Auch die BG`s VOR 2011??? *grummmell*
Auf Ihrer FB Seite schreiben sie ja, "Die Rückerstattungszahlungen aufgrund des ersten BGH Urteils erfolgen bereits seit Juli. Die Kollegen arbeiten mit Hochdruck daran, alle Rückforderungswünsche aufgrund des BGH Urteils von Ende Oktober zu prüfen und zu bearbeiten.
Auch hat bei Test.de jemand einen Brief für einen Kredit aus 2009 bekommen.
Hallo Leute, auch ich habe das Standardschreiben der Targobank erhalten, wo mir zugesichert wird das aus Kulanz aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht nicht verjährte Bearbeitungsgebühr erstattet wird. (Kredit ist aus 2009). Ich bräuchte auch keine weiteren Schritte wie Anwalt, Mahnbescheid oder Ombudsmann einleiten. Der Satz "Verzicht auf Einrede der Verjährung" fehlt aber komplett in dem Schreiben. Man bat mich zudem meine Kontodaten schriftlich der Targobank mitzuteilen, obwohl ich die längst in meinem Fristsetzungsbrief mit angegeben habe. Nur eine Hinhaltungstatktik ? Nun folgendes Problem: da die Targobank die Frist bis zum 28.11. verstreichen lassen hat, habe ich am 02.12. mein schreiben an den Ombusmann abgeschickt. (per Einschreiben/Rückschein) Das Schreiben der Targobank kam erst am 04.12. Soll ich mit einem erneuten Schreiben (wie von der Targobank gefordert) denen meine Kontodaten nochmal mitteilen oder abwarten was nun das Ombudsmannverfahren ergibt ?
Meine Kredite waren übrigens aus 2008 und 2006. Eventuell sind sie da noch nicht angelangt........:)