Beiträge von Saolvo

    Hallo Lange Oog,
    hallo Referat Janders,

    da es mir fern liegt, Falsches zu verbreiten, zunächst sorry. Dann nehme ich das selbstverständlich gerne zurück und behaupte das Gegenteil. ;) Zu meiner Zeit (2017) war das wohl noch so, bzw. die "sauberst beründbare" Variante, auf die ich mich seinerzeit mit dem AG einigen konnte.
    Gab es denn da eine wesentliche (Gesetzes-?)Änderung in den etwa letzten drei Jahren?
    Für mich ist das Thema durch, aber ich kenne genügend Leute, die bei einer solchen Änderung große Augen und Ohren bekämen, da sie im Prinzip kein ganzes Jahr auf einen so großen Anteil ihres Gehalts verzichten können (Hütte am Bein etc.) bzw. dem AG der "Trick" mit der (wissentlich nicht) unbefristeten Teilzeit einfach zu riskant ist.
    Das wäre ja sehr erfreulich, wenn die entsprechenden Aspiranten nun ein erheblich(?) leichteres Spiel hätten.
    Also, wenn sich da was wesentliches geändert hat, wann war denn das?
    Was berechnet denn der Experte;) in etwa für eine soche Dienstleistung und - last but not least - was wäre denn ein theoretischer "Best Case" (vlt. aus Erfahrung) für eine möglichst überschaubare Zeitspanne einer, nennen wir sie vielleicht sogar einmal "pandemiebedingten" XYZ-Teilzeit, in der der Aspirant z.B. ein oder mehrere Kinder hüten muss?
    Vorab herzlichen Dank.
    VG
    Saolvo

    vorturner :
    Zunächst ein frohes Neues noch! :)
    So ich es nicht überlesen habe, solltest Du auch bedenken, dass eine ELTERNTEILZEIT Deiner Frau NICHT ausreicht, um dauerhaft in die GKV zu wechseln. Dieses Teilzeitarbeitsverhältnis muss UNBEFRISTET sein. Wenn der AG da mitspielt und die Rückkehr zur VZ nachher sogar bei einer Prüfung gut begründen kann, alles okay. (So hab ich das auch gemacht, habe mir jedoch sicherheitshalber parallel dazu bei der PKV auch noch die Anwartschaft auf die derzeit aktuellen Verträge und Bedingungen gesichert.)
    Ja, so man sich selbst, Frau und Kind separat privat zusatzversichern möchte, bitte gerne. Macht oftmals Sinn für z.B. Zähne oder stationäre Behandlungen. Gerne übersehen wird hier das Krankentagegeld, das in der GK gedeckelt ist. Da fehlt bei längerem Ausfall dann gerne mal ein nicht zu vernachlässigender Teil des Einkommens.
    Nicht zuletzt möchte ich auch als ein weiteres Contra-PKV-Argument verstanden wissen, dass man in ungünstigen Fällen trotz Premium-Sorglos-Tarif schnell mal eine vierstellige Summe aus eigener Tasche zahlen darf, wenn z.B. das (sehr viel) zu früh geborene Kind im ersten Lebensjahr auf Hausbesuche verschiedener Therapeuten angewiesen ist, deren Zusatzkosten im Kleingedruckten ausgeschlossen sind. JEDE Gesetzliche zahlt hier ohne Zicken. (Ich spreche aus Erfahrung).
    LG
    Saolvo

    Bei mir wollten beide Versicherer den Änderungsvertrag meines AG sehen!
    Meine PKV wollte sogar in der Versicherungsbestätigung der GKV explizit den Wortlaut "pflichtversichert" stehen haben.
    Ist vielleicht etwas übertrieben, aber es war ein riesen Drama...
    Viel Glück!


    Saolvo


    ps: Wenn der AG mitspielt, könnte es ja zum Änderungsvertrag noch eine inoffizielle Karte "Hiermit kommst Du aus dem Gefängnis frei. Gehe nicht über Los......." geben. Die verleiht Dir etwas mehr Sicherheit für die Rückkehr zur Vollzeit, darf aber natürlich nicht in der Personalakte auftauchen.

    Guten Morgen an das Finanztip-Team!


    Ich hätte da bitte mal eine Rückfrage zu Ihrem Beitrag unter http://www.finanztip.de/pkv-rueckkehr-gkv/


    Dort schreiben Sie:


    1. Einkommen vorübergehend reduzieren
    Sie reduzieren Ihr monatliches Einkommen so weit, dass es auf zwölf Monate hochgerechnet unter der JAEG liegt. Dazu können Sie mit Ihrem Arbeitgeber zum Beispiel Teilzeitarbeit vereinbaren oder ein Sabbatical nehmen. Wichtig ist dabei, dass in dem geänderten Arbeitsvertrag nicht steht, dass die Änderung nur vorübergehend ist. Nach einer erfolgreichen Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung können Sie aber mit Ihrem Arbeitgeber über eine erneute Anhebung der Arbeitszeit und damit des Einkommens sprechen. Der Arbeitgeber muss natürlich zustimmen.


    Warum darf dieser Zeitraum nicht erwähnt werden? Wenn dieser mindestens 12 Monate beträgt, erfüllt man doch die ges. Bedingungen zur Rückkehr in die GKV. Das ist doch völlig legitim. Warum sollte diese Zeitspanne (sofern tatsächlich 12 Monate oder mehr) im vertrag nicht genannt werden? Oder verstehe ich das falsch?


    Vorab herzlichen Dank für Ihre Hilfe und kurze Klarstellung.


    Beste Grüße,
    Saolvo