Beiträge von sinocpm

    Danke, danke, und vielen Dank nochmal an Finanztip und Schlesinger für die kompetenten Informationen. Ohne die hätte ich mich sicher auch nicht getraut zu klagen.


    Das mit der Flugzeugpfändung finde ich gut, das werde ich an meinen Anwalt weiter reichen. Finnair hat ja gerade die neuen A350 bekommen, von so einem würden die sich bestimmt nur sehr ungern so schnell wieder trennen.

    Liebes Forum,


    jetzt hat es doch eine ganze Weile gedauert, die Mühlen der Gerechtigkeit mahlen eben manchmal etwas langsam. Nichtsdestotrotz erging am 1. September 2016 am Amtsgericht Hamburg im Namen des Volkes folgendes Urteil:


    Finnair hat mir 95% der Flugkosten zu erstatten, die Kosten des Gerichtsverfahren sowie meine außergerichtlichen Anwaltskosten haben sie ebenfalls zu tragen.
    Da der Streitwert unter 600€ liegt besteht keine Möglichkeit für Finnair in Berufung zu gehen.
    Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


    Also ein vollständig obsiegendes Urteil wie es so schön heißt. Besser hätte es nicht laufen können.
    Ich frage mich nur, kann sich Finnair da noch irgendwie raus stehlen? Das Urteil aus dem fernen Hamburg in Helsinki einfach ignorieren? Ich hoffe doch nicht...


    Bei Fragen oder Empfehlung für einen guten Anwalt gerne an mich wenden.

    Vielen Dank erstmal für die Mut machenden ersten Antworten!


    Erstaunlich, dass sich trotz der anscheinend ziemlich eindeutigen Rechtssprechung die Airlines zunächst weigern diese anzuerkennen.


    Wie ich den Antworten und anderen Beiträgen, die ich zu dem Thema gelesen habe entnehmen konnte, scheint die Sache bei den Steuern und Gebühren recht eindeutig.


    Kniffliger könnte es wohl bei den eigentlichen Ticketkosten werden.
    Für den Hinflug habe ich es damals versäumt kurz vor Abflugdatum direkt bei Finnair zu checken, ob die besagten Flüge ausverkauft waren, was ja ein eindeutiger Beweis dafür gewesen wäre, dass Finnair meine Tickets weiter verkaufen konnte.
    Für den Rückflug besteht diese Möglichkeit ja noch (19. Juli).


    Meint ihr das bringt was? Eigentlich hat das LG Frankfurt die Beweislast ja den Airlines zugewiesen, nachzuweisen, ob und für wie viel Geld sie die Tickets weiter verkaufen konnten.
    Ein Anwalt sagte mir jedoch am Telefon die zuständigen Amtsgerichte würden diese Beweislast oftmals wieder umdrehen und auf den Kunden abwälzen...

    Liebes Forum,


    ich schildere euch hier meinen Fall zum Thema Geld zurück bei Flugstornierung, und würde mich freuen ein paar Erfahrungen oder Einschätzungen zu erhalten:


    Hier in kürze mein Fall:


    Flug direkt bei Finnair online gebucht am 24. Oktober 2015:


    Hinflug 11. April 2016 Hamburg-Peking (via Helsinki)
    Rückflug 19. Juli 2016 Peking-Hamburg (via Helsinki)


    Alle Flüge storniert bei Finnair am 22. März 2016.


    Daraufhin Einschreiben meinerseits an Finnair mit Bitte um Erstattung der Steuern und Gebühren (über 50% des Gesamtpreises - 370€ von 650€) sowie Abrechnung und Auflistung ob und zu welchem Preis die Tickets weiter verkauft worden, alles nach Musterschreiben des entsprechenden Artikels hier auf Finanztip.


    Nach ausbleibenden Erfolg einholen anwaltlicher Unterstützung. Trotzdem Weigerung seitens Finnairs auf Rückzahlung der Kosten, lediglich 36€ wurden nach Verweis auf die englischsprachigen Ticketbedingungen erstattet.


    Von daher wird es wohl auf eine Klage hinauslaufen.


    Jetzt wäre ich natürlich sehr dankbar über ähnliche Erfahrungen anderer, oder eine (am besten natürlich auf Verfahren oder Urteile fundierte) Einschätzung der Erfolgsaussichten.


    Meine Hoffnungen ruhen vor allem auf dem Urteil des Landgericht Frankfurt von vor zwei Jahren, auf welches sich auch der Finanztip Artikel beruft.
    Des weiteren auf das Urteil des Amtsgericht Köln (Az. 114 C 22/12), wonach englische AGB's ebenfalls ungültig sind.


    Vielen Dank für eure Antworten, ich halte euch auf dem Laufenden!