Es geht mir, wie ich schon erwähnt habe, nicht darum, ob E.ON mir „entgegenkommt“ oder ob die (unerklärte) Erhöhung der Sept22Prognose von 23.401 auf 25.001 kWh „zu meinen Gunsten ist“.
Es geht mir überhaupt nicht darum, wegen 20 oder100 € mehr oder weniger den „Hermann zu machen“.
Wir sind hier im Forum von ‚Finanztipp,‘ wie der Name sagt, unterwegs, uns gegenseitig Tipps zu geben, wie wir die finanziellen Dinge unseres Lebens günstiger gestalten können.
Sehr häufig werden dabei die Verhaltensweisen von Firmen hinterfragt.
Sicher sind auch Hilferufe dabei, von mir gerade nicht.
Auch Didi hat in #1 keinen Hilferuf verfasst, sondern überlegt, ob es finanziell sinnvoll ist, unterjährig zu wechseln, wahrscheinlich, um ein paar Euro zu sparen, den Staat zu entlasten und die Gewinne der Versorger nicht ins Unermessliche steigen zu lassen.
Der Wechsel kann voll in die Hose gehen, wenn man meint,
- dass die verbrauchten kWh der ersten paar Monate des Jahres bei der Schlussrechnung (z.B. im Mai) voll auf das 80%Sept22Jahres-Prognosekontingent angerechnet werden und das dann nicht so ist, und
wenn man nicht weiß,
- dass für die Abrechnung der tatsächlichen Entlastung eine andere kWh-Menge genommen wird als für die Abschläge, und auch nicht abschätzen kann, wonach sich diese Menge richtet.
Für eine andere mir bekannte Lieferstelle (Kunde bei E.ON ab 01.08.22), wurde die Dezemberhilfe und die Abschläge ab 01/23 von E.ON mit einer Prognose von (akzeptablen)18.505 kWh(100%) (Vorjahresverbrauch 2021 – 19.491 kWh) im Januar abgerechnet und nun in der Schlussrechnung bis 04.04.23 die Entlastung mit einer (neuen) Prognose (100%) von nur 10.771 kWh bei einem tatsächlichen Verbrauch in 2022 von 13.100 kWh und 4.869 kWh an den ersten 94 Tagen des Jahres 2023.
4.869/94 x 365 = 18.906 kWh!
Ich möchte nun wissen, wie die verschiedenen Prognosen ermittelt wurden und wo das steht, dass die endgültige Abrechnung der Entlastung mit einer ‚angepassten‘ Prognose erfolgen darf.
Man kann im Internet nachlesen, dass das zuständige Bundesministerium, die Netzagentur, Finanztipp und andere Institutionen fröhlich verkündet haben, dass man, wenn man viel Energie spart, den Preis/kWh unter den Vorkriegspreis drücken könne, eben weil man den angesetzten September22verbrauch nicht mehr manipulieren könne und damit der Entlastungsbetrag (pro Jahr und pro Monat) feststeht.
berghaus 28.05.23