Lustige Geschichte...Hatte in 2009 eine Ford Flatrate Finanzierung und hatte den Vertrag nicht mehr, man weiß ja nie , ob man Gebühren gezahlt hat. Habe am Samstag also der Fordbank eine Mail geschickt, dass ich gerne eine Kopie des alten Vertrags hätte. Prompt kam heute nach 2 Tagen die Kopie. Blau angemakert war der Bereich der Bearbeitungsgebühren.....0,0 Euro Klar, bei so etwas können die fix reagieren..... Fand es dennoch lustig.....zu dem ganzen Dilemma mit der Targobank...Wie schnell eine Bank reagieren kann, wenn Sie definitiv nicht zahlen muss......:)
Beiträge von Melli
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Alles klar...der ominöse Knopf der nur noch gedrückt warden. Hab' irgendwie ein Deja vu...bin ich der Einzige hier?
Sollte der Knopf nicht schon Mitte letzter Woche gedrückt werden .....:)
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Die Targobank behauptet auf Ihrer FB Seite, dass alle Forderungen die in 2014 eingehen nicht verjähren, wer es glaubt....☺️
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Schreibt doch an sogehtbankheute@targobank.de , bekommt eh keiner ne klare Aussage. Mittlerweile ärgere ich mich richtig.....
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buahahaha
Fragt sich nur , was die Herrschaften als berechtigte Rückforderungswünsche ansehen, sollten viell. alle mal ne Mail an sogehtbankheute@targobank.de senden und nachfragen....:D
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[quote='Luise','http://www.finanztip.de/community/forum/thema/15-bearbeitungsgebuehr-von-krediten-zurueckfordern?postID=7865#post7865']Hier ein auf Facebook geposteter Beitrag als Antwort auf jemanden, der sich über den auch hier mehrmals geposteten Antwortbrief der Targo geärgert hat.
"Guten Morgen Herr xxx, wie wir bereits hier unter anderen Beiträgen
geschrieben haben, werden wir berechtigte Rückforderungswünsche
erstatten, die nach den aktuellen Urteilen noch nicht verjährt sind.
Kunden, die sich an uns wenden, werden von uns zeitnah schriftlich
benachrichtigt. Berechtigte Rückforderungen, die bis zum 31. Dezember
2014 schriftlich bei unseingehen, werden bearbeitet und laufen nicht in die Verjährung. DiePrüfung und Bearbeitung der Rückforderung kann aufgrund der aktuell hohen Briefeingänge allerdings noch etwas dauern. Dafürbitten wir um Ihr Verständnis. Viele Grüße vom TARGOBANK Social Media Team"buahahaha
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Bei der Targobank scheint selbst ein Anwalt nichts zu bringen, die legen es auf eine Klage an. Und ziehen dann unter Garantie vorher zurück. Könnte ja auch nur heiße Luft sein, mit der Klage, so tickt diese Bande. Aber, ich warte mal bis Freitag ab.
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@tanja, Frist für die Targobank mit Anwalt läuft am 05.12.2014 ab, dann kann ich Dir sagen, ob sie gezahlt haben, oder nicht. Ansonsten folgt die Klage, traurig , dass die sich so verhalten.
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Hier noch etwas, was vor dem Ausfall gepostet wurde.
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Hat schon jemand Geld von der Targobank bekommen, nachdem er einen Anwalt eingeschaltet hat ?
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Dat typische Bla-bla-bla - Schreiben. Dünnpfiff, eben. Da ist nix mit " Kulanz " und " ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.. ". Die haben - lt. BGH - zu zahlen. Klappe zu, Affe tot! Du solltest dich beeilen... in 25 Tagen ist Weihnachten, in 31 Tagen und paar zerhackte Stunden dat Jahr zu Ende. Dann zünden die TARGOs und Konsorten ein Freudenfeuer an. Mit unseren Milliarden!
