Beiträge von Melli

    Hallo Melli,

    Ich habe die CACI Life dac zwar nicht in der Liste des Ombudsmannes https://www.versicherungsombud…de/der-verein/mitglieder/

    gefunden, aber wenn sie trotzdem teilnehmen, würde ich es probieren. Das Verfahren ist kostenlos und der Aufwand hält sich in Grenzen. Mein Hauptargument wäre, die Klausel benachteiligt den Versicherungsnehmer so deutlich, dass sie den Zweck der Versicherung aushebelt. Deshalb ist die Klausel ungültig. Den Versuch wäre es wert.


    Gruß Pumphut

    Das stimmt ,da ist sie nicht in der Liste ,würde das aber auch so sehen , dass die Versicherung zur creditplusbank gehört und keine eigenständige Versicherung ist ,die Briefe kommen auch aus dem Haus der creditplusbank , Sitz der Versicherung irgendwo in Irland. Würde mich daran wenden https://bankenombudsmann.de/om…hren/teilnehmende-banken/ oder mal schauen welche Möglichkeiten ich noch habe.

    Nein, definitiv nicht.

    Da wirst du keine Chance haben. Du hast die Bedingungen ja akzeptiert.

    Ob die sinnvoll und fair sind, ist ein anderes Thema.

    Habe irgendwo mal gehört , dass man die Versicherungen bei laufenden Krediten nicht kündigen kann.

    Deshalb frage ich noch einmal bei der Verbraucherzentrale nach , ist vielleicht so nicht rechtens , das Gebaren der Bank , es scheinen ja viele Probleme damit zu haben. Trotzdem vielen Dank. :)

    Lieben Dank für die Antwort.

    Ja ich habe die Verbraucherzentrale schon kontaktiert. Dass , das alles Mist ist , mit der Versicherung ist auch klar ,nun ist das Kind aber in den Brunnen gefallen und ich kann es nicht ändern. Doch, sie nehmen am Ombudsmannverfahren teil, werde mich dann damit auch noch einmal befassen. Viele Grüße

    Ja, so war es , quasi die Strafe , dass man schnell einen Job angenommen hat. Schauen wir mal ,wie lange ich das ganze noch finanzieren kann, die Bank hat für die Antwort im übrigen 8 Monate und ständig neue Belege gebraucht ,fragt sich nur warum ,wenn der Fall doch so offensichtlich war ;) Lieben Dank für die Antwort

    https://www.creditplus.de/file…/CACI_AVB_dealer_V3.1.pdf Es geht um den Teil D § 4 Abs. 3 Im Falle von wiederholter Arbeitslosigkeit besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn Sie vor Beginn der erneuten Arbeitslosigkeit mindestens 6 Monate ununterbrochen beim selben Arbeitgeber mindestens 18 Stunden pro Woche sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren.

    Ich wünsche natürlich auch schöne Ostern :)

    Hallo,

    fast bin ich geneigt, den alten Juristenkalauer zu bringen. Ohne die konkreten Versicherungsbedingungen wird sich die Frage nicht lösen lassen. Melli, wenn vorhanden doch bitte einen Link auf die Bedingungen setzen.


    Gruß und schöne Ostern

    Pumphut

    https://www.creditplus.de/file…/CACI_AVB_dealer_V3.1.pdf Es geht um den Teil D § 4 Abs. 3 Im Falle von wiederholter Arbeitslosigkeit besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn Sie vor Beginn der erneuten Arbeitslosigkeit mindestens 6 Monate ununterbrochen beim selben Arbeitgeber mindestens 18 Stunden pro Woche sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren.

    Hallo zusammen,



    im letzten Jahr bin ich arbeitslos geworden und habe Leistungen aus der Restschuldversicherung bei meiner Bank beantragt.

    Zuerst im Mai , da ich aber ab August wieder einen neuen Arbeitsplatz gefunden habe, kam eine Leistung der Versicherung nicht zum tragen. Ich wurde dann im September erneut arbeitslos und habe wieder Leistungen beantragt. Dieser Antrag wurde heute nach 8 Monaten abgelehnt , weil zwischen 2 Leistungsfällen eine durchgehende Beschäftigungsperiode von mindestens 6 Monaten liegen muss. In den Versicherungsbedingungen steht dazu Im Falle von wiederholter Arbeitslosigkeit besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn Sie vor Beginn der erneuten Arbeitslosigkeit mindestens 6 Monate ununterbrochen beim selben Arbeitgeber mindestens 18 Stunden pro Woche sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren.
    Meine Frage dazu ist das rechtens wenn man keine Leistungen der Versicherung bezogen hat oder macht es Sinn der Ablehnung zu widersprechen ?
    Wie wie wird ein Leistungsfall definiert ?
    Vielen Dank für die Antworten.

