die Gebühr rechtens. Kreditgebühren sind dann als solche anzusehen, wenn der Gebühr eine Leistung entgegensteht, die primär der Bank nützt. Steht dazu etwas in den Vertragsunterlagen?
Viele Grüße
Franziska
Hallo Franziska,
was kann ich als Gegenleistung deuten? Auf meinen Kreditwunsch zur Ablösung der Steuerschuld wurde, wie ich vermute bei jeder Kreditanfrage, von der Sparkasse die Kreditwürdigkeit geprüft. Wenn das als Gegenleistung gewertet wird sind die Gebüren bei jedem Kredit rechtens. Die Banken geben keinen Kredit ohne vorherige Prüfung.
Mit erscheint es unerheblich wofür der Kredit genutzt wird. Weiterhin hat die Sparkasse zur Kreditabsicherung als Sichheitsleistung einen Sparkassenbrief meiner Ehefrau eingetragen. Der Wert des Sparkassenbriefs deckt zu 87,5 % den erhaltenen Kredit ab. Eine andere Gegenleistung als die Gewährung des Kredits kann ich nicht erkennen.
Danke für Ihre Antwort
Wenn ich den Ausführungen des Forums und des Urteils folge würde ich nein sagen. Haben Sie dieses Darlehen als gewerbetreibender aufgenommen?
Hallo Henning,
Das Darlehen wurde als Privatperson aufgenommen. Die Verbindlichkeiten beim Finanzamt sind als Gewerbetreibender entstanden.
Hat das irgendeine Bedeutung?
Viele Grüße
Joni01