Gasvertrag mit Vattenfall 2022. Vattenfall berechnet im September 2022 den prognostizierten Jahresverbrauch für die Gaspreisbremse. Dann Januar, Februar 2023 in der Grundversorgung. Danach wieder Vertrag mit Vattenfall.
Es wird nun allerdings nur 1/5 des prog. Jahresverbrauchs für die Gaspreisbremse angesetzt. Einspruch von mir mit Hinweis auf den von Vattenfall selbst ermittelten Wert.
KaBe123
Ich habe mich hier im Forum intensiv mit der Frage beschäftigt, wie die Sept22Prognose (rechtssicher) zu ermitteln ist. Da sind viele Fragen offen geblieben. Aber zunächst empfehle ich mal unter berghaus nachzulesen.
M.E. wird das Verfahren richtig in den Empfehlungen des Bundes der Energieversorger (!) beschrieben, wobei auch dort Fragen offen geblieben sind. Aber viele Versorger haben nichts verstanden und arbeiten nach Gutdünken und verteidigen sich mit dem Standard- Satz: "Der Gesetzgeber hast uns genau vorgeschrieben, wie die Prognose zu ermitteln ist.....
Wir bedauern, dass wir sie nicht ändern können... Erklären, wie wir sie ermittelt haben, dürfen wir aber nicht..."
Hier ein Link dazu:
RE: Strom- oder Gaspreisbremse vom Anbieter noch nicht (richtig) umgesetzt
Aus Deinen vorstehend zitierten Sätzen kann ich keine Erkenntnisse ableiten.
Zitat
Vattenfall berechnet im September 2022 den prognostizierten Jahresverbrauch für die Gaspreisbremse
Wo taucht diese Prognose von Vattenfall mit welchem Wert bei Dir zum ersten mal auf?
Meist erst im Januar 2023 oder später bei der Festlegung der wegen der Bremse verminderten Abschläge.
Sodann bei der Abrechnung der Dezemberhilfe 2022 und in den Abrechnungen ab März 2023.
In den Empfehlungen des BdEw wird m.E. richtig davon gesprochen, dass es um die "im September 2022 geltende Jahresprognose" geht, die, falls der Versorger keine Eigne hat, auch vom Netzbetreiber stammen kann, die dieser aus ganz anderen Gründen regelmäßig oder unregelmäßig ermittelt und mit den Versorgern austauscht.
Nicht klären konnte ich die Frage, ob der Versorger die 'Eigene' anwenden muss oder nach Belieben auch die des Netzbetreibers.
Es herrscht Chaos!
Im vorliegenden Fall würde ich den Netzbetreiber danach fragen, ob und welche Prognose vorgelegen hat.
berghaus 10.05.24