    Lieben Dank , für die Antwort ,so sehe ich das nämlich auch , hatte zuerst gedacht ,dass ich das eventuell falsch verstanden haben könnte, dann werde ich mir das mal näher von denen erläutern lassen. Davor die Monate hatte ich nämlich ein volles Gehalt und das ganze kam mir merkwürdig vor. Versuchen eben alles um Zahlungen zu umgehen.

    Hallo.


    Mir als Privatperson würde es logisch erscheinen, wenn ein Gehalt, das sich auf einen Teilmonat bezieht, auf einen vollen Monat hochgerechnet wird.


    Dem Versicherer wird nur logisch erscheinen, was in den Vertragsklauseln steht und was sich idealerweise zu seinen Gunsten auslegen lassen wird.

    Guten Tag zusammen,


    heute teilte mir die creditplus RSV folgendes mit. Ist die monatliche Kreditrate höher als der Differenzbetrag zwischen dem monatlichen Arbeitslosengeld des Arbeitsamtes und und Ihrem letzten Nettogehalt, so wird nur der Differenzbetrag gezahlt.


    Bitte achten Sie darauf, dass wir nach Versicherungsbedingungen nur den Differenzbetrag aus dem letzten Nettogehalt abzüglich des Arbeitslosengeldes zahlen.


    Was bedeutet das ,ich habe vor der Karenzzeit nur einen Teilmonat gearbeitet und dann leider die Kündigung bekommen. Die können doch nicht das komplette monatliche Arbeitslosengeld von einem Teil Nettolohn abziehen , oder verstehe ich da was falsch. Vielleicht kann mir jemand das erklären ?


    Lieben Dank

    Bei mir hat die Targobank zu wenig Zinsen überwiesen und das Geld liegt bei meinem Rechtsanwalt, der nun meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen hat, obwohl die Targobank seine Kosten hätte tragen müssen, dieses bestätigt auch meine Rechtsschutzversicherung. Meine mir zustehenden Zinsen habe ich immer noch nicht von Ihm bekommen.


    Habe noch einmal separat die ausstehenden Zinsen und die Kosten für den Anwalt eingefordert. Frist läuft morgen ab, bisher ist kein Geld eingegangen und ich rechne auch nicht damit.

    @Melli


    Aber die Anwaltskosten stehen dir doch auch zu. Klagt er die nicht ein? Mein Anwalt hat mir die Zinsen auch erst 3 Wochen später erstattet (mit Abzug). Das wäre wohl so, wenn das erst auf dem Anwaltskonto landet. Nennt sich "Hebegebühr". Als wenn sie nicht schon genug verdienen.


    @Melli
    was soll das denn? Das ist ja der Oberhammer X( Und was für Finanzierungsgrund? Ist doch wohl offensichtlich. Ich hoffe, dass es jetzt nicht noch Ärger mit deiner RSV gibt.



    Na, wenn hätte ich ja nur noch 24 Euro an den Anwalt zu zahlen, 123 Euro hat er ja schon einbehalten....:) Trotzdem ein absolutes Unding. Einfach die RSV zu belangen, die 24 Euro hätte ich auch selber gezahlt. Versuche meine Kosten jetzt selber zu holen.

    @Melli


    Aber die Anwaltskosten stehen dir doch auch zu. Klagt er die nicht ein? Mein Anwalt hat mir die Zinsen auch erst 3 Wochen später erstattet (mit Abzug). Das wäre wohl so, wenn das erst auf dem Anwaltskonto landet. Nennt sich "Hebegebühr". Als wenn sie nicht schon genug verdienen.


    @Sylvi62


    Habe gerade eine Mail von Ihm bekommen, der hat jetzt meine Rechtsschutzversicherung
    beauftragt, die Kosten zu übernehmen. Der klagt gar nix ein , auch wenn die Targo aufgrund des Verzugs seine Kosten hätte übernehmen müssen. Das Thema ist für Ihn abgeschlossen, trotz zu wenig Zinsen und nicht gezahlter Gebühr.
    Soll ihm für meine RSV jetzt den Finanzierungsgrund nennen. Mehr kam da nicht.