Bewertung kapitalbildender Lebensversicherungen („KLV“) – Tücken, Lücken & Lösungen
Hallo zusammen,
heute schreibe ich etwas zu den wesentlichen Bewertungspunkten bei einer KLV.
In Mittelpunkt der Bewertung steht natürlich eine Renditeberechnung. Die KLV ist ja (in der Regel) eine Risikolebensversicherung und ein Wertpapiersparvertrag auf Anleihen oder Aktien. Der Großteil der Beiträge fließt in den Sparvorgang, d.h. in den Wertpapiersparvertrag. Der viel geringere Beitrag fließt hingegen in den Todesfallschutz, d.h. in die Risikolebensversicherung.
Die Rendite (Effektivzins) ist ein Maß für den Erfolg einer Kapitalanlage (Anlagesicht). Sie kann beispielsweise als der durchschnittliche jährliche Zinssatz, mit dem alle Zahlungen zeitgerecht so verzinst werden, dass die Summe der verzinsten Einzahlungen gleich die Summe der verzinsten Auszahlungen ist, berechnet werden.
Die Rendite kann auf zwei Wegen zu ermitteln werden:
1. alle Zahlungen auf das Laufzeitende hin aufzinsen und den Zinssatz so ermitteln, dass die Summe aller aufgezinsten Zahlungen (Endwerte) 0 ist oder
2. alle Zahlungen auf den Anfangszeitpunkt abzinsen und den Zinssatz so ermitteln, dass die Summe aller abgezinsten Zahlungen (Barwerte) 0 ist.
Da der eine Weg nur die Umkehrung des anderen Weges ist, führen beide zu dem gleichen Ergebnis.
Trotzdem sind einige Vorüberlegungen notwendig, bevor man „rechnen“ kann.
Derjenige, der sich bereits damit beschäftigt hat, weiß es: da ist die Sache mit dem Sparanteil: Einige Menschen glauben, der Beitrag wandert 1:1 in den Sparvorgang. Dies ist Mitnichten der Fall. Der Beitrag einer klassischen KLV teilt sich in drei Bestandteile auf: in den Risikoanteil zur Deckung des Todesfallrisikos, den Kostenanteil für Abschluss und Verwaltung (u.a.) sowie den Sparanteil. Die genaue Aufteilung der Prämie erfahren Sie (meistens) nicht, sodass Sie nicht nachvollziehen können, wie viel von Ihrer Prämie in den Sparvorgang fließt. Nur der Rest, der nach Abzug der Abschluss- und Verwaltungskosten und des Risikobeitragsübrig bleibt, wird mit dem Garantiezins (bei ab 2017 abgeschlossenen Verträgen höchstens 0,9 Prozent) verzinst.
Zwei Verbesserungen der „Situation“ sind manchmal möglich. Hierzu stellen sich zwei Fragen:
1.) Kosten: Wie sind die Kosten des Vertrages (z.B. Abschluss- und Vertriebskosten, Verwaltungskosten, Garantiekosten usw.) zu berücksichtigen? Nun, hier zeigen sich die meisten Versicherer per se intransparent und verweigern Kosteninformationen bei Auskunftsbegehren. Das ist aber meistens nicht schlimm. Wenn man einen direkten Vergleich mit anderen Anlagen durchführen will (und hier ebenfalls keine Kosteninformationen vorliegen) ist das meistens egal, wenn die Berechnung auf Basis einer „Bruttorendite“ erfolgt, d.h. inklusive der Kosten.
2.) Todesfallabsicherung: Sollen die Beitragsanteile herausgerechnet werden? Ja, hier tendiere ich dazu die Beitragsanteile beim Versicherer anzufragen und nach Erhalt dieser Information herauszurechnen. Ungefähr 50-60% der Versicherer teilen diese Werte tatsächlich mit.
Exkurs zur Todesfallabsicherung: die Todesfallabsicherung über eine KLV ist regelmäßig eine teure Angelegenheit. Und: die Absicherung für den Todesfall ist mit einer Kapitallebensversicherung meist zu niedrig, denn diese Kombination mit einem Sparvorgang führt zu hohen Prämien, wenn eine vernünftige Todesfallleistung vereinbart wäre.
Inflation: Ja, es ist zwar bitter für das Ergebnis, aber nur eine reale Rendite zählt (hierzu ein Zitat: „Es fällt uns Menschen nicht leicht, zwischen realen Werten einerseits und nominalen Werten andererseits zu unterscheiden. Die meisten unterschätzen, wie viel weniger Kaufkraft ein Euro in zwei, drei oder zehn Jahren hat (von Prof. Dr. Martin Weber, Experte für Behavioral Finance an der Universität Mannheim).“ Die Daten werden von der DeStatis veröffentlicht. Je nachdem, ob es sich beim Anleger um einen Immobilieneigentümer oder Mieter handelt, ist der VPI oder der HVPI zu verwenden.
Und zu guter Letzt: die Steuern
Ja, hier ich bin ich ein „Purist“ und vertrete ich die Meinung, dass Steuern immer zu berücksichtigen sind, d.h. Nach-Steuerrenditebetrachtungen zu erfolgen haben.
Kommentare und Meinungen sind willkommen!
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