Beiträge von R aus B

    Ich widerrufe ggw. meine 3 Baudarlehen aus März 2011 bei ING DiBa. Darlehenssumme ca. 380.000 €. Bei mir liegt der Fall vor, dass zwar in zwei Verträgen die damals gültige Mustervorlage korrekt verwendet wurde. Zudem wurde aber eine Anlage "EUROPÄSISCHES STANDARDISIERTES MERKBLATT" hinzugefügt. Dieses enthält eine widersprüchliche Widerrufsbelehrung. In einem Vertag (KfW-Darlehen) ist auch im Hauptvertrag eine vom Muster abweichende Formulierung benutzt worden. Hierzu gibt es bereits mind. ein Gerichtsvefahren und ein Ombudsmannverfahren, in denen pro Verbraucher entschieden wurde, siehe z.B. hier:


    https://anwalt-kg.de/bankenrec…svertrag/banken/ing-diba/


    http://ares-recht.de/news/2016…belehrung-rueckabwickeln/


    Pikant an dieser Sache ist, dass sowohl der hier vielzitierten Stiftung Warentest Hamburg, sowie 2 unterschiedlichen Anwaltskanzleien dieser Fehler nicht aufgefallen ist. Ich habe auch meinen jetzigen Anwalt selbst mit der Nase darauf stoßen müssen. ICh kann nur jedem mit ING DiBa-Verträgen raten, seine Unterlagen auf dieses Europäische Standardisierte Merkblatt und ggf. widersprüchliche Formulierungen zu prüfen. Der Fall scheint hier recht klar zu sein.