Beiträge von amarit

    @kurzy



    "Ungerechtfertigte Bereicherung" :thumbup:


    Das Porto und die Zinsen zur Hauptforderung nicht vergessen (5% über Basiszins, wird vom Mahngericht korrekt ausgerechnet, alternativ eigene Zinsberechnung). Die Gebühr für den Mahnbescheid nicht separat angeben. Diese wird vom Mahngericht im Mahnbescheid automatisch aufgeschlagen.

    Hatte soeben einen Rückruf vom Targobank Socia Media Team. D.h. Mails an sogehtbankheute@targobank.de werden gelesen. Am Telefon aber nur heiße Luft - "Ihr Antrag befindet sich noch in der Bearbeitung". Sonst nichts.


    Meine Forderung stammt vom 30.10. Bislang habe ich außer einem allgemeinen Bestätigungsschreiben über den Eingang (und damit meine ich nicht dieses "aus Kulanz und ohne Anerkennung" .. bla bla bla -Schreiben) nichts weiter von der Targobank gehört. Keine Reaktion auf den Mahnbescheid und bislang nach Verstreichen der Frist auch keine Reaktion auf den Vollstreckungsbescheid.


    Also so langsam freunde ich mich mit dem Gedanken an, den Kampf bis vor's Gericht tragen zu müssen. Mit meiner vergleichsweise kleinen Forderung von ursprünglich 500€ (incl. Zinsen) an die Targobank falle ich wohl durch das Auszahlungsraster. Die wollen es so, daß auch ein Anwalt und die Staatskasse noch dran verdienen.


    @Steffen75


    Erst wenn die Targobank alle berechtigten Forderungen erstattet hat, also incl. Zinsen und Nutzungsentschädigung, würde ich von "Wort halten" sprechen. Bis dahin nenne ich die Teilrückzahlung der BG einen taktischen Trick bzw. Vera******* .

    So, die Targobank hat innerhalb der 2 wöchigen Frist auf meinen Mahnbescheid nicht reagiert, keine Zahlung, kein Widerspruch, kein Schreiben, nix. Habe gerade den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheides zur Post gebracht.


    Gestern schon einen Mahnbescheid gegen die Santander beantragt, da hier die 2. Frist zur Zahlung der ausstehenden Zinsen verstrichen ist.

    weiß jemand wie lange es dauert (bzw Erfahrungswert) bis das Mahngericht auf den Antrag antwortet ?


    Ich habe am 21.11. den online Mahnantrag ausgefüllt und ausgedruckt und an das Mahngericht verschickt. Bestätigter Eingang MB-Antrag 24.11. mit Kostenbescheid (ohne Zahlung wird kein Vollstreckungsbescheid erlassen). Am 26.11. wurde der Mahnbescheid der Targobank gerichtlich zugestellt. Ab 11.12. kann ich den Vollstreckungsbescheid erlassen.


    Die Targobank hat hierauf bis heute weder mit Widerspruch noch Zahlung reagiert. Also noch 24h und ich zünde Stufe 2.


    Von der Santander Bank habe ich bislang nur die BGs ohne Zinsen zurück. Trotz Nachforderung bislang keine Zinszahlung. Nachfrist läuft morgen ab. Damit bekommt die Santander dann dieses Jahr auch noch Post vom Mahngericht.


    Werde berichten, wie es hier weiter geht.


    mein anwalt meinte 2 wochen.. ich weiss allerdings nicht, ob es generell so ist..


    Man wird vom Mahngericht schriftlich über den Zustellungstermin informiert (diesem Schreiben liegt schon das Antragsformular für den Vollstreckungsbescheid bei). Ab dem Zustellungstermin läuft eine Frist von 2 Wochen, innerhalb derer der Schuldner (hier die Targobank) der Forderung widersprechen kann. Erfolgt kein Forderungsausgleich und kein Widerspruch, so kann man den Vollstreckungsbescheid erlassen lassen. Das genaue Datum, ab welchem der VB-Antrag zulässig ist steht im Schreiben des Mahngerichtes. Das Gericht erläßt dann den Vollstreckungsbescheid und stellt diesen auch zu. Auch gegen den Vollstreckungsbescheid kann der Schuldner noch Widerspruch einlegen, allerdings wird dieser dann gerichtlich geklärt und in der Zwischenzeit kann der Gläubiger aus dem Vermögen des Schuldners die Pfändung betreiben. Ich hoffe, die Targobank hat dann noch genügend Vermögensmasse, um meine gut 500€ bedienen zu können :evil:

