Beiträge von MichaelF

    Hallo @Pumphut,


    vielen Dank für das fundierte Feedback. Ich habe das Flugticket und die Versicherung über das deutsche Lufthansa-Portal mit meiner deutschen Identität gekauft. Daher gehe ich davon aus, das der Vertrag auch nach deutschem Recht zustandegekommen ist.


    Ich schaue in diesem Fall wohl in die Röhre. War mir eine Lehre.


    Gruß,
    Michael

    Liebe Finanztip-Community,


    ich war bis März diesen Jahres in Riyadh bei einem saudischen Unternehmen angestellt. Ende März wurde mir innerhalb der Probezeit gekündigt. Da hatte ich schon meinen Familienheimflug für April bei Lufthansa gebucht und dafür über Lufthansa / AIG eine Reiserücktrittversicherung abgeschlossen.


    Ich habe den April-Flug umgehend storniert, Lufthansa hat mir einen Teil der Steuern und Gebühren erstattet und über den Rest habe ich die Unterlagen bei der Versicherung fristgerecht eingereicht.


    Die AIG lehnt die Übernahme der Kosten mit der Begründung ab, die Kündigung innerhalb der Probezeit wäre nicht „unerwartet" und damit die Kosten nicht erstattungsfähig.


    Ist das nur ein lahmer Versuch die Kostenübernahme zu vermeiden und habe ich hier eine Chance, wenn ich mich mit der Versicherung anlege oder ist der Fall aussichtslos?


    Wie sind Eure Erfahrungen? Ich finde in der Literatur nur wenig zur Definition eines „unerwarteten“ Arbeitsplatzverlustes. Für mich war die Kündigung innerhalb der Probezeit genauso unerwartet wie ausserhalb. Zumal es in Saudi Arabien keinen Kündigungsschutz gibt.


    Vielen Dank für Euren Rat.


    Michael