Habe am 29.10.2014 , das Schreiben versendet, dann Eingangsbestätigung zweimal, Frist abgelaufen am 19.11.14 , hab es dann zum Anwalt gegeben, jetzt läuft die Frist am 05.12.2014 ab, dann Klage. Bisher noch keine Reaktion....;)
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Frau, Mann muss nicht. Aber, so viele Möglichkeiten hast´e denn auch wiederum nicht. Ombudsmann, Mahnantrag/Mahnbescheid, Klage.... Eile ist geboten, sonst ist die Forderung verjährt. Siehe die Ausführungen unseres werten Kollegen qpk oder so.
Wenn Du vorher Deine Ansprüche geltend gemacht hast und die Bank in Verzug ist, stellt Dir der Anwalt das nicht in Rechnung, sondern, direkt der Bank, war zumindest bei mir so.
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Hallo Zusammen,
momentan warte ich noch auf 2 Antworten von versch. Banken.
Habe Antwort erhalten von Targobank (Heute im Briefkasten) Fristsetzung bis Gestern den 28.11.2014. Santander Consumer am 21.11.2014 im Briefkasten gehabt Fristsetzung bis 26.11.2014. Ich hatte eine Frist von 2 Wochen gesetzt. Folgendes habe ich den Banken geschrieben..........
08.11.2014
Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr für das Konto ...............................Sehr geehrte Damen und Herren,
zu oben bezeichneten Darlehensvertrag haben Sie mir für die Bearbeitung ein Entgelt in Höhe von 200,27 EURO berechnet.Die Berechnung einer Bearbeitungsgebühr ist unzulässig, da die Kreditbearbeitung keine Leistung für den Kunden darstellt, sondern im eigenen Interesse der Bank erfolgt. Das hat der Bundesgerichtshof, Urteile vom 13.05.2014, Aktenzeichen: XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12 entschieden.
Sie haben mir die Kreditbearbeitungsgebühren nach § 812 Abs. 1 Satz 1 1. Fall BGB zu erstatten.Außerdem haben Sie mir gemäß § 818 Abs. 1 BGB die Nutzungen herauszugeben. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist davon auszugehen, dass Banken 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz erwirtschaften und dementsprechend herauszugeben haben(Urteil vom 12.05.1998, Aktenzeichen: XI ZR 79/97, Urteil vom 07.06.2011, Aktenzeichen: XI ZR 212/10 m. w. N.).
Meine Forderung auf Erstattung der Bearbeitungsgebühren ist auch nicht verjährt. Die kenntnisabhängige dreijährige Verjährung begann erst Ende 2011 zu laufen. Davor war die Rechtslage unsicher und die Klageerhebung unzumutbar (BGH, Urteile vom 28.10.2014,Az. XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14).
Bitte überweisen Sie also die Bearbeitungsgebühren zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins ab Zahlung der Gebühren auf das Konto mit der IBAN:
Ktr.Nr.:.................... BLZ.:.................................
Den Eingang des Geldes erwarte ich bis spätestens 26.11.2014. Sollte das Geld nicht fristgerecht eingehen, werde ich ohne weitere Ankündigung einen Anwalt einschalten und gerichtliche Schritte einleiten.
Für Ihre Bemühungen: Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
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Antwort Santander:
Ihre Finanzierung
Sehr geehrter Kunde,
Ihr Schreiben zum Thema Bearbeitungsgebühr haben wir erhalten!
Wir werden ihnen die gem. BGH-Urteil vom 28.10.2014 zum jetzigen Zeitpunkt nicht verjährten Bearbeitungsgebühren aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erstatten. Die Erstattung erfolgt auf das bei uns hinterlegte bzw. von ihnen bekannte Konto.
Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass die Erstattung aufgrund des hohen Anfrageaufkommens einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Weitere Maßnahmen ihrerseits zur Unterbrechung der Verjährung sind nicht erforderlich und es besteht für Sie keinerlei Notwendigkeit, einen Anwalt, zu mandatieren, einen Mahnbescheid zu beantragen oder das Ombudsmannverfahren zu betreiben.