    Nachdem mir die Commerz Finanz bereits mit Schreiben vom 13.11. unter Verzicht der Einrede der Verjährung die Erstattung der BG (von Zinsen natürlich auch kein Wort) angekündigt hatte und hierfür aber die Rücksendung eines ausgefüllten Erstattungsformulars bis 31.12. abhängig macht (wurde von mir postwendend als Einschreiben) verschickt, erhalte ich heute das gleiche Schreiben zur gleichen Finanzierung nochmals :cursing: . Also auch Chaos pur in diesem Laden.


    Schnell und problemlos hat bislang nur die Postbank reagiert und die BG incl. Zinsen erstattet. :thumbup:


    Der Targobank wurde am 26.11. mein Mahnbescheid zugestellt. Bislang hierauf auch keinerlei Reaktion, weder Widerspruch noch erfolgte eine Zahlung der geforderten Summe (BG+5%üBZ). Kommende Woche kann ich den Vollstreckungsbescheid erlassen. Fürchte aber, auch das wird diese Bank nicht zu einer Reaktion veranlassen. Also wer immer noch glaubt, bei der Targobank irgend etwas mit weiteren Schreiben per Post, Email oder Fax zu erreichen: viel Glück aber aus meiner Sicht kann man sich dieses Geld und die Zeit sparen.


    Die Santander Bank hat mir bislang alle BGs erstattet, aber wie bei vielen auch ohne Zinsen. Diese hatte ich nochmals per separatem Schreiben mit Fristsetzung eingefordert. Heute hierauf das 0-8-15 Kulanzschreiben erhalten, welches sich ja nur auf die BGs bezieht und keinen expliziten Verzicht auf Erhebung der Einrede der Verjährung enthält. Die 2. Frist läuft bis Mitte kommender Woche. Danach beantrage ich auch gegen die Santander Bank einen Mahnbescheid.

    kurzer Status bei mir:


    Postbank hat heute die BG zuzügl. Zinsen überwiesen. Damit 1. Fall vollständig abgeschlossen. :thumbsup:


    Von der Santander-Bank alle BGs zurück erstattet aber ohne Zinsen. 2. Mahnschreiben mit Termin bis. 10.12. verschickt, danach erlasse ich einen Mahnbescheid.


    Bis auf die Empfangsbestätigung zu meinem Schreiben keine weitere Reaktion der Targobank und Verzugsfrist am 20.11. verstrichen. Der Targobank sollte heute mein Mahnbescheid zugestellt werden. Mal sehen, ob dies zu einer Reaktion führt. Sonst eben Klageerhebung.


    Viel Erfolg beim Eintreiben Eurer Forderungen.

    Hi Community,


    kurzes (teilweise positives) Status-Feedback von mir:


    Schreiben an Santander Bank am 30.10. bzgl. 4 Finanzierungen. Das bereits genannte pauschele Antwortschreiben am 09.11. für jede Finanzierung einzeln und am und 10.11. doppelt erhalten. Heute, am 14.11., erste Zahlung zu einer Finanzierung eingegangen (!!!), aber hier auch nur das Bearbeitungsentgeld, ohne die eingeforderten Zinsen.


    Für eine weitere Finanzierung bei der Citibank habe ich heute ein Schreiben der Targobank (Rechtsnachfolger) mit der Empfangsbestätigung zu meinem Schreiben vom 30.10. erhalten. Mehr stand nicht drin.


    Bislang keinerlei Reaktion der Postbank auf mein Schreiben vom 30.10.2014 .


    Nach Ablauf der gesetzten Frist bzw. zur Nachforderung der Zinsen, werde ich den Weg über das Mahnverfahren gehen und fühle mich da auf der sicheren Seite mit überschaubarem finanziellen Aufwand, speziell wenn sich die Banken totstellen und auf die Verjährung zum 31.12.14 spekulieren.


    Gruß. -amarit-