Alles anzeigengibt es eine Hilfestellung, welche Katalognummer (Hauptforderungs-Katalog) bei einem Online-Mahnverfahren eingetragen werden muss?
Ist Nr. 37, "Ungerechtfertigte Bereicherung" hier richig?
http://www.mahngerichte.de/verzeichnisse/katalognummern.htm
Ist beim Mahnverfahren noch etwas zu beachten, dass man falsch eintragen könnte?
Bank ist die GMAC, hier gibt es keinen Ombudsmann.
Danke!
"Ungerechtfertigte Bereicherung"
Das Porto und die Zinsen zur Hauptforderung nicht vergessen (5% über Basiszins, wird vom Mahngericht korrekt ausgerechnet, alternativ eigene Zinsberechnung). Die Gebühr für den Mahnbescheid nicht separat angeben. Diese wird vom Mahngericht im Mahnbescheid automatisch aufgeschlagen.