Mit freundlichen Grüßen
ihre Santander Consumer Bank------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Antwort Targobank ehemals Citibank
Ihre Anfrage zur Erstattung von Bearbeitungsgebühren für ihren Kredit
Sehr geehrter Kunde,
wir haben ihr Schreiben zur Rückerstattung von Bearbeitungsgebühren erhalten.
Die in den letzten Monaten zu dieser Frage ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs betrafen die Verträge anderer Kreditinstitute. Wegen der abweichenden Gestaltung unseres Kreditangebots sind diese Entscheidungen zur Unzulässigkeit von Kreditbearbeitungsgebühren nicht unbedingt übertragbar. dies haben einige Gerichte auch nach den Entscheidungen im Mai 2014 noch so entschieden.
Ungeachtet dessen erstatten wir aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht nicht verjährte Bearbeitungsgebühren, soweit nicht bereits Leistungen erfolgt sind. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Prüfung und Abwicklung wegen der erhöhten Zahl von Anfragen aktuell einige Zeit dauert. SIe müssen keine weiteren Maßnahmen ergreifen, um eine etwaige Verjährung zu verhindern. Insbesondere ist es nicht notwendig, einen Anwalt zu beauftragen, einen Mahnbescheid zu beantragen oder ein Ombudsmannverfahren einzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
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Geld von den genannten Banken ist zwar noch nicht da, wobei ich mir bei der Santander keine Sorgen mache. Schreiben ist eindeutig (aber auch witzig zugleich )
Ich werde aber bei der Targo Bank eine Nachfrist setzen und nochmal auf § 812 Abs. 1 Satz 1 1. Fall BGB aufmerksam machen. Was beinhaltet das eine Bank keine extra Bearbeitungsgebühr beanspruchen darf, da kosten in Zinsen zu berechnen sind. Die BG wurde aber extra zuzüglich den Zinsen berechnet. Weiterhin verweise ich auf § 818 Abs. 1 BGB, was beinhaltet die Nutzungen herauszugeben. Und 5% Zinsen auf die Laufzeit der BG. Falls wieder solch eine schwammige Antwort kommt, gehts zum Anwalt.
Kannst Du Dir bei denen sparen, geh lieber gleich zum Anwalt, vor allen Dingen, weil die Zeit knapp wird.
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Ich glaube, da gibt es keine Tendenz. Ich habe den höchsten Betrag von allen 4 BGs erstattet bekommen und es war nicht der letzte der Verträge gewesen...
Wir reden hier von der Targo...;)
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@eaze887 Da stimme ich Ihnen nicht zu, bei solchen Brüdern wie der Targobank geht es nicht ohne Anwalt. Ein Schreiben in dem steht , wir haben Ihre Anfrage erhalten um dann die Frist verstreichen zu lassen, obwohl man denen schon drei Wochen Zeit gegeben hat, finde ich ehrlich gesagt unverschämt. Wenn Sie wirklich zahlen wollen würden, dann wäre ein anderes Schreiben versendet worden.
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2011
Würde mich mal interessieren, ob schon jemand aus der Zeit vor 2011 Gebühren erstattet bekommen hat...:)
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An alle, die schon Kreditgebühren von der Targo erstattet bekommen haben, aus welchen Jahren waren die ?
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Das kenn ich auch Targo und fängt mit S an.
Seit 3 Wochen ist Eiszeit.Das Schreiben von meinem Anwalt ist heute raus, Frist eine Woche , dann Klage. Seine Gebühren hat er übrigens gleich mit geltend gemacht. Bin gespannt.
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Ich könnte mir vorstellen, dass die Banken, die BG nach Nachnamen zurück erstatten. Bei mir und der Targobank hat sich noch gar nichts getan. Auch von meinem Anwalt habe ich noch nichts gehört, der Anfangsbuchstabe meines Nachnamens ist S.
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Also, ich find es so langsam frech. Das Schreiben liegt den Herrschaften ja schon lange vor und dann so eine dreiste Antwort ....kann nur mit dem Kopf schütteln...☺️